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Protokoll des Einwohnerrates - Gemeinde Obersiggenthal

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7 2007/76 Erschliessung Haufgarten mit Radwegverbindung Sternenstrasse-Breitenstrasse;<br />

Kredit von brutto 980'000 Franken<br />

Eintreten wird nicht bestritten.<br />

_____<br />

Anhand von Folien erklärt <strong>Gemeinde</strong>rat Fabian Humbel die Situation.<br />

_____<br />

Fabian Humbel: Wir möchten mit diesem Antrag Erschliessung Haufgarten mit Radwegverbindung<br />

Sternenstrasse-Breitenstrasse verschiedene Aspekte erfüllen können: Einerseits geht<br />

es um die Erschliessung <strong>des</strong> Gebietes Haufgarten, wo ein grösseres Bauprojekt ansteht. Dieses<br />

Erschliessungsprojekt basiert auf der Grundlage <strong>des</strong> Erschliessungsplanes Haufgarten, wozu<br />

Sie im vorhergehenden Geschäft Informationen erhalten haben. Der Radweg wird ebenfalls<br />

in einer Teilphase gewisse Erschliessungsfunktionen übernehmen können.<br />

Wir sprechen oft von Erschliessungen und auch davon, dass die <strong>Gemeinde</strong> erschliessungspflichtig<br />

ist. § 33 <strong>des</strong> Aargauischen Baugesetzes bildet die Grundlage für die Erschliessungspflicht<br />

der <strong>Gemeinde</strong>. Die <strong>Gemeinde</strong>n sind verpflichtet, Bauzonen zu erschliessen oder auf<br />

Antrag von erschliessungswilligen Grundeigentümern erschliessen zu lassen. Sie können<br />

ebenfalls nachlesen, dass im Falle, dass die <strong>Gemeinde</strong> ihrer Erschliessungspflicht nicht nachkommt,<br />

die Erschliessung ersatzweise angeordnet werden kann. Die weitere Regelung, insbesondere<br />

die Finanzierung und Beiträge richten sich nach dem Reglement der <strong>Gemeinde</strong> für<br />

Erschliessungsprojekte.<br />

Warum wird diese Erschliessung so gewählt? Diese Erschliessung basiert auf dem Erschliessungskonzept<br />

Haufgarten. Eine weitere Information, die wir Ihnen in der Vorlage vorenthalten<br />

haben, liegt weiter zurück. Bei den damaligen Erschliessungsplänen "Sternenplatz" (nicht relevant)<br />

und "Sternenstrasse Ost", die vom Kanton genehmigt werden mussten, hat der Kanton<br />

zwar damals darauf verzichtet, an der Ausfahrt Sternenstrasse um das Restaurant herum, etwas<br />

zu ändern. Er hat aber klar festgehalten, dass Veränderungen, die eine gesteigerte Benützung<br />

dieses Anstosses zur Folge haben, den Übergang zu einem anderen Erschliessungssystem<br />

bedingen, zu dem, worüber wir heute befinden. Das ist der Grund, wieso man in<br />

diesem Erschliessungskonzept auf diese Auffahrtslösung gekommen ist. Gleichzeitig behalten<br />

wir die Handlungsfreiheit bei der Ausfahrt "bisher Sternenstrasse", die wir so offen halten<br />

können.<br />

Der Auslöser ist ein Bauprojekt im südlichen Teil <strong>des</strong> Haufgarten, das sehr konkret ist. Wir haben<br />

für dieses Projekt bereits die Planungstermine, die der Investor einzuhalten beabsichtigt. Die<br />

Baueingabe sollte noch im Herbst 2007 erfolgen. Wir sind somit verpflichtet, das Areal so zu<br />

erschliessen, wie es vom Kanton genehmigt ist resp. gefordert wird.<br />

Radweg<br />

Es ist eine bald uralte Forderung, die bestehende Radweglücke im Bereich südlich der<br />

Landstrasse zu erschliessen. Diese Forderung stammt aus dem Büchlein "Radwegkonzept<br />

<strong>Obersiggenthal</strong> 1991". Diese Lücke muss mit dem vorliegenden Projekt endlich geschlossen<br />

werden können. Ich habe erwähnt, dass dieser Radwegteil gewisse Erschliessungsfunktionen<br />

übernehmen wird. Wieso dies? Zur Beruhigung kann ich Ihnen sagen, dass dies keine Durchfahrtsstrasse<br />

wird. Es soll ein Radweg sein, aber im hinteren Bereich stehen drei Liegenschaften,<br />

die im Einzugsgebiet dieses Radweges liegen. Mit dieser Erschliessung könnten wir auch<br />

ermöglichen, dass im nördlichen Teil <strong>des</strong> Haufgartens ebenfalls der Weg frei wird, ein Projekt<br />

zu realisieren. Für eine sinnvolle Bebauung dieses nördlichen Teils ist es aber klar, dass die bisherigen<br />

Bewohnerinnen und Bewohner <strong>des</strong> hinteren Teils, die jetzt über die vor ihnen liegende<br />

Liegenschaft auf die Landstrasse fahren, diesen Weg nicht mehr werden benützen können.<br />

Sobald sich also auf diesem nördlichen Teil ein Projekt realisieren lässt, und dazu haben wir<br />

konkrete Hinweise, werden die hinteren Bewohner ebenfalls über den Radwegteil erschliessen.<br />

Dies führt denn zur Mehrbreite von 3.50 m.

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