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WissenHeute Nr. 06/2004 - Deutsche Telekom Training GmbH ...

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Wirtschaft > Buchführung – vom Beleg zum Jahresabschluss<br />

Mögliche Inhalte eines Lageberichtes<br />

Position Inhalt<br />

A Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

B Geschäftsverlauf: Umsatz, Ertrag, Produktion, Auftragslage, Beschäftigungssituation<br />

C Vermögens- und Kapitalstruktur<br />

D Forschung und Entwicklung<br />

E Ausblick<br />

Tabelle 2<br />

zusätzliche größere Aufträge oder starke<br />

Preiserhöhungen bei wichtigen Rohstoffen.<br />

Er kann auch weitergehende Erläuterungen<br />

enthalten, z. B. zum Geschäftsverlauf und<br />

zu den Aussichten im kommenden Jahr. Ein<br />

Beispiel zur Struktur eines Lageberichts ist<br />

in der Tabelle 2 dargestellt.<br />

Geschäftsvorfälle, Belege und Konten<br />

Geschäftsvorfälle<br />

Unter Geschäftsvorfällen werden alle Arbeiten<br />

in einem Unternehmen verstanden, die Einfluss<br />

auf das Vermögen, die Schulden, die<br />

Einnahmen, die Ausgaben oder Wertveränderungen<br />

haben. Geschäftsvorfälle entstehen<br />

immer dann, wenn ein Unternehmen<br />

Transaktionen mit Dritten vornimmt und/oder,<br />

wenn intern von einer Abteilung Produkte<br />

oder Leistungen für eine andere erbracht<br />

werden. Jedes Unternehmen hat viele potenzielle<br />

externe und interne Gruppen von Geschäftspartnern,<br />

mit denen es in Beziehung<br />

steht. Beispiele möglicher Geschäftsvorfälle<br />

mit den einzelnen Gruppen sind:<br />

■ Mitarbeiter<br />

Zahlung von Lohn, Gehalt, Dienstreisen,<br />

Bewirtung, Personalkauf<br />

■ Kunden<br />

Verkäufe von Waren und Dienstleistungen,<br />

Garantie- und Kulanzleistungen<br />

■ Lieferanten<br />

Einkauf von Rohstoffen, Dienstleistungen,<br />

Maschinen, Büromaterial<br />

■ Banken<br />

Überweisungen, Zinszahlungen und<br />

-gutschriften<br />

■ Staat<br />

Zahlung von Steuern, Abgaben, Gebühren,<br />

Genehmigungen, Beiträgen, Zoll<br />

322<br />

■ Sponsoring<br />

Zahlungen von Fördergeldern für Sportvereine,<br />

Kultureinrichtungen, Stiftungen<br />

■ Sozialträger<br />

Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen<br />

■ Abteilungen<br />

Entnahme von Rohstoffen, Verrechnung<br />

interner Leistungen, Umbuchungen in der<br />

Buchführung, Abschlussbuchungen für<br />

die Erstellung des Jahresabschlusses<br />

Belege<br />

Zu jedem Geschäftsvorfall muss mindestens<br />

ein Beleg vorliegen, der über diesen Vorgang<br />

detailliert Auskunft gibt. Der Beleg muss<br />

dabei so gestaltet sein, dass er verbindlich<br />

Rückschlüsse über die Art des Vorgangs,<br />

das Datum und den Betrag gibt. Ein Beleg<br />

dient als Nachweis der Richtigkeit einer Aufzeichnung<br />

in der Buchführung. Zudem sollen<br />

Belege auch nachweisen, dass ein Geschäftsabschluss<br />

stattgefunden hat und dass z. B.<br />

eine Zahlung für einen Kauf geleistet werden<br />

oder ein Kunde einen Erlös entrichten muss.<br />

Aus sämtlichen Belegen werden am Ende<br />

eines Geschäftsjahres die Bilanz und die<br />

GuV erstellt. Weil die Daten der Buchführung<br />

gleichzeitig die Grundlage für die Kostenrechnung<br />

und das Controlling darstellen, ist<br />

es in vielen Unternehmen mittlerweile üblich,<br />

nicht nur zum Bilanzstichtag, etwa dem Jahresende,<br />

einen Abschluss zu erstellen, sondern<br />

auch unterjährig, etwa einmal je Quartal<br />

oder sogar monatlich. Auf diese Weise lassen<br />

sich, weil die vorhandenen Daten zeitnäher<br />

ausgewertet werden, eventuelle Fehlentwicklungen<br />

schneller erkennen, so dass<br />

schneller Steuerungsmaßnahmen zu ihrer<br />

Behebung eingeleitet werden können.<br />

Beispiele für Belege sind<br />

■ Rechnungen<br />

■ Bankauszüge<br />

■ Quittungen<br />

■ Entnahmescheine<br />

<strong>WissenHeute</strong> Jg. 57 6/<strong>2004</strong><br />

Belege werden nach unterschiedlichen<br />

Kriterien unterteilt, etwa nach Herkunft, nach<br />

der Entstehung oder nach der Anzahl der<br />

festgehaltenen Geschäftsvorfälle:<br />

■ Belegherkunft<br />

externe Belege, z. B. Eingangsrechnungen,<br />

oder interne Belege, z. B. Materialentnahmeschein<br />

der Produktion, Lohnlisten<br />

oder Quittungen<br />

■ Belegentstehung<br />

Fremdbelege, Eigenbelege oder „künstliche“<br />

Belege, z. B. vorbereitende Abschlussbuchungen,<br />

Abschlussbuchungen<br />

oder Notbelege, wenn kein Originalbeleg<br />

mehr existiert<br />

■ Anzahl der Geschäftsvorfälle<br />

Einzelbeleg oder Sammelbeleg<br />

In einigen Fällen sind Überschneidungen<br />

möglich. Beispielsweise ist ein Entnahmeschein<br />

für das Lager ein Einzelbeleg und<br />

gleichzeitig ein interner Beleg. Eine Rechnung<br />

ist ein externer Beleg und gleichzeitig<br />

ein Einzel- oder Sammelbeleg. Die Unterscheidung<br />

zwischen Fremd- und Eigenbelegen<br />

reicht jedoch aus. Einfach ausgedrückt<br />

ist ein Fremdbeleg ein Beleg, der von einem<br />

Dritten, z. B. von einem Lieferanten, einer<br />

Versicherung, einer Bank oder einem Hotel,<br />

ausgestellt wird. Ein Eigenbeleg hingegen<br />

wird von Mitarbeitern des Unternehmens erzeugt<br />

und dient dazu, bei fehlenden Fremdbelegen<br />

einen Geschäftsvorfall doch noch<br />

zu dokumentieren. Zudem werden mit Eigenbelegen<br />

auch innerbetriebliche Geschäftsvorfälle,<br />

etwa die Entnahme von Stoffen aus<br />

dem Lager oder Umbuchungen, dokumentiert.<br />

Die wichtigsten Anforderungen an korrekte<br />

Belege in der Buchführung sind:<br />

■ Belege müssen rechnerisch richtig sein<br />

und aus dem Belegtext muss unmissverständlich<br />

hervorgehen, welcher<br />

Geschäftsvorfall zu Grunde liegt.<br />

■ Aus dem Beleg muss hervorgehen, auf<br />

welchem Konto er in der Buchführung

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