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Immobilienleasing – Eine aktuelle Finanzierungsform für Gemeinden?

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<strong>Immobilienleasing</strong> <strong>–</strong> <strong>Eine</strong> <strong>aktuelle</strong> <strong>Finanzierungsform</strong> <strong>für</strong> <strong>Gemeinden</strong>? Florian PLACH<br />

4.6. Alternative <strong>Finanzierungsform</strong>en /<br />

Ausgliederungen<br />

Neben der Realisierung von Immobilien- bzw. Infrastrukturprojekten mittels Leasing-<br />

bzw. Kredit-/Darlehensfinanzierung gibt es <strong>für</strong> <strong>Gemeinden</strong> eine Vielzahl von<br />

alternativen <strong>Finanzierungsform</strong>en, die unter anderem durch Ausgliederung von<br />

gewissen Bereichen von statten gehen. Von einer Ausgliederung spricht man<br />

generell, wenn kommunale Leistungen oder Leistungen von Gebietskörperschaften<br />

auf andere (private) Rechtsträger bzw. Unternehmensformen übertragen werden.<br />

Wichtigstes Motiv hier<strong>für</strong> ist die aufgrund von Spezialisierung und<br />

Entbürokratisierung erwartete erhöhte Effizienz. 200<br />

Je nach Art des Rechtsträgers und Umfang der kommunalen Beteiligung an diesem<br />

kann zwischen „Public Service“ (formeller Privatisierung) und „Private Sector<br />

Participation“ (materieller Privatisierung) unterschieden werden. Unter Public Service<br />

wird die Übertragung der Leistungen von Kommunen an eine privatrechtliche<br />

Gesellschaft - GmbH, KEG etc. - verstanden, an der die Kommune zu 100% beteiligt<br />

ist. Die so genannte formelle Privatisierung stellt somit lediglich eine<br />

Rechtsformänderung <strong>für</strong> die kommunale Leistungserbringung dar. Auf die operative<br />

und strategische Ausrichtung des ausgegliederten Unternehmens haben aber nach<br />

wie vor die kommunale Verwaltung sowie auch die Politik starken Einfluss. 201<br />

Im Gegensatz dazu spricht man von Private Sector Participation, wenn am<br />

ausgegliederten Leistungsbereich bzw. dem Unternehmen teilweise oder zur Gänze<br />

ein privater Partner beteiligt wird. Je nach Umfang des Beteiligungsausmaßes wird<br />

wiederum zwischen den PPP-Modellen 202 (gemischte Beteiligung von Kommunen und<br />

200<br />

vgl. Österreichischer Gemeindebund (2001), S. 45<br />

201<br />

vgl. Österreichischer Gemeindebund (2001), S. 45f<br />

202<br />

In der Praxis spricht man bei einem Beteiligungsverhältnis von mindestens 51 % durch die<br />

öffentliche Hand auch von einem so genannten Kooperationsmodell.<br />

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