22.05.2012 Aufrufe

Landtag, Regierung und Gerichte 2001

Landtag, Regierung und Gerichte 2001

Landtag, Regierung und Gerichte 2001

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

264<br />

Wirtschaft<br />

Amt für Zollwesen<br />

Amtsleiter (ad int.): Dr. Hubert Büchel<br />

Das Amt für Zollwesen hat im Berichtsjahr mit dem seit<br />

1995 unveränderten Personalbestand, neben seinen konventionellen<br />

Aufgaben, nachstehende ausserordentliche<br />

Projekte bearbeitet:<br />

- Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA).<br />

Diese wurde auf den 01.01.<strong>2001</strong> eingeführt <strong>und</strong> funktionierte<br />

von Beginn an problemlos. Im Berichtsjahr<br />

waren nur gewisse Feinabstimmungen im Ablauf <strong>und</strong><br />

in der Koordination notwendig. Hingegen nahmen die<br />

Verhandlungen mit der EU aufgr<strong>und</strong> deren geänderten<br />

Auslegung der Wegekostenrichtlinie sehr viel Zeit in<br />

Anspruch.<br />

- Erweiterung der Stockholmer EFTA-Konvention: Das<br />

Amt für Zollwesen arbeitete in den Bereichen<br />

Ursprung, landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte,<br />

Anerkennung der Konformitätsbewertungen <strong>und</strong> Strassentransport<br />

mit. Bei den Verhandlungen über die 40-<br />

Tonnen Kontingente lag die Federführung beim Amt<br />

für Zollwesen.<br />

- EURO-Lizenzen: Anlässlich der im Jahre 2000 durchgeführten<br />

Neuerteilungen der EURO-Lizenzen wurden das<br />

Ausgabe- <strong>und</strong> Überprüfungssystem an die neuesten<br />

gesetzlichen Vorschriften angepasst <strong>und</strong> konsequent<br />

umgesetzt. Daran anknüpfend konnten entscheidende<br />

Erfolge bei der Bekämpfung des «Strohmännertums»<br />

im Transportgewerbe erzielt werden.<br />

Die liechtensteinische Industrie ist auf den freien Zugang<br />

zu den Weltmärkten angewiesen. Die industrielle aber<br />

auch die gewerbliche Produktion bedient sich vermehrt<br />

der «verlängerten Werkbänke». Deshalb ist es von existentieller<br />

Bedeutung, dass die bestehenden Freihandelsabkommen<br />

(auch das EWRA) den jeweiligen neuen<br />

Anforderungen angepasst <strong>und</strong> mit weiteren Ländern<br />

neue Abkommen verhandelt <strong>und</strong> abgeschlossen werden.<br />

So konnte z.B. am 1.7.<strong>2001</strong> ein wirtschaftlich vorteilhaftes<br />

