WissenHeute Nr. 06/2004 - Deutsche Telekom Training GmbH ...
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Wirtschaft > Buchführung – vom Beleg zum Jahresabschluss<br />
Mögliche Inhalte eines Lageberichtes<br />
Position Inhalt<br />
A Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />
B Geschäftsverlauf: Umsatz, Ertrag, Produktion, Auftragslage, Beschäftigungssituation<br />
C Vermögens- und Kapitalstruktur<br />
D Forschung und Entwicklung<br />
E Ausblick<br />
Tabelle 2<br />
zusätzliche größere Aufträge oder starke<br />
Preiserhöhungen bei wichtigen Rohstoffen.<br />
Er kann auch weitergehende Erläuterungen<br />
enthalten, z. B. zum Geschäftsverlauf und<br />
zu den Aussichten im kommenden Jahr. Ein<br />
Beispiel zur Struktur eines Lageberichts ist<br />
in der Tabelle 2 dargestellt.<br />
Geschäftsvorfälle, Belege und Konten<br />
Geschäftsvorfälle<br />
Unter Geschäftsvorfällen werden alle Arbeiten<br />
in einem Unternehmen verstanden, die Einfluss<br />
auf das Vermögen, die Schulden, die<br />
Einnahmen, die Ausgaben oder Wertveränderungen<br />
haben. Geschäftsvorfälle entstehen<br />
immer dann, wenn ein Unternehmen<br />
Transaktionen mit Dritten vornimmt und/oder,<br />
wenn intern von einer Abteilung Produkte<br />
oder Leistungen für eine andere erbracht<br />
werden. Jedes Unternehmen hat viele potenzielle<br />
externe und interne Gruppen von Geschäftspartnern,<br />
mit denen es in Beziehung<br />
steht. Beispiele möglicher Geschäftsvorfälle<br />
mit den einzelnen Gruppen sind:<br />
■ Mitarbeiter<br />
Zahlung von Lohn, Gehalt, Dienstreisen,<br />
Bewirtung, Personalkauf<br />
■ Kunden<br />
Verkäufe von Waren und Dienstleistungen,<br />
Garantie- und Kulanzleistungen<br />
■ Lieferanten<br />
Einkauf von Rohstoffen, Dienstleistungen,<br />
Maschinen, Büromaterial<br />
■ Banken<br />
Überweisungen, Zinszahlungen und<br />
-gutschriften<br />
■ Staat<br />
Zahlung von Steuern, Abgaben, Gebühren,<br />
Genehmigungen, Beiträgen, Zoll<br />
322<br />
■ Sponsoring<br />
Zahlungen von Fördergeldern für Sportvereine,<br />
Kultureinrichtungen, Stiftungen<br />
■ Sozialträger<br />
Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen<br />
■ Abteilungen<br />
Entnahme von Rohstoffen, Verrechnung<br />
interner Leistungen, Umbuchungen in der<br />
Buchführung, Abschlussbuchungen für<br />
die Erstellung des Jahresabschlusses<br />
Belege<br />
Zu jedem Geschäftsvorfall muss mindestens<br />
ein Beleg vorliegen, der über diesen Vorgang<br />
detailliert Auskunft gibt. Der Beleg muss<br />
dabei so gestaltet sein, dass er verbindlich<br />
Rückschlüsse über die Art des Vorgangs,<br />
das Datum und den Betrag gibt. Ein Beleg<br />
dient als Nachweis der Richtigkeit einer Aufzeichnung<br />
in der Buchführung. Zudem sollen<br />
Belege auch nachweisen, dass ein Geschäftsabschluss<br />
stattgefunden hat und dass z. B.<br />
eine Zahlung für einen Kauf geleistet werden<br />
oder ein Kunde einen Erlös entrichten muss.<br />
Aus sämtlichen Belegen werden am Ende<br />
eines Geschäftsjahres die Bilanz und die<br />
GuV erstellt. Weil die Daten der Buchführung<br />
gleichzeitig die Grundlage für die Kostenrechnung<br />
und das Controlling darstellen, ist<br />
es in vielen Unternehmen mittlerweile üblich,<br />
nicht nur zum Bilanzstichtag, etwa dem Jahresende,<br />
einen Abschluss zu erstellen, sondern<br />
auch unterjährig, etwa einmal je Quartal<br />
oder sogar monatlich. Auf diese Weise lassen<br />
sich, weil die vorhandenen Daten zeitnäher<br />
ausgewertet werden, eventuelle Fehlentwicklungen<br />
schneller erkennen, so dass<br />
schneller Steuerungsmaßnahmen zu ihrer<br />
Behebung eingeleitet werden können.<br />
Beispiele für Belege sind<br />
■ Rechnungen<br />
■ Bankauszüge<br />
■ Quittungen<br />
■ Entnahmescheine<br />
<strong>WissenHeute</strong> Jg. 57 6/<strong>2004</strong><br />
Belege werden nach unterschiedlichen<br />
Kriterien unterteilt, etwa nach Herkunft, nach<br />
der Entstehung oder nach der Anzahl der<br />
festgehaltenen Geschäftsvorfälle:<br />
■ Belegherkunft<br />
externe Belege, z. B. Eingangsrechnungen,<br />
oder interne Belege, z. B. Materialentnahmeschein<br />
der Produktion, Lohnlisten<br />
oder Quittungen<br />
■ Belegentstehung<br />
Fremdbelege, Eigenbelege oder „künstliche“<br />
Belege, z. B. vorbereitende Abschlussbuchungen,<br />
Abschlussbuchungen<br />
oder Notbelege, wenn kein Originalbeleg<br />
mehr existiert<br />
■ Anzahl der Geschäftsvorfälle<br />
Einzelbeleg oder Sammelbeleg<br />
In einigen Fällen sind Überschneidungen<br />
möglich. Beispielsweise ist ein Entnahmeschein<br />
für das Lager ein Einzelbeleg und<br />
gleichzeitig ein interner Beleg. Eine Rechnung<br />
ist ein externer Beleg und gleichzeitig<br />
ein Einzel- oder Sammelbeleg. Die Unterscheidung<br />
zwischen Fremd- und Eigenbelegen<br />
reicht jedoch aus. Einfach ausgedrückt<br />
ist ein Fremdbeleg ein Beleg, der von einem<br />
Dritten, z. B. von einem Lieferanten, einer<br />
Versicherung, einer Bank oder einem Hotel,<br />
ausgestellt wird. Ein Eigenbeleg hingegen<br />
wird von Mitarbeitern des Unternehmens erzeugt<br />
und dient dazu, bei fehlenden Fremdbelegen<br />
einen Geschäftsvorfall doch noch<br />
zu dokumentieren. Zudem werden mit Eigenbelegen<br />
auch innerbetriebliche Geschäftsvorfälle,<br />
etwa die Entnahme von Stoffen aus<br />
dem Lager oder Umbuchungen, dokumentiert.<br />
Die wichtigsten Anforderungen an korrekte<br />
Belege in der Buchführung sind:<br />
■ Belege müssen rechnerisch richtig sein<br />
und aus dem Belegtext muss unmissverständlich<br />
hervorgehen, welcher<br />
Geschäftsvorfall zu Grunde liegt.<br />
■ Aus dem Beleg muss hervorgehen, auf<br />
welchem Konto er in der Buchführung