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Emissionsprospekt Lese Kalkavan Schiffseigentums GmbH ... - Scope

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7. Steuerliche Angaben<br />

Die pauschale Gewinnermittlung richtet sich nach der in Nettotonnen ausgedrückten Größe eines<br />

Schiffes. Die Anzahl der Nettotonnen wird mit einem Staffeltarif belegt, der mit den Betriebstagen eines<br />

Schiffes multipliziert wird.<br />

Der Staffeltarif stellt sich wie folgt dar:<br />

• bis zu 1.000 Nettotonnen EUR 0,9 pro 100 Nettotonnen/Tag<br />

• über 1.000 bis zu 10.000 Nettotonnen EUR 0,69 pro 100 Nettotonnen/Tag<br />

• über 10.000 bis zu 5.000 Nettotonnen EUR 0,46 pro 100 Nettotonnen/Tag<br />

• über 5.000 Nettotonnen EUR 0, 3 pro 100 Nettotonnen/Tag<br />

Für die Gesellschaft errechnet sich dabei ab 006 – unabhängig von den tatsächlichen Ergebnissen<br />

– folgender pauschaler Gewinn:<br />

<strong>Lese</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KG: Die Schiffe MS “LEYLA KALKAVAN“ und MS “SENA<br />

KALKAVAN“ haben jeweils 5.016 Nettoregistertonnen, gesamt 10.03 Nettoregistertonnen. Der Tonnagesteuergewinn<br />

ab 006 beträgt für beide Schiffe zusammen ca. EUR 7.000,00 p. a.<br />

Folglich entfällt auf jeden Kommanditisten ab 006 ein positives steuerliches Ergebnis von ca. 0,3% p. a.,<br />

bezogen auf das nominale Kommanditkapital. Diese positiven steuerlichen Ergebnisse entstehen auch<br />

dann, wenn die Gesellschaft tatsächlich keine positiven Ergebnisse erwirtschaftet.<br />

Voraussetzung für die Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung ist neben einer Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft und Bereederung der Schiffe im Inland unter anderem, dass die Schiffe im interna-<br />

tionalen Verkehr betrieben werden sowie im jeweiligen Wirtschaftsjahr überwiegend in einem inlän-<br />

dischen Seeschiffsregister eingetragen sind. Das Führen der deutschen Flagge ist nicht erforderlich.<br />

Gegenüber der Finanzverwaltung ist schriftlich zu erklären, dass zur pauschalen Gewinnermittlung nach<br />

§ 5 a EStG optiert wird. An den Antrag ist die Gesellschaft 10 Jahre gebunden, eine Veräußerung der<br />

Schiffe vor Ablauf dieser Bindungsfrist ist nach § 5 a EStG dennoch möglich.<br />

Die Aufwendungen in der Investitionsphase der Schifffahrtsgesellschaft sind mit dem pauschal ermit-<br />

telten Gewinn abgegolten und führen zu keinem steuerlichen Verlustvolumen. Der Regelungsbereich<br />

des § b EStG wird daher nicht berührt.<br />

Neben dem pauschal nach § 5 a EStG ermittelten Gewinn sind zusätzliche etwaige Sonderbetriebsein-<br />

nahmen der Anleger (z. B. Beiratsvergütungen) bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen und von<br />

den Anlegern zu versteuern. Demgegenüber sind Sonderbetriebsausgaben (z. B. Zinsen und Bearbei-<br />

tungsgebühren für eine Fremdfinanzierung der Beteiligung) nicht zu berücksichtigen, sondern mit dem<br />

Anteil an dem sich nach den Tonnagesteuervorschriften ergebenden Gewinn abgegolten. Ferner kön-<br />

nen bei negativer Entwicklung des Schiffsbetriebes negative Ergebnisse nicht berücksichtigt werden.<br />

Auch finden eine Gewerbesteueranrechnung sowie eine begünstigte Besteuerung für außerordentliche<br />

Einkünfte während des Zeitraumes der pauschalen Gewinnermittlung nicht statt.

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