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Emissionsprospekt Lese Kalkavan Schiffseigentums GmbH ... - Scope

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Die Treuhandkommanditistin wird ab der Eintragung eines Treugebers<br />

als Kommanditist in das Handelsregister die Rechte des bisherigen<br />

Treugebers im Rahmen einer Verwaltungstreuhand wahrnehmen.<br />

Der bisherige Treugeber hat der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin zuvor auf eigene Kosten eine unwiderrufliche und<br />

über den Tod hinausreichende notariell beglaubigte Registervollmacht<br />

zu erteilen, mit der alle die Gesellschaft betreffenden Vorgänge<br />

angemeldet werden können. Weitere Einzelheiten regelt der<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag.<br />

8. Die Mindestbeteiligung des einzelnen Kommanditisten oder Treugebers<br />

an der Gesellschaft mit Ausnahme der Gründungskommanditisten<br />

muss insgesamt jeweils EUR 10.000,00 betragen. Höhere Beteiligungsbeträge<br />

des durch öffentliches Angebot von Investoren<br />

einzuwerbenden Kapitals müssen durch EUR 5.000,00 teilbar sein.<br />

Zusätzlich zu ihrer jeweiligen Einlage haben alle Treugeber oder<br />

Kommanditisten mit Ausnahme der Gründungskommanditisten<br />

und gegebenenfalls (i) der Verkäuferin der Schiffe, (ii) der Turkon<br />

Holding A.S., Istanbul, und / oder (iii) der von diesen benannten<br />

Personen oder Gesellschaften ein Agio in Höhe von 5% auf den<br />

jeweiligen Kommanditanteil zu zahlen. Die Fälligkeit der Einlagen<br />

– gegebenenfalls nebst Agio – ergibt sich aus den Bestimmungen<br />

der Beitrittserklärung.<br />

Die Treuhandkommanditistin ist berechtigt, ihre Einlageverpflichtung<br />

dadurch zu erfüllen, dass sie ihre Zahlungsansprüche gegenüber<br />

den Treugebern mit befreiender Wirkung an Erfüllung<br />

statt an die Gesellschaft abtritt. Die Treuhandkommanditistin ist zu<br />

Zahlungen jedoch nur verpflichtet, wenn und soweit sie ihrerseits<br />

Zahlungen von ihren Treugebern erhalten hat und alle Voraussetzungen<br />

für die vereinbarte Mittelverwendungsprüfung vom Mittelverwendungsprüfer<br />

bestätigt sind. Rückständige Einlagen können<br />

mit 1% monatlich zu Lasten des Kommanditisten verzinst werden.<br />

9. Die Kommanditisten und Treugeber sind mit ihrer Einlage an der<br />

Gesellschaft unternehmerisch beteiligt. Die Haftung der Kommanditisten<br />

ist auf ihre Hafteinlage beschränkt. Das gilt auch für die Zeit<br />

bis zur Eintragung der Erhöhung der Pflichteinlage der Treuhandkommanditistin<br />

ins Handelsregister, in der die Treugeber atypische<br />

stille Gesellschafter sind. Eine Nachschussverpflichtung ist grundsätzlich<br />

ausgeschlossen.<br />

§ 4 Gesellschafterkonten<br />

1. Für jeden Kommanditisten oder Treugeber wird ein Festkapitalkonto,<br />

ein variables Kapitalkonto, ein Ergebnissonderkonto und ein<br />

Rücklagenkonto geführt.<br />

. Die Pflichteinlagen der Kommanditisten bzw. Treugeber gemäß § 3<br />

werden auf den Festkapitalkonten gebucht.<br />

3. Auf den variablen Kapitalkonten werden Einlagen, die nicht dem<br />

Festkapital zuzuordnen sind, und Entnahmen gebucht.<br />

4. Auf Ergebnissonderkonten werden die anteiligen Gewinne und<br />

Verluste gebucht. Dies gilt auch dann, wenn die Verlustanteile die<br />

Hafteinlagen der Kommanditisten übersteigen.<br />

5. Das gemäß § 3 Absatz 8 gegebenenfalls zu zahlende Agio der Kommanditisten<br />

wird auf dem Rücklagenkonto gebucht. Das Agio wird<br />

zur Deckung eines Teils der Vertriebskosten der Turkon Emissionshaus<br />

<strong>GmbH</strong> verwandt. Das Rücklagenkonto wird insoweit aufgelöst.<br />

6. Sämtliche Konten sind unverzinslich zu führen.<br />

§ 5 Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft<br />

1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />

10. Vertragswerk<br />

. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

§ 6 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt allein<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin. Sie hat die Geschäfte der<br />

Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders in Übereinstimmung<br />

mit diesem Gesellschaftsvertrag sowie den Beschlüssen<br />

des Beirats und der Gesellschafterversammlung zu führen.<br />

. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe sind für<br />

den Rechtsverkehr mit der Gesellschaft von den einschränkenden<br />

Bestimmungen des § 181 BGB sowie des § 11 HGB befreit.<br />

3. Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen der vorherigen<br />

Zustimmung der Gesellschafterversammlung:<br />

a. Die Veräußerung oder Belastung der Schiffe oder eines der<br />

Schiffe über das in der Mittelverwendung und Mittelherkunft, die<br />

diesem Gesellschaftsvertrag als Anlage 1 beigefügt sind, vorgesehene<br />

Maß hinaus;<br />

b. Die Ausübung der mit der Verkäuferin der Schiffe am 1. August<br />

006 vereinbarten Andienungsrechte (nachfolgend „Rückkaufvereinbarung“<br />

genannt) zum Verkauf der Schiffe oder eines der Schiffe<br />

an die Verkäuferin der Schiffe;<br />

c. Gründungen von Kapital- und Personengesellschaften und Übernahmen<br />

von Anteilen an solchen Gesellschaften sowie Abschluss<br />

und Kündigung von Gesellschaftsverträgen, die Gesellschaften betreffen,<br />

an denen die Gesellschaft beteiligt ist, es sei denn, sie sind<br />

gemäß Absatz 7 k ohne Zustimmung zulässig.<br />

4. Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen der vorherigen<br />

Zustimmung des Beirates:<br />

a. Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme von Bürgschaften,<br />

Schuldbeitritt, Übernahme von Garantien und Gewährung<br />

von Sicherheiten mit Ausnahme derjenigen Garantien und Bürgschaften,<br />

die üblicherweise mit dem normalen Geschäftsablauf<br />

verbunden sind oder die zur Abwehr von Arrestmaßnahmen gegen<br />

die Schiffe oder eines der Schiffe erforderlich sind;<br />

b. Erteilung und Widerruf von Prokuren und Handlungsvollmachten;<br />

c. Abschluss von Anstellungsverhältnissen, Erteilung und Erhöhung<br />

von Pensions- und Versorgungszusagen und Tantiemen, soweit<br />

nicht ausschließlich seemännisches Personal betroffen ist;<br />

d. Inbetriebnahme und Stilllegung von wesentlichen Betriebsteilen;<br />

e. Aufnahme oder Umschuldung von Schiffshypothekendarlehen<br />

mit Ausnahme der Darlehen, die in der Investitionsphase abgeschlossen<br />

worden sind;<br />

f. Abschluss von Devisentermingeschäften vorbehaltlich der Regelung<br />

des Absatzes 7 b;<br />

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