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Magazin 198106

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Für diese Entscheidung war maßgebend,<br />

daß die Vervollständigung der Ausstaltung<br />

und die Ersatzbeschaffungen für die vorhandenen<br />

Einheiten eindeutigen Vorrang<br />

vor einem zahlenmäßigen Ausbau haben<br />

müssen. Der jetzige Zustand der lückenhaften<br />

Ausstattung ist weder unter dem<br />

Gesichtspunkt der Einsatzfähigkeit der Einheiten<br />

noch im Hinblick auf die Motivation<br />

der Helfer auf Dauer vertretbar. Der Bundessicherheitsrat<br />

hat daher ein Konsolidierungsprogramm<br />

gebilligt, auf dessen Inhalt<br />

ich gleich zu sprechen kommen werde.<br />

Ich muß dringend an Sie appellieren, für<br />

diese nach meiner Auffassung zwingend<br />

gebotene Prioritätsentscheidung Verständnis<br />

zu haben. Sie schafft endlich klare<br />

Verhältnisse und konnte von der Sache her<br />

nicht anders ausfallen .<br />

Ausstattung<br />

Klarheit wurde endlich auch hinsichtlich der<br />

Ausstattung geschaffen. Für die sechs<br />

wichtigsten Fachdienste wurden neue<br />

STAN erarbeitet und vom Bundesminister<br />

der Finanzen gebilligt. Auch die restlichen<br />

STAN werden voraussichtlich in Kürze genehmigt<br />

werden . Die neuen STAN waren<br />

Voraussetzung und Grundlage für ein Beschaffungsprogramm,<br />

das vom Bundesminister<br />

der Finanzen und vom Bundessicherheitsrat<br />

gebilligt worden ist.<br />

Es sieht vor, bis 1990 die gesamte noch<br />

fehlende Ausstattung der Einheiten in Stärke<br />

von 142000 Helfern zu beschaffen und<br />

in diesem Zeitraum auch die notwendigen<br />

Ersatzbeschaffungen durchzuführen. Dafür<br />

sind nach dem Preisstand von 1980<br />

über 1,1 Mrd. DM erforderlich. Mehr als<br />

10000 neue Fahrzeuge gehören zu diesem<br />

Konsolidierungsprogramm.<br />

Ich brauche wohl nicht zu betonen, daß in<br />

einer finanziell äußerst angespannten Zeit<br />

ein derartiger Beschluß des Bundessicherheitsrates<br />

für den erweiterten Katastrophenschutz<br />

einen enormen Fortschritt darstellt.<br />

Sicherlich konnten nicht alle Vorstellungen<br />

des Bundesministers des Innern<br />

durchgesetzt werden und schon gar nicht<br />

alle Wünsche der beteiligten Organisationen.<br />

Hinsichtlich des schon erwähnten<br />

Schlauchwagens standen wir z. B. vor der<br />

Frage, ob wir dem Rüstwagen oder dem<br />

Schlauchwagen Priorität einräumen sollten<br />

. Da wir die Beschaffung der Schlauch­<br />

Ausrüstung durchsetzen konnten und<br />

Fahrzeuge im Verteidigungsfall beordert<br />

werden können, haben wir uns für die<br />

Beschaffung der Rüstwagen entschieden.<br />

Ich glaube, daß dies richtig war.<br />

Die Beschaffung von Fahrzeugen mit Ausrüstung<br />

hat bereits 1979 einen krältigen<br />

Impuls durch ein Finanzsonderprogramm<br />

bekommen, das jetzt in das Konsolidierungsprogramm<br />

übergeleitet worden ist.<br />

So sind 1979 und 1980 über 2100 neue<br />

Fahrzeuge für über 330 Mio. DM beschafft<br />

worden. Im Jahre 1981 werden es voraussichtlich<br />

über 1 300 Fahrzeuge sein. Dieses<br />

sind Größenordnungen, die noch vor<br />

wenigen Jahren kaum vorstellbar gewesen<br />

wären. Dabei ist besonders wichtig, daß<br />

nun endlich auch diejenigen Fachdienste<br />

eine Ausstattung erhalten, die In der Vergangenheit<br />

wesentlich schlechter als der<br />

Brandschutzdienst gestellt waren und zu<br />

einem großen Teil sozusagen nur auf dem<br />

Papier standen . Ich denke hier vor allem an<br />

den Sanitätsdienst, den Betreuungsdienst,<br />

aber auch an den Instandsetzungsdienst.<br />

Bevor ich die Probleme des erweiterten<br />

Katastrophenschutzes verlasse, möchte<br />

ich wenigstens noch kurz auf einen Bereich<br />

eingehen, der in dem Sachstandsbericht<br />

des Deutschen Feuerwehrverbandes eine<br />

herausgehobene Rolle spielt. Ich meine<br />

das Problem der besonderen Ausbildung<br />

im Brandschutz. Auch hier muß ich mich<br />

auf einige wenige grundsätzliche Stichworte<br />

beschränken :<br />

a) Im Rahmen der Prioritätenbestimmung<br />

hat sich der Bund generell entschieden,<br />

im erweiterten Katastrophenschutz tür<br />

alle Einheiten nur Einfachbesetzungen<br />

zu finanzieren . Ich sehe gegenwärtig<br />

keine Möglichkeit, dies zu ändern . Eine<br />

Mehrfachbesetzung wäre nur bei einer<br />

Einschränkung der Zahl der Einheiten zu<br />

