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Landtag, Regierung und Gerichte 2001

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220<br />

Soziales<br />

dem AHVG Anspruch auf eine Altersrente haben, die ganze<br />

oder halbe Rente der beruflichen Vorsorge in jedem Fall auf<br />

jeden Monat hin um ein bis vier Jahre vorbeziehen (vgl.<br />

LGBl. 2000 Nr. 205).<br />

Schliesslich wurde auf den 1. Januar <strong>2001</strong> der Anspruch auf<br />

hälftige Aufteilung der während der Ehe erworbenen BPV-<br />

Anwartschaften bei Ehescheidung eingeführt.<br />

Weitere Rechtsänderung<br />

Mit Gesetz vom 13. September <strong>2001</strong> zur Abänderung des<br />

BPVG (LGBl. <strong>2001</strong> Nr. 172) wurde die Richtlinie 98/49/EG in<br />

nationales Recht umgesetzt. Es geht dabei um die Wahrung<br />

der Rechte <strong>und</strong> Ansprüche der Wanderarbeitnehmer im<br />

EWR betreffend die freiwillige berufliche Vorsorge.<br />

Arbeitslosenversicherung<br />

Arbeitgeberbestand<br />

Am Ende des Berichtsjahres <strong>2001</strong> waren 2 981 (31.12.2000:<br />

2 838) Arbeitgeber abrechnungs- <strong>und</strong> zahlungspflichtig.<br />

Versicherungsbeiträge<br />

Zum Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses waren sämtliche<br />

Beitragsabrechnungen noch ausstehend bzw. noch nicht<br />

verbucht. Der diesbezügliche Ertragsnachtrag wurde mit<br />

7.8 Mio. Franken transitorisch berücksichtigt.<br />

Versicherungsleistungen<br />

Arbeitslosenentschädigungen<br />

Die Entschädigungen bei Ganzarbeitslosigkeit belaufen sich<br />

auf 86 % (Vorjahr: 95 %) der gesamten Taggeldauszahlungen.<br />

11 % (2 %) der ausbezahlten Taggelder entfallen auf<br />

wirtschaftlich bedingte <strong>und</strong> 3 % (3 %) auf witterungsbedingte<br />

Kurzarbeit.<br />

Im Berichtsjahr <strong>2001</strong> mussten 237 (Vorjahr: 171) Einstellungen<br />

in der Anspruchsberechtigung verfügt werden, <strong>und</strong> zwar<br />

–wegen Kündigung durch den Arbeitgeber<br />

aufgr<strong>und</strong> desVerhaltens des Arbeitnehmers 17<br />

–infolge Kündigung durch den Arbeitnehmer 24<br />

– aufgr<strong>und</strong> von ungenügenden persönlichen<br />

Arbeitsbemühungen 63<br />

– wegen unwahren bzw. unvollständigen Angaben 5<br />

–wegen Nichtbefolgung der Weisungen 94<br />

–infolge Ablehnung zumutbarer Arbeit 33<br />

–wegen zu Unrecht erwirkter Taggelder 1<br />

Während des Berichtsjahres hatten 23 (Vorjahr: 38) Versicherte<br />

die Höchstzahl der Taggelder bezogen <strong>und</strong> wurden<br />

ausgesteuert.<br />

Arbeitslosen- Ganzarbeits- Kurzarbeit<br />

Entschädigung Total losigkeit wirtschaftlich witterungs-<br />

<strong>2001</strong> bedingt bedingt *<br />

Arbeitslosenentschädigung<br />

(Franken) 6 854 964.05 5 893 330.40 778 945.85 182 687.80<br />

Anzahl Anspruchs-Berechtigte 1080 698 299 83<br />

Anzahl Taggelder<br />

Durchschnittliches<br />

48 888.08 43 810.18 4 063.80 1 014.10<br />

Taggeld (Franken)<br />

Durchschnittliche<br />

140.22 134.52 191.68 180.15<br />

Bezugstage<br />

Durchschnittlicher<br />

Entschädigungsbetrag<br />

45.27 62.77 13.59 12.22<br />

(Franken) 6 347.19 8 443.17 2 605.17 2 201.06<br />

* In Betrieben, in denen Versicherte beschäftigt werden, für die witterungsbedingte Arbeitsausfälle anrechenbar sind, gelten<br />

in der Zeit vom 1. Dezember bis 15. März wirtschaftlich bedingte Arbeitsausfälle für alle Versicherten als witterungsbedingt.

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