Magazin 198106
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Für diese Entscheidung war maßgebend,<br />
daß die Vervollständigung der Ausstaltung<br />
und die Ersatzbeschaffungen für die vorhandenen<br />
Einheiten eindeutigen Vorrang<br />
vor einem zahlenmäßigen Ausbau haben<br />
müssen. Der jetzige Zustand der lückenhaften<br />
Ausstattung ist weder unter dem<br />
Gesichtspunkt der Einsatzfähigkeit der Einheiten<br />
noch im Hinblick auf die Motivation<br />
der Helfer auf Dauer vertretbar. Der Bundessicherheitsrat<br />
hat daher ein Konsolidierungsprogramm<br />
gebilligt, auf dessen Inhalt<br />
ich gleich zu sprechen kommen werde.<br />
Ich muß dringend an Sie appellieren, für<br />
diese nach meiner Auffassung zwingend<br />
gebotene Prioritätsentscheidung Verständnis<br />
zu haben. Sie schafft endlich klare<br />
Verhältnisse und konnte von der Sache her<br />
nicht anders ausfallen .<br />
Ausstattung<br />
Klarheit wurde endlich auch hinsichtlich der<br />
Ausstattung geschaffen. Für die sechs<br />
wichtigsten Fachdienste wurden neue<br />
STAN erarbeitet und vom Bundesminister<br />
der Finanzen gebilligt. Auch die restlichen<br />
STAN werden voraussichtlich in Kürze genehmigt<br />
werden . Die neuen STAN waren<br />
Voraussetzung und Grundlage für ein Beschaffungsprogramm,<br />
das vom Bundesminister<br />
der Finanzen und vom Bundessicherheitsrat<br />
gebilligt worden ist.<br />
Es sieht vor, bis 1990 die gesamte noch<br />
fehlende Ausstattung der Einheiten in Stärke<br />
von 142000 Helfern zu beschaffen und<br />
in diesem Zeitraum auch die notwendigen<br />
Ersatzbeschaffungen durchzuführen. Dafür<br />
sind nach dem Preisstand von 1980<br />
über 1,1 Mrd. DM erforderlich. Mehr als<br />
10000 neue Fahrzeuge gehören zu diesem<br />
Konsolidierungsprogramm.<br />
Ich brauche wohl nicht zu betonen, daß in<br />
einer finanziell äußerst angespannten Zeit<br />
ein derartiger Beschluß des Bundessicherheitsrates<br />
für den erweiterten Katastrophenschutz<br />
einen enormen Fortschritt darstellt.<br />
Sicherlich konnten nicht alle Vorstellungen<br />
des Bundesministers des Innern<br />
durchgesetzt werden und schon gar nicht<br />
alle Wünsche der beteiligten Organisationen.<br />
Hinsichtlich des schon erwähnten<br />
Schlauchwagens standen wir z. B. vor der<br />
Frage, ob wir dem Rüstwagen oder dem<br />
Schlauchwagen Priorität einräumen sollten<br />
. Da wir die Beschaffung der Schlauch<br />
Ausrüstung durchsetzen konnten und<br />
Fahrzeuge im Verteidigungsfall beordert<br />
werden können, haben wir uns für die<br />
Beschaffung der Rüstwagen entschieden.<br />
Ich glaube, daß dies richtig war.<br />
Die Beschaffung von Fahrzeugen mit Ausrüstung<br />
hat bereits 1979 einen krältigen<br />
Impuls durch ein Finanzsonderprogramm<br />
bekommen, das jetzt in das Konsolidierungsprogramm<br />
übergeleitet worden ist.<br />
So sind 1979 und 1980 über 2100 neue<br />
Fahrzeuge für über 330 Mio. DM beschafft<br />
worden. Im Jahre 1981 werden es voraussichtlich<br />
über 1 300 Fahrzeuge sein. Dieses<br />
sind Größenordnungen, die noch vor<br />
wenigen Jahren kaum vorstellbar gewesen<br />
wären. Dabei ist besonders wichtig, daß<br />
nun endlich auch diejenigen Fachdienste<br />
eine Ausstattung erhalten, die In der Vergangenheit<br />
wesentlich schlechter als der<br />
Brandschutzdienst gestellt waren und zu<br />
einem großen Teil sozusagen nur auf dem<br />
Papier standen . Ich denke hier vor allem an<br />
den Sanitätsdienst, den Betreuungsdienst,<br />
aber auch an den Instandsetzungsdienst.<br />
Bevor ich die Probleme des erweiterten<br />
Katastrophenschutzes verlasse, möchte<br />
ich wenigstens noch kurz auf einen Bereich<br />
eingehen, der in dem Sachstandsbericht<br />
des Deutschen Feuerwehrverbandes eine<br />
herausgehobene Rolle spielt. Ich meine<br />
das Problem der besonderen Ausbildung<br />
im Brandschutz. Auch hier muß ich mich<br />
auf einige wenige grundsätzliche Stichworte<br />
beschränken :<br />
a) Im Rahmen der Prioritätenbestimmung<br />
hat sich der Bund generell entschieden,<br />
im erweiterten Katastrophenschutz tür<br />
alle Einheiten nur Einfachbesetzungen<br />
zu finanzieren . Ich sehe gegenwärtig<br />
keine Möglichkeit, dies zu ändern . Eine<br />
Mehrfachbesetzung wäre nur bei einer<br />
