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Landtag, Regierung und Gerichte 2001

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Umwelt, Raum, Land- <strong>und</strong> Waldwirtschaft<br />

Staatsbeitrag von jährlich CHF 400 000.— für die kommenden<br />

drei Jahre (insgesamt CHF 1.2 Mio. für die Jahre 2002<br />

bis 2004) zu leisten. Die 1952 gegründete Internationale<br />

Alpenschutzkommission CIPRA ist die einzige internationale,<br />

alle sieben Alpenstaaten umfassende Organisation, welche<br />

sich mit den spezifischen Umweltproblemen der Alpen<br />

länderübergreifend befasst. Ihre Haupttätigkeiten bilden die<br />

Förderung des Erfahrungsaustausches, die Sensibilisierung<br />

für die Anliegen des Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes sowie<br />

des Umweltschutzes <strong>und</strong> die Unterstützung einer nachhaltigen<br />

Entwicklung. Die CIPRA hat für die Alpenkonvention<br />

nicht nur den entscheidenden Anstoss gegeben, sondern<br />

spielt bei der Entwicklung <strong>und</strong> Umsetzung der Alpenkonvention<br />

<strong>und</strong> ihrer Protokolle eine massgebende Rolle. Der<br />

Geschäftssitz in Liechtenstein macht Liechtenstein international<br />

als Standort bekannt <strong>und</strong> unterstreicht die Bedeutung,<br />

welche einer nachhaltigen Entwicklungspolitik für<br />

den Alpenraum beigemessen wird. Der <strong>Landtag</strong> hat der<br />

Vorlage an seiner Sitzung im November zugestimmt.<br />

Projekt zur Erhaltung der Genetischen Vielfalt von<br />

Kulturpflanzen im Fürstentum Liechtenstein<br />

Die <strong>Regierung</strong> des Fürstentums Liechtenstein bewilligte im<br />

Jahr <strong>2001</strong> ein zweijähriges Projekt, dessen Ziel die langfristige<br />

Sicherung alter Sorten von Obst, Reben, Gemüse- <strong>und</strong><br />

Ackerkulturen ist. In einem ersten Schritt werden diese Kulturpflanzen<br />

gesammelt <strong>und</strong> dokumentiert. Als Resultat wird<br />

bis im Jahr 2003 ein Konzept für eine langfristige Erhaltungsstrategie<br />

ausgearbeitet. Das Projekt resultierte aus der<br />

Umweltkonferenz in Rio 1992, als sich im Rahmen der<br />

Biodiversitätskonferenz alle teilnehmenden Staaten verpflichteten,<br />

die genetische Vielfalt der Kulturpflanzen als<br />

wertvolle Ressource zur Ernährungssicherung für die<br />

Zukunft zu erhalten. Auch für Liechtenstein <strong>und</strong> die Region<br />

hat die Erhaltung alter Sorten eine grosse Bedeutung für<br />

das kulturelle Erbe. Insbesondere die alten Hochstammbäume,<br />

meist alte Apfel- <strong>und</strong> Birnensorten, stellen bis heute ein<br />

prägendes Element in der Kulturlandschaft dar. Deshalb<br />

wird deren Erhaltung vom Land mit Beiträgen unterstützt.<br />

Abschluss der Naturgefahrenkartierung<br />

Die Naturgefahrenkartierung für alle Gemeinden konnte<br />

abgeschlossen werden. Die <strong>Regierung</strong> nahm die in den<br />

Naturgefahrenkarten zusammengefassten Ergebnisse der<br />

Kartierung zur Kenntnis. Als objektive Darstellung der<br />

Gefahrenprozesse Rutschung, Wildbach, Lawinen <strong>und</strong><br />

Steinschlag sind die Naturgefahrenkarten für die Landes<strong>und</strong><br />

Gemeindebehörden gemäss Wald- <strong>und</strong> Baugesetz verbindlich.<br />

Bei allen raumwirksamen Tätigkeiten sind die<br />

Erkenntnisse der Naturgefahrenkarten zu berücksichtigen.<br />

Die Gemeinden haben die Gefahrenzonen bei der Bearbeitung<br />

der Ortsplanung <strong>und</strong> bei der Behandlung von Baugesuchen<br />

zu berücksichtigen. Massgebende Gr<strong>und</strong>lage für die<br />

Vornahme wirkungsvoller Massnahmen bildet eine objektive<br />

Erhebung <strong>und</strong> Darstellung der Gefahrenprozesse Rutschung,<br />

Wildbach, Lawinen sowie Steinschlag, wie sie im<br />

Verlaufe der Jahre 1995 bis <strong>2001</strong> für das ganze Land,<br />

gestützt auf einschlägige Bestimmungen des Waldgesetzes,<br />

durchgeführt wurden. Die Naturgefahrenkarten wurden im<br />

Rahmen einer Vorsteherkonferenz den Gemeinden zur<br />

Kenntnis gebracht <strong>und</strong> zur Umsetzung in ihre Zonenpläne<br />

übergeben. Naturgefahren prägen das Gebiet Liechtensteins<br />

seit jeher. Im Verlaufe der Jahre haben sich nicht etwa<br />

die von Naturereignissen ausgehenden Gefahren an sich<br />

verändert. Zugenommen haben vielmehr die Anzahl<br />

gefährdeter Menschen <strong>und</strong> Objekte in den von Naturgefahren<br />

bedrohten Gebieten, die Werte der Schutzgüter sowie<br />

als Folge davon das Schutz- <strong>und</strong> Sicherheitsbedürfnis der<br />

Bevölkerung. Für die verantwortlichen Behörden stellt sich<br />

damit die Aufgabe, durch Veranlassung geeigneter Mass-<br />

nahmen soweit wie möglich Schäden an Menschen <strong>und</strong><br />

Sachwerten zu vermeiden, Prioritäten bei der Vornahme<br />

von Sicherungsmassnahmen nach objektiven Kriterien zu<br />

setzen, Schutzmassnahmen bei Bauten <strong>und</strong> Anlagen entsprechend<br />

