Landtag, Regierung und Gerichte 2001
Landtag, Regierung und Gerichte 2001
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Umwelt, Raum, Land- <strong>und</strong> Waldwirtschaft<br />
Staatsbeitrag von jährlich CHF 400 000.— für die kommenden<br />
drei Jahre (insgesamt CHF 1.2 Mio. für die Jahre 2002<br />
bis 2004) zu leisten. Die 1952 gegründete Internationale<br />
Alpenschutzkommission CIPRA ist die einzige internationale,<br />
alle sieben Alpenstaaten umfassende Organisation, welche<br />
sich mit den spezifischen Umweltproblemen der Alpen<br />
länderübergreifend befasst. Ihre Haupttätigkeiten bilden die<br />
Förderung des Erfahrungsaustausches, die Sensibilisierung<br />
für die Anliegen des Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes sowie<br />
des Umweltschutzes <strong>und</strong> die Unterstützung einer nachhaltigen<br />
Entwicklung. Die CIPRA hat für die Alpenkonvention<br />
nicht nur den entscheidenden Anstoss gegeben, sondern<br />
spielt bei der Entwicklung <strong>und</strong> Umsetzung der Alpenkonvention<br />
<strong>und</strong> ihrer Protokolle eine massgebende Rolle. Der<br />
Geschäftssitz in Liechtenstein macht Liechtenstein international<br />
als Standort bekannt <strong>und</strong> unterstreicht die Bedeutung,<br />
welche einer nachhaltigen Entwicklungspolitik für<br />
den Alpenraum beigemessen wird. Der <strong>Landtag</strong> hat der<br />
Vorlage an seiner Sitzung im November zugestimmt.<br />
Projekt zur Erhaltung der Genetischen Vielfalt von<br />
Kulturpflanzen im Fürstentum Liechtenstein<br />
Die <strong>Regierung</strong> des Fürstentums Liechtenstein bewilligte im<br />
Jahr <strong>2001</strong> ein zweijähriges Projekt, dessen Ziel die langfristige<br />
Sicherung alter Sorten von Obst, Reben, Gemüse- <strong>und</strong><br />
Ackerkulturen ist. In einem ersten Schritt werden diese Kulturpflanzen<br />
gesammelt <strong>und</strong> dokumentiert. Als Resultat wird<br />
bis im Jahr 2003 ein Konzept für eine langfristige Erhaltungsstrategie<br />
ausgearbeitet. Das Projekt resultierte aus der<br />
Umweltkonferenz in Rio 1992, als sich im Rahmen der<br />
Biodiversitätskonferenz alle teilnehmenden Staaten verpflichteten,<br />
die genetische Vielfalt der Kulturpflanzen als<br />
wertvolle Ressource zur Ernährungssicherung für die<br />
Zukunft zu erhalten. Auch für Liechtenstein <strong>und</strong> die Region<br />
hat die Erhaltung alter Sorten eine grosse Bedeutung für<br />
das kulturelle Erbe. Insbesondere die alten Hochstammbäume,<br />
meist alte Apfel- <strong>und</strong> Birnensorten, stellen bis heute ein<br />
prägendes Element in der Kulturlandschaft dar. Deshalb<br />
wird deren Erhaltung vom Land mit Beiträgen unterstützt.<br />
Abschluss der Naturgefahrenkartierung<br />
Die Naturgefahrenkartierung für alle Gemeinden konnte<br />
abgeschlossen werden. Die <strong>Regierung</strong> nahm die in den<br />
Naturgefahrenkarten zusammengefassten Ergebnisse der<br />
Kartierung zur Kenntnis. Als objektive Darstellung der<br />
Gefahrenprozesse Rutschung, Wildbach, Lawinen <strong>und</strong><br />
Steinschlag sind die Naturgefahrenkarten für die Landes<strong>und</strong><br />
Gemeindebehörden gemäss Wald- <strong>und</strong> Baugesetz verbindlich.<br />
Bei allen raumwirksamen Tätigkeiten sind die<br />
Erkenntnisse der Naturgefahrenkarten zu berücksichtigen.<br />
Die Gemeinden haben die Gefahrenzonen bei der Bearbeitung<br />
der Ortsplanung <strong>und</strong> bei der Behandlung von Baugesuchen<br />
zu berücksichtigen. Massgebende Gr<strong>und</strong>lage für die<br />
Vornahme wirkungsvoller Massnahmen bildet eine objektive<br />
Erhebung <strong>und</strong> Darstellung der Gefahrenprozesse Rutschung,<br />
Wildbach, Lawinen sowie Steinschlag, wie sie im<br />
Verlaufe der Jahre 1995 bis <strong>2001</strong> für das ganze Land,<br />
gestützt auf einschlägige Bestimmungen des Waldgesetzes,<br />
durchgeführt wurden. Die Naturgefahrenkarten wurden im<br />
Rahmen einer Vorsteherkonferenz den Gemeinden zur<br />
Kenntnis gebracht <strong>und</strong> zur Umsetzung in ihre Zonenpläne<br />
übergeben. Naturgefahren prägen das Gebiet Liechtensteins<br />
seit jeher. Im Verlaufe der Jahre haben sich nicht etwa<br />
die von Naturereignissen ausgehenden Gefahren an sich<br />
verändert. Zugenommen haben vielmehr die Anzahl<br />
gefährdeter Menschen <strong>und</strong> Objekte in den von Naturgefahren<br />
bedrohten Gebieten, die Werte der Schutzgüter sowie<br />
als Folge davon das Schutz- <strong>und</strong> Sicherheitsbedürfnis der<br />