EFTA-Freihandelsabkommen mit Mexiko in Kraft<br />

gesetzt werden. Abkommen mit Kroatien <strong>und</strong> Jordanien<br />

konnten abgeschlossen <strong>und</strong> jenes mit Singapur paraphiert<br />

werden. Die Ursprungsregeln sind in jedem Freihandelsabkommen<br />

ein Schlüsselelement, welches es<br />

gewinnbringend zu nutzen gilt.<br />

Internationale Zoll- <strong>und</strong><br />

Ursprungsangelegenheiten<br />

EWR-Ursprungsregeln <strong>und</strong><br />

«Pan Europäische Kumulation (PEC)»<br />

Das System der 30 Länder umspannenden paneuropäischen<br />

Kumulation wurde im Jahre <strong>2001</strong> weiterentwickelt,<br />

die produktespezifischen Ursprungsregeln ausgebaut, die<br />

Harmonisierung der Verfahren vorangetrieben <strong>und</strong> die<br />

Neuerungen der letzten Jahre in ein konsolidiertes Protokoll<br />

überführt. Diese Fortschritte sind Ergebnisse der periodisch<br />

stattfindenden Besprechungen des 30-Länder-<br />

Komitees, bestehend aus den EG- <strong>und</strong> EFTA-Mitgliedsstaaten<br />

sowie den Mittel- <strong>und</strong> Osteuropäischen Staaten<br />

(MOES), der Türkei, Andorra, San Marino, Malta <strong>und</strong><br />

Zypern. In diesen Besprechungen wurden insbesondere<br />

auch in den einzelnen Teilnehmerländern aufgetretene<br />

Probleme bezüglich Interpretation <strong>und</strong> Anwendung der<br />

Ursprungsregeln diskutiert <strong>und</strong> gelöst.<br />

Projekt Ausdehnung der paneuropäischen<br />

Kumulation auf die südlichen Mittelmeerländer<br />

Des Weiteren wurde auf Initiative der EU in mehreren<br />

Sitzungen, an denen alle EU- <strong>und</strong> EFTA-Mitgliedsstaaten,<br />

die Mittel- <strong>und</strong> Osteuropäischen Staaten, die Türkei,<br />

Malta, Zypern, Andorra, San Marino sowie alle anderen<br />

südlichen Mittelmeeranrainerstaaten (Algerien, Ägypten,<br />

Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien,<br />

West Bank <strong>und</strong> Gaza Streifen) teilnahmen, die Möglichkeit<br />

einer Ausdehnung der paneuropäischen Kumulation<br />

auf die südlichen Mittelmeeranrainerstaaten zu<br />

evaluieren. Die Exportmöglichkeiten der EFTA-Staaten in<br />

diesen Wirtschaftsraum würden dadurch erheblich verbessert.<br />

Vier-Länder-Konferenz<br />

Liechtenstein hat im August <strong>2001</strong> die Ursprungsexperten<br />

der Schweiz, Deutschlands <strong>und</strong> Österreichs zu einer<br />

Ursprungskonferenz eingeladen. Dabei wurden gemeinsam<br />

die Ursprungsprotokolle (EWRA Protokoll 4 <strong>und</strong> FHA<br />

CH/EU Protokoll 3) in deutscher Sprache auf Basis des<br />

englischen Referenztextes adaptiert. Die Überarbeitung<br />

der Protokolle waren u.a. wegen den Änderungen im<br />

«Harmonisierten Tarifierungssystem» notwendig.<br />

Freihandelsabkommen EFTA-Kanada<br />

Die im Jahre 1998 begonnenen Verhandlungen für ein<br />

Freihandelsabkommen der EFTA mit Kanada wurden im<br />

Verlaufe des Jahres 1999 mit grosser Intensität weitergeführt,<br />

konnten jedoch auch bis Ende <strong>2001</strong> noch nicht<br />

abgeschlossen werden.<br />

Freihandelsabkommen EFTA-Mexiko<br />

Die Verhandlung mit Mexiko wurden im Juli 2000 aufgenommen<br />

<strong>und</strong> konnten am 27.11. 2000 mit der Unterzeichnung<br />

in Mexiko abgeschlossen werden. Das Abkommen<br />

trat am 1. Juli <strong>2001</strong> in Kraft.<br />

Neue Freihandelsabkommen der EFTA<br />

Die EFTA hat im Jahre <strong>2001</strong> die bereits im Jahr 2000<br />

begonnenen Verhandlungen mit Chile, Ägypten <strong>und</strong><br />

Tunesien weitergeführt. Die Freihandelsabkommen mit<br />

Kroatien <strong>und</strong> Jordanien wurden am 21.6.<strong>2001</strong> unterzeichnet.<br />

Jenes mit Singapur wurde am 8.11.<strong>2001</strong> paraphiert.<br />

Zollverfahren / Amtshilfe /<br />

Ursprungswesen / Bewilligungsverfahren<br />

/ Salz (Monopolware) /<br />

Marktüberwachung<br />

EWR-Zollverfahren<br />

Der Warenverkehr aus dem EWR <strong>und</strong> in den EWR funktionierte<br />

einwandfrei. Die operativen Tätigkeiten erfolgten<br />

wie bisher im Auftragsverhältnis durch die Eidgenössische<br />

Zollverwaltung.<br />

Amtshilfe in Zollsachen gemäss Protokoll<br />

11 EWR-Abkommen<br />

Im Jahr <strong>2001</strong> hatte das Amt für Zollwesen vier Gesuche<br />

um Amtshilfe zu behandeln.<br />

Salz (Monopolware)<br />

Im Berichtsjahr wurden insgesamt acht Salzsteuerverfügungen<br />

ausgestellt. Mit den regelmässig durchgeführten<br />

Kontrollen wurde sichergestellt, dass kein direkt aus dem<br />

EWR importiertes Salz in die Schweiz gelangte.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!