finanzieren . Ich glaube, daß dies keine<br />

Allernative sein kann . Nähere Ausführungen<br />

darüber, wie im Verteidigungsfall<br />

notwendige MehrfaChbesetzungen sichergestellt<br />

werden können, mu ß ich mir<br />

im Augenblick versagen.<br />

b) § 1 Abs. 1 KatSG enthält nur eine allgemeine<br />

Aussage über die zusätzliche<br />

Ausbildung des friedens mäßigen Katastrophenschutzes.<br />

Er verpflichtet daher<br />

den Bund auch nicht, allen Helfern im<br />

Brandschutz einschließlich der Führungskräfte<br />

eine besondere Ausbildung<br />

auf Kosten des Bundes zu gewähren.<br />

Zu oft wird die rechtlich unzutreffende<br />

Auffassung vertreten , der Bund habe<br />

alle Kosten des Zivilschutzes zu tragen .<br />

Das ist nicht der Fall. Die Kostentragung<br />

bei der Durchführung von Zivilschutzgesetzen<br />

richtet sich nach den gleichen in<br />

Art. 1 04a Grundgesetz festgelegten Regeln<br />

wie für andere Bundesgesetze<br />

auch. Hiernach hat der Bund zwar die<br />

sog . Zweckausgaben zu tragen, wenn<br />

ein Gesetz im Auftrage des Bundes von<br />

den Ländern ausgeführt wird . Das ist<br />

beim Gesetz über die Erweiterung des<br />

Katastrophenschutzes der Fall. Das Gesetz<br />

überläßt es aber dem Bu nd, das<br />

Ausmaß seiner Leistungen festzulegen .<br />

Im übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang<br />

anmerken, daß die Verantwortung<br />

der Länder für die öffentliche<br />

Sicherheit und Ordnung - und dazu<br />

gehört auch die Katastrophenabwehr -<br />

keinesfalls mit dem Verteidigungsfall endet,<br />

sondern fortbesteht. Sie wird lediglich<br />

ergänzt oder modifiziert, soweit der<br />

Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz<br />

nach Art. 73 Nr. 1 Grundgesetz<br />

für die Verteidigung einschließlich des<br />

Schutzes der Zivilbevölkerung Gebrauch<br />

macht.<br />

c) Ich möchte diese rechtlichen Hinweise<br />

nicht weiter vertiefen. Betonen möchte<br />

ich aber, daß der Bund den Ländern<br />

hinsichtlich der besonderen Ausbildung<br />

einen Vorschlag gemacht hat, der einen<br />

wichtigen Schritt vorwärts darstellen<br />

würde. Ich hoffe, daß wir hierüber bald<br />

zu einem allseitigen Einvernehmen<br />

kommen werden.<br />

Ausblick<br />

Die weitere Entwicklung des Zivilschutzes<br />

gäbe ebenso wie der Sachstandsbericht<br />

des Deutschen Feuerwehrverbandes noch<br />

zu weiteren Hinweisen und Anmerkungen<br />

Anlaß. Dies gilt insbesondere für die Arbeiten<br />

zur Verbesserung des Ausbildungswesens.<br />

Es dürfte für Sie auch nicht ohne<br />

Interesse sein, daß die Bundesregierung<br />

dem Deutschen Bundestag zugesagt hat,<br />

Rahmenrichtlinien zur Gesamtverteidigung<br />

zu erlassen.<br />

Alle Arbeiten haben das Ziel, den Zivilschutz<br />

zu verbessern, ihn effektiver zu<br />

machen. Es gilt aber auch, ihn transparenter<br />

zu machen und Klarhe t über Art, Umfang<br />

und weitere Entwicklung zu schaffen :<br />

Klarheit für die politisch Verantwortlichen,<br />

Klarheit tür die Bürger, Klarheit für die im<br />

Zivilschutz mitwirkenden Helfer und ihre<br />

Organisationen. Zu dieser Transparenz<br />

und Klarheit soll auch ein neues Zivilschutzgesetz<br />

beitragen. Es soll die bisherige<br />

wenig übersichtliche Gesetzgebung auf<br />

dem Gebiet des Zivilschutzes zusammenfassen<br />

und auf den neuesten Stand bringen.<br />

Die Bundesregierung hat zugesagt,<br />

den Gesetzentwurf bei den gesetzgebenden<br />

KörperSChaften so reChtzeitig einzubringen,<br />

daß er noch in dieser Legislaturperiode<br />

verabschiedet werden kann.<br />

Zivilschutz ist eine humanitäre Aufgabe,<br />

die für die Gesellschaft sehr wichtig ist. Ich<br />

muß um Nachsicht bitten , wenn ich am<br />

Schluß von Ausführungen über den Zivilschutz<br />

zumeist die Worte wiederhole, die<br />

den Untertitel der Broschüre . Zivilschutz<br />

heute " darstellen und die das Wesen des<br />

Zivilschutzes schlagwortartig ausdrücken :<br />

.Für den Bürger - mit dem Bürger".<br />

Die Feuerwehren und insbesondere Sie in<br />

Ihren Führungspositionen bitte ich, auch<br />

künftig mit dem Bundesminister des Innern<br />

vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und<br />

ihn bei der Planung und Verwirklichung<br />

realistischer Zielsetzungen zu unterstützen.<br />

ZS-MAGAZIN 6/ 81 13

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