Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?
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<strong>Immobilienleasing</strong> <strong>–</strong> <strong>Eine</strong> <strong>aktuelle</strong> <strong>Finanzierungsform</strong> <strong>für</strong> <strong>Gemeinden</strong>? Florian PLACH<br />
4.6. Alternative <strong>Finanzierungsform</strong>en /<br />
Ausgliederungen<br />
Neben der Realisierung von Immobilien- bzw. Infrastrukturprojekten mittels Leasing-<br />
bzw. Kredit-/Darlehensfinanzierung gibt es <strong>für</strong> <strong>Gemeinden</strong> eine Vielzahl von<br />
alternativen <strong>Finanzierungsform</strong>en, die unter anderem durch Ausgliederung von<br />
gewissen Bereichen von statten gehen. Von einer Ausgliederung spricht man<br />
generell, wenn kommunale Leistungen oder Leistungen von Gebietskörperschaften<br />
auf andere (private) Rechtsträger bzw. Unternehmensformen übertragen werden.<br />
Wichtigstes Motiv hier<strong>für</strong> ist die aufgrund von Spezialisierung und<br />
Entbürokratisierung erwartete erhöhte Effizienz. 200<br />
Je nach Art des Rechtsträgers und Umfang der kommunalen Beteiligung an diesem<br />
kann zwischen „Public Service“ (formeller Privatisierung) und „Private Sector<br />
Participation“ (materieller Privatisierung) unterschieden werden. Unter Public Service<br />
wird die Übertragung der Leistungen von Kommunen an eine privatrechtliche<br />
Gesellschaft - GmbH, KEG etc. - verstanden, an der die Kommune zu 100% beteiligt<br />
ist. Die so genannte formelle Privatisierung stellt somit lediglich eine<br />
Rechtsformänderung <strong>für</strong> die kommunale Leistungserbringung dar. Auf die operative<br />
und strategische Ausrichtung des ausgegliederten Unternehmens haben aber nach<br />
wie vor die kommunale Verwaltung sowie auch die Politik starken Einfluss. 201<br />
Im Gegensatz dazu spricht man von Private Sector Participation, wenn am<br />
ausgegliederten Leistungsbereich bzw. dem Unternehmen teilweise oder zur Gänze<br />
ein privater Partner beteiligt wird. Je nach Umfang des Beteiligungsausmaßes wird<br />
wiederum zwischen den PPP-Modellen 202 (gemischte Beteiligung von Kommunen und<br />
200<br />
vgl. Österreichischer Gemeindebund (2001), S. 45<br />
201<br />
vgl. Österreichischer Gemeindebund (2001), S. 45f<br />
202<br />
In der Praxis spricht man bei einem Beteiligungsverhältnis von mindestens 51 % durch die<br />
öffentliche Hand auch von einem so genannten Kooperationsmodell.<br />
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