09.03.2013 Aufrufe

Handlungsempfehlungen zum Vollzug der Landesbauordnung

Handlungsempfehlungen zum Vollzug der Landesbauordnung

Handlungsempfehlungen zum Vollzug der Landesbauordnung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 11 -<br />

chen Trinkwasserversorgungsnetz mittels Hydranten, aber auch durch Löschwasser-<br />

behälter, Löschwasserteiche o<strong>der</strong> -brunnen sowie Löschwasserentnahmestellen aus<br />

offenen Gewässern wie Flüssen, Bächen und Seen gesichert werden. Hinweise für<br />

die ausreichende Wassermenge gibt das Arbeitsblatt W 405 „Bereitstellung von<br />

Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ des Deutschen Vereines<br />

des Gas – und Wasserfaches (DVGW).<br />

15 Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz (§ 15)<br />

15.1 Zu Absatz 1<br />

Auf die <strong>zum</strong> bautechnischen Wärmeschutz eingeführten Technischen Baubestim-<br />

mungen wird hingewiesen. Mit dem Nachweis <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen nach <strong>der</strong> Energie-<br />

einsparverordnung (EnEV) gelten die Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an den Wärmeschutz<br />

als erfüllt.<br />

Auf die EnEV-Durchführungslandesverordnung wird hingewiesen.<br />

15.2 Zu Absatz 2<br />

Ein ausreichen<strong>der</strong> Schallschutz o<strong>der</strong> eine ausreichende Geräuschdämmung in-<br />

nerhalb von Gebäuden ist dann gewährleistet, wenn die Gebäude und ortsfesten<br />

Anlagen o<strong>der</strong> Einrichtungen nach den dafür erlassenen Technischen Baube-<br />

stimmungen (DIN 4109:1989-11 - Schallschutz im Hochbau, DIN 4109/A1:2001-<br />

01 – Än<strong>der</strong>ung A 1) geplant und errichtet werden.<br />

Zur Beurteilung <strong>der</strong> Frage, ob die von ortsfesten Anlagen o<strong>der</strong> Einrichtungen in<br />

baulichen Anlagen o<strong>der</strong> von Grundstücken ausgehenden Geräusche so ge-<br />

dämmt sind, dass Gefahren o<strong>der</strong> un<strong>zum</strong>utbare Belästigungen für die Nachbar-<br />

schaft nicht entstehen, können die Immissionsrichtwerte <strong>der</strong> Technischen Anlei-<br />

tung <strong>zum</strong> Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl. S. 503)<br />

herangezogen werden.<br />

16 Verkehrssicherheit (§ 16)<br />

16.1 Zu Absatz 1<br />

Erfasst von <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung sind neben den Flächen, die im Allgemeinen <strong>zum</strong><br />

Begehen o<strong>der</strong> Befahren auf dem Grundstück bestimmt sind, auch die Flächen<br />

innerhalb <strong>der</strong> o<strong>der</strong> auf den baulichen Anlagen.<br />

16.2 Zu Absatz 2<br />

Eine Gefährdung <strong>der</strong> Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Verkehrs ist nicht<br />

anzunehmen, wenn<br />

- eine Ausnahme o<strong>der</strong> Zustimmung gemäß § 9 des Bundesfernstraßengeset-<br />

zes o<strong>der</strong> § 32 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-<br />

Vorpommern o<strong>der</strong><br />

- eine Son<strong>der</strong>nutzungs-Erlaubnis gemäß § 8 des Bundesfernstraßengesetzes<br />

o<strong>der</strong> § 22 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-<br />

Vorpommern vorliegt o<strong>der</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!