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Emissionsprospekt Lese Kalkavan Schiffseigentums GmbH ... - Scope

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schriftlich Bevollmächtigten jederzeit Einsicht in die Bücher und<br />

Unterlagen der Schifffahrtsgesellschaft zu gewähren.<br />

6. Die Schifffahrtsgesellschaft wird dem Vertragsreeder eine Kopie<br />

ihres Gesellschaftsvertrages in der jeweils gültigen Fassung zur<br />

Verfügung stellen.<br />

§ 4 Meistbegünstigung<br />

Sofern der Vertragsreeder weitere Schiffe bereedert, ist er verpflichtet,<br />

alle bereederten Schiffe unter Berücksichtigung einer<br />

wirtschaftlichen Gesamtschau gleich zu behandeln. Dabei gibt es<br />

unvermeidliche Unterschiede, die aus der Flagge, dem Register,<br />

dem Schiffstyp und dem Fahrtgebiet resultieren. Der Vertragsreeder<br />

gewährleistet, dass er unter Berücksichtigung solcher möglichen<br />

Unterschiede die Motorschiffe “LEYLA KALKAVAN“ und<br />

“SENA KALKAVAN“ nicht schlechter behandeln wird als andere<br />

von ihm bereederte Schiffe. Bei dem Abschluss von Charterverträgen<br />

hat dies insbesondere zu gelten. Der Vertragsreeder gewährt<br />

der Schifffahrtsgesellschaft oder ihren schriftlichen Bevollmächtigten<br />

Einblick in die Charterdokumentation und Korrespondenz,<br />

wenn die begründete Sorge besteht, dass gleichartige Schiffe des<br />

Vertragsreeders bessere Abschlüsse oder kürzere Wartezeiten erzielen<br />

konnten.<br />

§ 5 Vergütung<br />

1. Der Vertragsreeder erhält für seine Tätigkeit und zur Abgeltung aller<br />

Aufwendungen eine Vergütung. Die Vergütung wird berechnet<br />

beginnend mit dem Tag der Eigentumsübertragung des jeweiligen<br />

Schiffes auf die Schifffahrtsgesellschaft. Die Vergütung beträgt<br />

,5% der Chartereinnahmen, Bruttofrachten, Überliegegelder, Hilfsund<br />

Bergelöhne und sonstigen Einnahmen aus dem Betrieb des<br />

jeweiligen Schiffes. Für den Zeitraum zwischen 1. Januar 008 und<br />

31. Dezember 010 wird die Vergütung auf 3% erhöht. Vom 1. Januar<br />

011 an wird die Vergütung auf 4% erhöht.<br />

. Die Vergütung für die Tätigkeit des Vertragsreeders als Befrachtungsmakler<br />

ist in der Vergütung eingeschlossen. Für Auf- und Stilllegezeiten<br />

der Schiffe erhält der Vertragsreeder die Hälfte der auf<br />

das jeweilige Schiff entfallenden Vergütung.<br />

3. Die vorstehende Vergütung umfasst auch die Kosten für die Buchhaltung.<br />

Ausgenommen sind lediglich die Kosten für die Jahresabschlussprüfung.<br />

Gesondert gegen Nachweis zu erstatten sind<br />

Kosten im Zusammenhang mit der Auflösung oder sonstigen Beendigung<br />

von Anstellungsverträgen für seemännisches Personal der<br />

Schiffe und Reisekosten für Inspektionen außerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland sowie außergewöhnliche Auslagen in Havariefällen.<br />

4. Rückvergütungen jeglicher Art, die wirtschaftlich die Schiffe der<br />

Schifffahrtsgesellschaft betreffen, sind vom Vertragsreeder der<br />

Schifffahrtsgesellschaft gutzuschreiben. Vergünstigungen, die der<br />

Vertragsreeder aus Flottenabsprachen oder für Flottenkontrakte<br />

erzielt, kommen der Schifffahrtsgesellschaft insoweit zugute, als<br />

sie die Schifffahrtsgesellschaft, die Schiffe bzw. eines der Schiffe<br />

der Schifffahrtsgesellschaft wirtschaftlich betreffen.<br />

5. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

§ 6 Dauer und kündigung<br />

1. Dieser Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und ist für die<br />

Dauer des Bestehens der Schifffahrtsgesellschaft fest geschlos-<br />

10. Vertragswerk<br />

sen. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit der Gesellschafterversammlung,<br />

auf der im Falle des Verkaufes oder des<br />

Totalverlustes beider Schiffe die Schlussbilanz der Schifffahrtsgesellschaft<br />

genehmigt wird, sowie mit dem Abschluss der Liquidation<br />

der Schifffahrtsgesellschaft. Eine Umregistrierung der Schiffe und<br />

eine damit verbundene Abwechselung der Eigentumsgesellschaft<br />

hat keinerlei Auswirkungen auf den Bestand und die Wirksamkeit<br />

dieses Vertrages.<br />

. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />

hiervon unberührt. Als wichtiger Grund gilt jeder vorsätzliche Verstoß<br />

gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages sowie<br />

die Eröffnung oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen einer Vertragspartei.<br />

3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

§ 7 Schlussbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und<br />

Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, auf die<br />

nur schriftlich verzichtet werden kann.<br />

. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig in ihn<br />

aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder<br />

undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit<br />

später verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen, soll<br />

hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt<br />

werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />

oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten,<br />

die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was<br />

die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und<br />

Zweck des Vertrages gewollt hätten, falls sie den Punkt bedacht<br />

hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer<br />

Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder<br />

Zeit (Frist oder Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten<br />

kommende rechtlich zulässige Maß als vereinbart gelten.<br />

§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand<br />

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alle<br />

Streitigkeiten über Zustandekommen und Inhalt dieses Vertrages<br />

ist Hamburg.<br />

Hamburg, den 1. November 005<br />

gez. Hans-Dieter Fricke<br />

gez. Erkan Mete gez. Erkan Mete<br />

<strong>Lese</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Anlage<br />

Gesellschaftsvertrag der <strong>Lese</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong><br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

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