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Handlungsempfehlungen zum Vollzug der Landesbauordnung

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Der Verfahrensfreiheit unterfallen auch Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren<br />

die auf Dächern aufgestän<strong>der</strong>t sind.<br />

Bei solchen Anlagen, insbeson<strong>der</strong>e auf Flachdächern, sind die Auswirkungen auf die<br />

Standsicherheit <strong>der</strong> Dachkonstruktion und die Standsicherheit <strong>der</strong> Anlagen selbst zu<br />

beachten.<br />

Aufgestän<strong>der</strong>te Solaranlagen, insbeson<strong>der</strong>e auf Flachdächern, können zusätzliche<br />

Windangriffsflächen bilden und die Schneesackbildung begünstigen (Sheddach-<br />

Profil), für die die vorhandenen Dachkonstruktionen in <strong>der</strong> Regel nicht berechnet<br />

sind. Darauf ist beson<strong>der</strong>s bei höheren Gebäuden im küstennahen Bereich mit ho-<br />

hen Windlasten (Windlastzone III und IV) sowie bei Gebäuden in <strong>der</strong> Schneelastzone<br />

III zu achten.<br />

Die Dachkonstruktionen älterer hallenartiger Gebäude aus DDR-Zeit (z. B. Lagerhal-<br />

len, Ställe, Bergeräume) sind beson<strong>der</strong>s zu untersuchen, weil ihr Dachtragwerk im<br />

Regelfall aus Holz-Nagelbin<strong>der</strong>n besteht, die <strong>zum</strong>eist keine Tragreserven aufweisen.<br />

Für die Solar- und Sonnenkollektoren-Elemente selbst und ihre Verankerung liegen<br />

bisher keine Verwendbarkeitsnachweise vor - und Typenstatiken beziehen sich in <strong>der</strong><br />

Regel auf die Windlastzone I -, sodass ihre Standsicherheit nicht nachgewiesen ist.<br />

Darüber hinaus können die Vorschriften des § 6 LBauO M-V berührt sein.<br />

61.12.2 Zu Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c<br />

Verfahrensfrei sind Anlagen <strong>der</strong> technischen Gebäudeausrüstung im Sinne <strong>der</strong> §§ 39<br />

bis 46. Verfahrensfrei sind neben dem Einbau <strong>der</strong> (selbständigen) Anlagen auch <strong>der</strong><br />

Austausch o<strong>der</strong> die Än<strong>der</strong>ung und Beseitigung. Bei nachträglichem Einbau vorge-<br />

nannter Anlagen bleibt es bei <strong>der</strong> Verfahrensfreiheit, soweit nicht Än<strong>der</strong>ungen vorge-<br />

nommen werden, die konzeptionell in den Gebäudebestand eingreifen.<br />

61.14.1 Zu Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a<br />

Wird eine eigenständige Mobilfunkanlage errichtet, also eine, die nicht in, auf o<strong>der</strong> an<br />

einer bestehenden baulichen Anlage angebracht wird, ist Voraussetzung für die Ge-<br />

nehmigungsfreiheit lediglich die Einhaltung <strong>der</strong> in § 61 Absatz 1 Nummer 4a genann-<br />

ten Maße (Höhe <strong>der</strong> Antenne einschließlich des Mastes bis zu 10 m, Brutto-<br />

Rauminhalt <strong>der</strong> zugehörigen Versorgungseinheit bis zu 10 m³). Die Antennenhöhe<br />

errechnet sich aus <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> gesamten Antennenanlage; ein etwaiger Sockel ist -<br />

da <strong>der</strong> Höhenbegrenzung ausschließlich statisch-konstruktive Erwägungen zugrunde<br />

liegen - nicht hinzuzurechnen.<br />

Die Errichtung einer Antenne einschließlich des Mastes, die dieselben Maße einhält,<br />

in, auf o<strong>der</strong> an einer bestehenden baulichen Anlage ist gleichfalls baugenehmigungs-<br />

frei. „Bestehend“ im Sinne des § 65 Absatz 1 Nummer 4a ist eine bauliche Anlage<br />

nur, wenn sie entwe<strong>der</strong> genehmigungsfrei, aber materiell rechtmäßig war o<strong>der</strong> ist<br />

o<strong>der</strong> genehmigungspflichtig und genehmigt (und die Genehmigung we<strong>der</strong> zurückge-<br />

nommen noch wi<strong>der</strong>rufen noch an<strong>der</strong>weitig unwirksam geworden) ist. Das bedeutet,<br />

dass auch das Anbringen, Än<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> Austauschen von Antennen und Arbeits-<br />

o<strong>der</strong> Sendeplattformen auf bestehenden Mobilfunkmasten genehmigungsfrei ist. So-<br />

weit durch die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Antennen eine Nutzungsän<strong>der</strong>ung vorliegt, weil eine

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