Emissionsprospekt Lese Kalkavan Schiffseigentums GmbH ... - Scope
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schriftlich Bevollmächtigten jederzeit Einsicht in die Bücher und<br />
Unterlagen der Schifffahrtsgesellschaft zu gewähren.<br />
6. Die Schifffahrtsgesellschaft wird dem Vertragsreeder eine Kopie<br />
ihres Gesellschaftsvertrages in der jeweils gültigen Fassung zur<br />
Verfügung stellen.<br />
§ 4 Meistbegünstigung<br />
Sofern der Vertragsreeder weitere Schiffe bereedert, ist er verpflichtet,<br />
alle bereederten Schiffe unter Berücksichtigung einer<br />
wirtschaftlichen Gesamtschau gleich zu behandeln. Dabei gibt es<br />
unvermeidliche Unterschiede, die aus der Flagge, dem Register,<br />
dem Schiffstyp und dem Fahrtgebiet resultieren. Der Vertragsreeder<br />
gewährleistet, dass er unter Berücksichtigung solcher möglichen<br />
Unterschiede die Motorschiffe “LEYLA KALKAVAN“ und<br />
“SENA KALKAVAN“ nicht schlechter behandeln wird als andere<br />
von ihm bereederte Schiffe. Bei dem Abschluss von Charterverträgen<br />
hat dies insbesondere zu gelten. Der Vertragsreeder gewährt<br />
der Schifffahrtsgesellschaft oder ihren schriftlichen Bevollmächtigten<br />
Einblick in die Charterdokumentation und Korrespondenz,<br />
wenn die begründete Sorge besteht, dass gleichartige Schiffe des<br />
Vertragsreeders bessere Abschlüsse oder kürzere Wartezeiten erzielen<br />
konnten.<br />
§ 5 Vergütung<br />
1. Der Vertragsreeder erhält für seine Tätigkeit und zur Abgeltung aller<br />
Aufwendungen eine Vergütung. Die Vergütung wird berechnet<br />
beginnend mit dem Tag der Eigentumsübertragung des jeweiligen<br />
Schiffes auf die Schifffahrtsgesellschaft. Die Vergütung beträgt<br />
,5% der Chartereinnahmen, Bruttofrachten, Überliegegelder, Hilfsund<br />
Bergelöhne und sonstigen Einnahmen aus dem Betrieb des<br />
jeweiligen Schiffes. Für den Zeitraum zwischen 1. Januar 008 und<br />
31. Dezember 010 wird die Vergütung auf 3% erhöht. Vom 1. Januar<br />
011 an wird die Vergütung auf 4% erhöht.<br />
. Die Vergütung für die Tätigkeit des Vertragsreeders als Befrachtungsmakler<br />
ist in der Vergütung eingeschlossen. Für Auf- und Stilllegezeiten<br />
der Schiffe erhält der Vertragsreeder die Hälfte der auf<br />
das jeweilige Schiff entfallenden Vergütung.<br />
3. Die vorstehende Vergütung umfasst auch die Kosten für die Buchhaltung.<br />
Ausgenommen sind lediglich die Kosten für die Jahresabschlussprüfung.<br />
Gesondert gegen Nachweis zu erstatten sind<br />
Kosten im Zusammenhang mit der Auflösung oder sonstigen Beendigung<br />
von Anstellungsverträgen für seemännisches Personal der<br />
Schiffe und Reisekosten für Inspektionen außerhalb der Bundesrepublik<br />
Deutschland sowie außergewöhnliche Auslagen in Havariefällen.<br />
4. Rückvergütungen jeglicher Art, die wirtschaftlich die Schiffe der<br />
Schifffahrtsgesellschaft betreffen, sind vom Vertragsreeder der<br />
Schifffahrtsgesellschaft gutzuschreiben. Vergünstigungen, die der<br />
Vertragsreeder aus Flottenabsprachen oder für Flottenkontrakte<br />
erzielt, kommen der Schifffahrtsgesellschaft insoweit zugute, als<br />
sie die Schifffahrtsgesellschaft, die Schiffe bzw. eines der Schiffe<br />
der Schifffahrtsgesellschaft wirtschaftlich betreffen.<br />
5. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer.<br />
§ 6 Dauer und kündigung<br />
1. Dieser Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und ist für die<br />
Dauer des Bestehens der Schifffahrtsgesellschaft fest geschlos-<br />
10. Vertragswerk<br />
sen. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit der Gesellschafterversammlung,<br />
auf der im Falle des Verkaufes oder des<br />
Totalverlustes beider Schiffe die Schlussbilanz der Schifffahrtsgesellschaft<br />
genehmigt wird, sowie mit dem Abschluss der Liquidation<br />
der Schifffahrtsgesellschaft. Eine Umregistrierung der Schiffe und<br />
eine damit verbundene Abwechselung der Eigentumsgesellschaft<br />
hat keinerlei Auswirkungen auf den Bestand und die Wirksamkeit<br />
dieses Vertrages.<br />
. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />
hiervon unberührt. Als wichtiger Grund gilt jeder vorsätzliche Verstoß<br />
gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages sowie<br />
die Eröffnung oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
über das Vermögen einer Vertragspartei.<br />
3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />
§ 7 Schlussbestimmungen<br />
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und<br />
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, auf die<br />
nur schriftlich verzichtet werden kann.<br />
. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig in ihn<br />
aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder<br />
undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit<br />
später verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen, soll<br />
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt<br />
werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />
oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten,<br />
die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was<br />
die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und<br />
Zweck des Vertrages gewollt hätten, falls sie den Punkt bedacht<br />
hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer<br />
Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder<br />
Zeit (Frist oder Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten<br />
kommende rechtlich zulässige Maß als vereinbart gelten.<br />
§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand<br />
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alle<br />
Streitigkeiten über Zustandekommen und Inhalt dieses Vertrages<br />
ist Hamburg.<br />
Hamburg, den 1. November 005<br />
gez. Hans-Dieter Fricke<br />
gez. Erkan Mete gez. Erkan Mete<br />
<strong>Lese</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong> <strong>Kalkavan</strong> Shipmanagement<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Anlage<br />
Gesellschaftsvertrag der <strong>Lese</strong> <strong>Kalkavan</strong> <strong>Schiffseigentums</strong><br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
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