Einschränkung der Zahl der Einheiten zu<br />
finanzieren . Ich glaube, daß dies keine<br />
Allernative sein kann . Nähere Ausführungen<br />
darüber, wie im Verteidigungsfall<br />
notwendige MehrfaChbesetzungen sichergestellt<br />
werden können, mu ß ich mir<br />
im Augenblick versagen.<br />
b) § 1 Abs. 1 KatSG enthält nur eine allgemeine<br />
Aussage über die zusätzliche<br />
Ausbildung des friedens mäßigen Katastrophenschutzes.<br />
Er verpflichtet daher<br />
den Bund auch nicht, allen Helfern im<br />
Brandschutz einschließlich der Führungskräfte<br />
eine besondere Ausbildung<br />
auf Kosten des Bundes zu gewähren.<br />
Zu oft wird die rechtlich unzutreffende<br />
Auffassung vertreten , der Bund habe<br />
alle Kosten des Zivilschutzes zu tragen .<br />
Das ist nicht der Fall. Die Kostentragung<br />
bei der Durchführung von Zivilschutzgesetzen<br />
richtet sich nach den gleichen in<br />
Art. 1 04a Grundgesetz festgelegten Regeln<br />
wie für andere Bundesgesetze<br />
auch. Hiernach hat der Bund zwar die<br />
sog . Zweckausgaben zu tragen, wenn<br />
ein Gesetz im Auftrage des Bundes von<br />
den Ländern ausgeführt wird . Das ist<br />
beim Gesetz über die Erweiterung des<br />
Katastrophenschutzes der Fall. Das Gesetz<br />
überläßt es aber dem Bu nd, das<br />
Ausmaß seiner Leistungen festzulegen .<br />
Im übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang<br />
anmerken, daß die Verantwortung<br />
der Länder für die öffentliche<br />
Sicherheit und Ordnung - und dazu<br />
gehört auch die Katastrophenabwehr -<br />
keinesfalls mit dem Verteidigungsfall endet,<br />
sondern fortbesteht. Sie wird lediglich<br />
ergänzt oder modifiziert, soweit der<br />
Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz<br />
nach Art. 73 Nr. 1 Grundgesetz<br />
für die Verteidigung einschließlich des<br />
Schutzes der Zivilbevölkerung Gebrauch<br />
macht.<br />
c) Ich möchte diese rechtlichen Hinweise<br />
nicht weiter vertiefen. Betonen möchte<br />
ich aber, daß der Bund den Ländern<br />
hinsichtlich der besonderen Ausbildung<br />
einen Vorschlag gemacht hat, der einen<br />
wichtigen Schritt vorwärts darstellen<br />
würde. Ich hoffe, daß wir hierüber bald<br />
zu einem allseitigen Einvernehmen<br />
kommen werden.<br />
Ausblick<br />
Die weitere Entwicklung des Zivilschutzes<br />
gäbe ebenso wie der Sachstandsbericht<br />
des Deutschen Feuerwehrverbandes noch<br />
zu weiteren Hinweisen und Anmerkungen<br />
Anlaß. Dies gilt insbesondere für die Arbeiten<br />
zur Verbesserung des Ausbildungswesens.<br />
Es dürfte für Sie auch nicht ohne<br />
Interesse sein, daß die Bundesregierung<br />
dem Deutschen Bundestag zugesagt hat,<br />
Rahmenrichtlinien zur Gesamtverteidigung<br />
zu erlassen.<br />
Alle Arbeiten haben das Ziel, den Zivilschutz<br />
zu verbessern, ihn effektiver zu<br />
machen. Es gilt aber auch, ihn transparenter<br />
zu machen und Klarhe t über Art, Umfang<br />
und weitere Entwicklung zu schaffen :<br />
Klarheit für die politisch Verantwortlichen,<br />
Klarheit tür die Bürger, Klarheit für die im<br />
Zivilschutz mitwirkenden Helfer und ihre<br />
Organisationen. Zu dieser Transparenz<br />
und Klarheit soll auch ein neues Zivilschutzgesetz<br />
beitragen. Es soll die bisherige<br />
wenig übersichtliche Gesetzgebung auf<br />
dem Gebiet des Zivilschutzes zusammenfassen<br />
und auf den neuesten Stand bringen.<br />
Die Bundesregierung hat zugesagt,<br />
den Gesetzentwurf bei den gesetzgebenden<br />
KörperSChaften so reChtzeitig einzubringen,<br />
daß er noch in dieser Legislaturperiode<br />
verabschiedet werden kann.<br />
Zivilschutz ist eine humanitäre Aufgabe,<br />
die für die Gesellschaft sehr wichtig ist. Ich<br />
muß um Nachsicht bitten , wenn ich am<br />
Schluß von Ausführungen über den Zivilschutz<br />
zumeist die Worte wiederhole, die<br />
den Untertitel der Broschüre . Zivilschutz<br />
heute " darstellen und die das Wesen des<br />
Zivilschutzes schlagwortartig ausdrücken :<br />
.Für den Bürger - mit dem Bürger".<br />
Die Feuerwehren und insbesondere Sie in<br />
Ihren Führungspositionen bitte ich, auch<br />
künftig mit dem Bundesminister des Innern<br />
vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und<br />
ihn bei der Planung und Verwirklichung<br />
realistischer Zielsetzungen zu unterstützen.<br />
ZS-MAGAZIN 6/ 81 13