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Emissionsprospekt Lese Kalkavan Schiffseigentums GmbH ... - Scope

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. Das Treuhandverhältnis erstreckt sich nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

auf die gesamte Beteiligung mit allen Rechten<br />

und Pflichten.<br />

3. Die sich aus der Beteiligung ergebenden steuerlichen Wirkungen<br />

treffen ausschließlich die Anleger.<br />

4. Die Treugeber tragen in Höhe ihrer Beteiligung das anteilige wirtschaftliche<br />

Risiko der Beteiligung an der Gesellschaft wie im Handelsregister<br />

eingetragene Kommanditisten. Die Treugeber nehmen<br />

an Gewinn und Verlust der Gesellschaft teil. Die Treugeber haften<br />

grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlagen. Eine Nachschussverpflichtung<br />

ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit die entsprechenden<br />

Einlagen gezahlt und nicht wieder entnommen oder zurückgewährt<br />

worden sind.<br />

§ 4 Erbringung der Einlagen<br />

1. Die Treugeber sind verpflichtet, die jeweils gemäß der Beitrittserklärung<br />

gezeichneten Pflichteinlagen an die Treuhänderin auf das<br />

Mittelverwendungskonto zu den in der Beitrittserklärung vereinbarten<br />

Terminen und in Höhe der jeweils vereinbarten Teilbeträge<br />

einzuzahlen. Auf das durch öffentliches Angebot einzuwerbende<br />

Kommanditkapital ist zudem ein Agio in Höhe von jeweils 5% zu<br />

zahlen. Die Treugeber ermächtigen die Treuhänderin ausdrücklich,<br />

diese Einzahlungsansprüche gegebenenfalls auch gerichtlich<br />

durchzusetzen. Rückständige Einlagen können mit 1% monatlich zu<br />

Lasten des jeweiligen Kommanditisten verzinst werden.<br />

. Die Treuhänderin ist gemeinsam mit der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

der Gesellschaft ermächtigt, Anleger, die ihre fällige<br />

Einlage in die Gesellschaft trotz schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung<br />

ganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbringen,<br />

durch schriftlichen Bescheid aus der Gesellschaft ganz oder teilweise<br />

auszuschließen. In diesem Fall endet auch dieser Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag. Die Treuhänderin wird hierzu von den<br />

übrigen Anlegern ausdrücklich und unwiderruflich bevollmächtigt.<br />

Etwaige Rückzahlungsansprüche werden nicht verzinst.<br />

3. Der ausscheidende Anleger trägt die im Zusammenhang mit dem<br />

Ausscheiden entstehenden Kosten. Die Berechnung von Verzugszinsen<br />

bleibt davon unberührt. Die Treuhänderin ist zur Verrechnung<br />

mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen berechtigt. Weitere<br />

Ansprüche haben ausscheidende Anleger nicht.<br />

§ 5 Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />

1. Die Treugeber sind unter den Voraussetzungen des § 3 Absatz 7 des<br />

Gesellschaftsvertrages berechtigt, sich selbst als Kommanditisten<br />

im Handelsregister eintragen zu lassen und damit die entsprechenden<br />

Kommanditanteile auch im Außenverhältnis zu übernehmen.<br />

Macht der Treugeber von diesem Recht Gebrauch, nimmt die<br />

Treuhänderin die Rechte der bisherigen Treugeber insoweit nur<br />

noch als Verwaltungstreuhänderin wahr. Es gelten die Rechte und<br />

Pflichten dieses Vertrages fort, soweit sich aus der unmittelbaren<br />

Beteiligung nicht zwingend etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für<br />

die Regelungen des § 11 dieses Vertrages.<br />

. Natürliche oder juristische Personen, durch deren Beteiligung das<br />

Recht zur Registrierung der Schiffe oder eines der Schiffe im deutschen<br />

Schiffsregister oder das Recht zur Ausflaggung der Schiffe<br />

oder eines der Schiffe nach deutschem Flaggenrecht gefährden<br />

würde, dürfen nicht als Kommanditistin der Gesellschaft in das<br />

Handelsregister eingetragen werden. Diese Voraussetzung der Eintragung<br />

als Kommanditisten der Gesellschaft prüft die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin.<br />

10. Vertragswerk<br />

3. Die Verkäuferin der Schiffe verpflichtet sich durch den Beitritt<br />

zu diesem Treuhand- und Verwaltungsvertrag, wenigstens<br />

EUR 1.000.000,00 ihres Kommanditkapitals von der Treuhänderin<br />

für sie halten zu lassen und sich in Höhe dieses Betrages nicht als<br />

Kommanditistin in das Handelsregister eintragen zu lassen.<br />

4. Alle im Handelsregister als Kommanditisten einzutragenden Anleger<br />

sind verpflichtet, der persönlich haftenden Gesellschafterin auf<br />

eigene Kosten eine umfassende, über den Tod hinaus wirksame,<br />

notariell beglaubigte Registervollmacht unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB gegenüber dem Handelsregister<br />

zu erteilen, die zu allen Anmeldungen berechtigt, insbesondere:<br />

a. Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, auch des Vollmachtgebers,<br />

b. Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern,<br />

c. Änderung der Beteiligungsverhältnisse, des Kapitals und der Ergebnisverteilung<br />

der Gesellschaft,<br />

d. Änderung von Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft,<br />

e. alle Umwandlungsvorgänge (einschließlich Verschmelzung,<br />

Spaltung, Formwechsel, Ausgliederung),<br />

f. Liquidation der Gesellschaft,<br />

g. Löschung der Gesellschaft.<br />

§ 6 tätigkeiten der treuhänderin<br />

1. Die Treuhänderin übernimmt im Zusammenhang mit der Abwicklung<br />

des Beitritts der Anleger zur Gesellschaft und der Zahlung der<br />

Einlagen an die Gesellschaft die folgenden Tätigkeiten:<br />

a. Bearbeitung der Beitrittserklärungen,<br />

b. Bestätigung von Beitritten, gegebenenfalls Versand der vorläufigen,<br />

steuerlichen Ergebnismitteilungen,<br />

c. Pflege der Treugeberdaten,<br />

d. Anforderung, Überwachung, Mahnung und Buchung der von den<br />

Treugebern zu leistenden Einzahlungen.<br />

. Die Treuhänderin übernimmt im Zusammenhang mit der Verwaltung<br />

der Beteiligungen an der Gesellschaft die folgenden Tätigkeiten:<br />

a. Erledigung des die Treugeber betreffenden Schriftverkehrs mit<br />

der Gesellschaft, dem Vertragsreeder, dem Emissionshaus, Banken,<br />

Steuerberatern und rechtlichen Beratern,<br />

b. Vorbereitung und Prüfung von Anmeldungen zum Handelsregister<br />

zur Eintragung der Anleger,<br />

c. Erstellung und Versand von Zwischenberichten auf Grundlage<br />

der vom Vertragsreeder erhaltenen Unterlagen,<br />

d. Erstellung und Versand des jährlichen Treuhandberichtes auf Basis<br />

des Jahresabschlusses und der vom Vertragsreeder erhaltenen<br />

Daten und Unterlagen,<br />

e. Erhebung der Daten und Bearbeitung der Formulare für Sonderbetriebsausgaben<br />

und –einnahmen,<br />

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