den lokalen Erfordernissen zu treffen, Haftungsfälle<br />

der bewilligenden Behörden zu vermeiden <strong>und</strong> insgesamt<br />

Finanzmittel ökonomisch einzusetzen.<br />

Eidgenössischer Forstdirektor zu Besuch in<br />

Liechtenstein<br />

Der Eidgenössische Forstdirektor Werner Schärer, Chef der<br />

Abteilung Wald im Departement für Umwelt, Verkehr, Energie<br />

<strong>und</strong> Kommunikation, Bern, weilte am 9. August zu<br />

einem Besuch in Liechtenstein. Die Waldpolitik in beiden<br />

Ländern <strong>und</strong> deren Einbettung in das internationale Umfeld<br />

bildeten dabei Gegenstand eines Arbeitsgespräches mit<br />

Vertretern des Amtes für Wald, Natur <strong>und</strong> Landschaft. Der<br />

Ressortinhaber konnte eine weitestgehende Übereinstimmung<br />

der Waldpolitiken der beiden Länder feststellen. Vor<br />

allem die strikte Orientierung an der Nachhaltigkeit aller<br />

Waldleistungen <strong>und</strong> deren Abstützung auf einem breiten<br />

gesellschaftlichen Konsens kann als eine solide Gr<strong>und</strong>lage<br />

künftigen Waldwirtschaftens erachtet werden.<br />

Liechtensteinisches Landeswaldinventar 1998<br />

<strong>und</strong> Nationales Waldprogramm für den<br />

Liechtensteiner Wald<br />

Im Jahr <strong>2001</strong> nahm die <strong>Regierung</strong> den Bericht «Liechtensteinisches<br />

Landeswaldinventar 1998» des Amtes für Wald,<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> den Berichtsentwurf «Nationales<br />

Waldprogramm für den Liechtensteiner Wald« zur Kenntnis.<br />

Der vorliegende Bericht «Liechtensteinisches Landeswaldinventar<br />

1998» vermittelt mit dem Vergleich der Inventare<br />

1986 <strong>und</strong> 1998 erstmals umfassende <strong>und</strong> nach objektivem<br />

Verfahren erhobene Ergebnisse des Waldzustandes<br />

<strong>und</strong> der Waldentwicklung. Diese Ergebnisse des Liechtensteinischen<br />

Landeswaldinventars 1998 erlauben einerseits<br />

eine rückblickende Bewertung der Waldbewirtschaftungspolitik<br />

der vergangenen zwölfjährigen Bewirtschaftungsperiode<br />

<strong>und</strong> liefern andererseits markante Eckdaten für die<br />

Festlegung der Waldbewirtschaftungspolitik für die nächste<br />

Planungsperiode 2002-2012. Mit dem Nationalen Waldprogramm<br />

soll auf der Gr<strong>und</strong>lage des Landeswaldinventars<br />

1998 die Waldbewirtschaftungspolitik für die nächste Planungsperiode<br />

2002-2012 in ihren Gr<strong>und</strong>zügen festgelegt<br />

werden. Das Nationale Waldprogramm für den Liechtensteiner<br />

Wald soll Handlungsfelder aufzeigen, Handlungsbedarf<br />

nach Prioritäten gewichten <strong>und</strong> mit auf gewisse Zeit<br />

vereinbarten Handlungsanleitungen den Rahmen für die<br />

mittelfristige fachliche, organisatorische, personelle <strong>und</strong><br />

finanzielle Betriebsplanung der Waldbesitzer liefern. Gleichzeitig<br />

kann Liechtenstein mit diesem Bericht auf internationale<br />

Verpflichtungen zur Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung<br />

im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung<br />

reagieren. Da die <strong>Regierung</strong> das Nationale Waldprogramm<br />

auch als Ergebnis eines gesellschaftlichen Dialogs versteht,<br />

wurde es vor der definitiven Beschlussfassung den massgeblichen<br />

Akteuren im Bereich der Waldwirtschaft, den<br />

Waldeigentümern, Ämtern, Stabsstellen, Institutionen <strong>und</strong><br />

Verbänden, zur Vernehmlassung unterbreitet.<br />

Internationales Jahr der Berge 2002<br />

Im Hinblick auf die Durchführung von Aktivitäten im Rahmen<br />

des «Internationalen Jahres der Berge 2002» der UNO<br />

beauftragte die <strong>Regierung</strong> den Liechtensteiner Alpenverein<br />

(LAV) <strong>und</strong> die CIPRA, eine Koordinationsstelle einzurichten,<br />

welche die Aufgaben einer Geschäftsstelle wahrnehmen<br />

soll. Zusätzlich wurde ein Lenkungsausschuss bestellt, welcher<br />

zu Handen der Koordinationsstelle alle gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Entscheidungen trifft. Für die Unterstützung konkreter

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