Bevölkerung. Für die verantwortlichen Behörden stellt sich<br />
damit die Aufgabe, durch Veranlassung geeigneter Mass-<br />
nahmen soweit wie möglich Schäden an Menschen <strong>und</strong><br />
Sachwerten zu vermeiden, Prioritäten bei der Vornahme<br />
von Sicherungsmassnahmen nach objektiven Kriterien zu<br />
setzen, Schutzmassnahmen bei Bauten <strong>und</strong> Anlagen entsprechend<br />
den lokalen Erfordernissen zu treffen, Haftungsfälle<br />
der bewilligenden Behörden zu vermeiden <strong>und</strong> insgesamt<br />
Finanzmittel ökonomisch einzusetzen.<br />
Eidgenössischer Forstdirektor zu Besuch in<br />
Liechtenstein<br />
Der Eidgenössische Forstdirektor Werner Schärer, Chef der<br />
Abteilung Wald im Departement für Umwelt, Verkehr, Energie<br />
<strong>und</strong> Kommunikation, Bern, weilte am 9. August zu<br />
einem Besuch in Liechtenstein. Die Waldpolitik in beiden<br />
Ländern <strong>und</strong> deren Einbettung in das internationale Umfeld<br />
bildeten dabei Gegenstand eines Arbeitsgespräches mit<br />
Vertretern des Amtes für Wald, Natur <strong>und</strong> Landschaft. Der<br />
Ressortinhaber konnte eine weitestgehende Übereinstimmung<br />
der Waldpolitiken der beiden Länder feststellen. Vor<br />
allem die strikte Orientierung an der Nachhaltigkeit aller<br />
Waldleistungen <strong>und</strong> deren Abstützung auf einem breiten<br />
gesellschaftlichen Konsens kann als eine solide Gr<strong>und</strong>lage<br />
künftigen Waldwirtschaftens erachtet werden.<br />
Liechtensteinisches Landeswaldinventar 1998<br />
<strong>und</strong> Nationales Waldprogramm für den<br />
Liechtensteiner Wald<br />
Im Jahr <strong>2001</strong> nahm die <strong>Regierung</strong> den Bericht «Liechtensteinisches<br />
Landeswaldinventar 1998» des Amtes für Wald,<br />
Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> den Berichtsentwurf «Nationales<br />
Waldprogramm für den Liechtensteiner Wald« zur Kenntnis.<br />
Der vorliegende Bericht «Liechtensteinisches Landeswaldinventar<br />
1998» vermittelt mit dem Vergleich der Inventare<br />
1986 <strong>und</strong> 1998 erstmals umfassende <strong>und</strong> nach objektivem<br />
Verfahren erhobene Ergebnisse des Waldzustandes<br />
<strong>und</strong> der Waldentwicklung. Diese Ergebnisse des Liechtensteinischen<br />
Landeswaldinventars 1998 erlauben einerseits<br />
eine rückblickende Bewertung der Waldbewirtschaftungspolitik<br />
der vergangenen zwölfjährigen Bewirtschaftungsperiode<br />
<strong>und</strong> liefern andererseits markante Eckdaten für die<br />
Festlegung der Waldbewirtschaftungspolitik für die nächste<br />
Planungsperiode 2002-2012. Mit dem Nationalen Waldprogramm<br />
soll auf der Gr<strong>und</strong>lage des Landeswaldinventars<br />
1998 die Waldbewirtschaftungspolitik für die nächste Planungsperiode<br />
2002-2012 in ihren Gr<strong>und</strong>zügen festgelegt<br />
werden. Das Nationale Waldprogramm für den Liechtensteiner<br />
Wald soll Handlungsfelder aufzeigen, Handlungsbedarf<br />
nach Prioritäten gewichten <strong>und</strong> mit auf gewisse Zeit<br />
vereinbarten Handlungsanleitungen den Rahmen für die<br />
mittelfristige fachliche, organisatorische, personelle <strong>und</strong><br />
finanzielle Betriebsplanung der Waldbesitzer liefern. Gleichzeitig<br />
kann Liechtenstein mit diesem Bericht auf internationale<br />
Verpflichtungen zur Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung<br />
im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung<br />
reagieren. Da die <strong>Regierung</strong> das Nationale Waldprogramm<br />
auch als Ergebnis eines gesellschaftlichen Dialogs versteht,<br />
wurde es vor der definitiven Beschlussfassung den massgeblichen<br />
Akteuren im Bereich der Waldwirtschaft, den<br />
Waldeigentümern, Ämtern, Stabsstellen, Institutionen <strong>und</strong><br />
Verbänden, zur Vernehmlassung unterbreitet.<br />
Internationales Jahr der Berge 2002<br />
Im Hinblick auf die Durchführung von Aktivitäten im Rahmen<br />
des «Internationalen Jahres der Berge 2002» der UNO<br />
beauftragte die <strong>Regierung</strong> den Liechtensteiner Alpenverein<br />
(LAV) <strong>und</strong> die CIPRA, eine Koordinationsstelle einzurichten,<br />
welche die Aufgaben einer Geschäftsstelle wahrnehmen<br />
soll. Zusätzlich wurde ein Lenkungsausschuss bestellt, welcher<br />
zu Handen der Koordinationsstelle alle gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />
Entscheidungen trifft. Für die Unterstützung konkreter