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Emissionsprospekt Lese Kalkavan Schiffseigentums GmbH ... - Scope

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6. Rechtliche Angaben<br />

tREUHAnD- UnD<br />

VERWAltUnGSVERtRAG<br />

Das Emissionshaus beauftragt im Rahmen des Vertriebs der Kapitalanteile der Beteiligungsgesellschaft<br />

diverse Vertriebsbeauftragte und deren Mitarbeiter. Die Vertriebsbeauftragten sind selbständige Unter-<br />

nehmer. Sie und ihre Mitarbeiter treten nicht als Erfüllungsgehilfen des Emissionshauses auf. Alle Provi-<br />

sionen für den Vertrieb der Kapitalanteile werden aus dem gemäß dem Gesellschaftsvertrag gezahlten<br />

Agio und aus der gemäß der Vertriebsvereinbarung für Vertriebsmaßnahmen zu zahlenden Vergütung<br />

gezahlt.<br />

Am 15. September 006 wurde zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der SHI – Treuhandgesell-<br />

schaft für Schiffahrt, Handel und Industrie mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg (Treuhänderin)<br />

ein Treuhand- und Verwaltungsvertrag geschlossen. Die Anleger und die Verkäufer der Schiffe treten<br />

diesem Vertrag mit Zeichnung und Annahme der Beitrittserklärung bei. Das für die Beteiligungsge-<br />

sellschaft vorgesehene Kommanditkapital (ohne Kapital der Gründungskommanditisten) in Höhe von<br />

EUR 9.949.000,00 wird von der Treuhänderin im eigenen Namen und für Rechnung des jeweilig beitre-<br />

tenden Anlegers des öffentlichen Angebotes und des Verkäufers der Schiffe erworben und verwaltet.<br />

Die Komplementärin hat gemäß § 3 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

das Recht, die Kommanditeinlage um maximal EUR 100.000,00 zu erhöhen. Dieser Kommanditanteil soll<br />

gemäß § 3 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages von der Treuhänderin für Anleger des öffentlichen An-<br />

gebotes gehalten werden.<br />

Durch Eintragung der Anleger als Kommanditisten in das Handelsregister wandelt sich das Treuhand-<br />

verhältnis in eine reine Verwaltungstreuhandschaft. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag endet nur,<br />

wenn die Kündigung der Beteiligungsgesellschaft durch die Treuhänderin oder einen Kommanditisten<br />

nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft oder durch Gesetz<br />

möglich ist und auch erfolgt. Die Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages ist durch einge-<br />

schriebenen Brief an die Treuhänderin zu erklären. Die Kündigung muss der Treuhänderin spätestens<br />

vier Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft<br />

zugehen. Die Treuhänderin ist dann verpflichtet, ihre Kommanditbeteiligung insoweit unverzüglich zu<br />

kündigen.<br />

Die Treuhänderin kann das Treuhandverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf eines<br />

Geschäftsjahres durch eingeschriebenen und an alle Treugeber gerichteten Brief kündigen. Die Treu-<br />

händerin kann die Kündigung jedoch frühestens zum 31. Dezember 0 1 aussprechen.<br />

Ansonsten endet das entsprechende Treuhandverhältnis, wenn Vollstreckungsmaßnahmen in die Be-<br />

teiligung eines Anlegers eingeleitet werden oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Ver-<br />

mögen der Treuhänderin beantragt wird.<br />

Vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist Hamburg der Gerichtsstand<br />

für alle Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag. Soweit der<br />

Anleger die Beteiligung an der Emittentin im Rahmen des Fernabsatzgesetzes im Sinne des § 31 b BGB<br />

erworben hat, ist die Anrufung einer Schlichtungsstelle möglich.

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