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Landtag, Regierung und Gerichte 2001

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Die Anforderungen der jeweiligen Nutzungen <strong>und</strong> die planungsrelevanten<br />

Vorgaben werden immer detaillierter <strong>und</strong><br />

somit auch kostenintensiver.<br />

Nur durch gute Wartung, optimale Betreuung <strong>und</strong> gezielte<br />

Sanierungsmassnahmen der haustechnischen Anlagen<br />

kann das Ziel eines energiewirtschaftlich optimierten Betriebes<br />

erreicht werden.<br />

Baurecht / Brandschutz<br />

Allgemeines<br />

Das Berichtsjahr war geprägt von der anhaltenden guten<br />

Baukonjunktur. Die Bautätigkeit wurde (nach wie vor) vom<br />

privaten Sektor dominiert. Die damit verb<strong>und</strong>enen administrativen<br />

<strong>und</strong> fachlichen Aufgaben - beispielsweise Prüfung<br />

der brandschutztechnischen, energierechtlichen <strong>und</strong> ökologischen<br />

Aspekte - im Zusammenhang mit grösseren Bauvorhaben<br />

sind komplexer geworden.<br />

Baurecht<br />

Die <strong>Regierung</strong> hat die Neufassung des Baugesetzes aus dem<br />

Jahre 1947 beschlossen. Die hiefür bestellte Arbeitsgruppe,<br />

der auch Vertreter der Bauwirtschaft, des LIA <strong>und</strong> der<br />

Gemeinden angehören, hat ihre Arbeit fortgesetzt <strong>und</strong> Varianten<br />

über die künftige Regelung der Zuständigkeit im<br />

Bewilligungswesen ausgearbeitet. Die Neuregelung der<br />

Kompetenzen ist wichtig, da das heutige duale System von<br />

Gemeinde- <strong>und</strong> Landesbaubehörde (Hochbauamt) zunehmend<br />

zu Konflikten führt. Im Rahmen der Neufassung des<br />

Baugesetzes wird eine präzise Kompetenzzuordnung angestrebt,<br />

so dass künftig nur eine Baubewilligungsinstanz<br />

besteht.<br />

Seit 1. Januar <strong>2001</strong> sind die Gemeinden für die Kontrolle<br />

der ordnungsgemässen Ausführung der genehmigten Bauten<br />

<strong>und</strong> Anlagen sowie für die Erfassung widerrechtlicher<br />

Bauten <strong>und</strong> Massnahmen verantwortlich. Für die Gemeinden<br />

erhöht sich der administrative <strong>und</strong> fachliche Aufwand,<br />

wobei in einzelnen Fällen das Hochbauamt miteinbezogen<br />

wird. Gr<strong>und</strong>sätzlich hat sich diese Vorgehensweise <strong>und</strong><br />

rechtliche Bestimmung bewährt, da eine sehr gute Kooperation<br />

zwischen dem Hochbauamt <strong>und</strong> den Gemeindebauverwaltungen<br />

besteht.<br />

Zwangsabbrüche sowie Wiederherstellungsverfahren wurden<br />

vom Hochbauamt im Laufe des Berichtsjahres keine<br />

verfügt, jedoch wurden diesbezügliche Vorarbeiten eingeleitet.<br />

Durch die geänderte Rechtslage betreffend der relativ<br />

kurzen Vollstreckungs- <strong>und</strong> Verfolgungsverjährung von<br />

widerrechtlichen Bauausführungen wurde die Anzahl der<br />

hängigen Fälle reduziert. Die Durchsetzung der baugesetzlichen<br />

Bestimmungen bis hin zur allfälligen zwangsweisen<br />

Entfernung von Bauobjekten wird im Laufe des Jahres 2002<br />

fortgesetzt.<br />

Baustatistische Angaben<br />

Die bewilligte Gesamtkubatur beträgt ca. 900 000 m 3 , was<br />

im Vergleich zum Vorjahr eine Reduktion um ca. 10 %<br />

bedeutet. Die Baukosten wurden mit ca. CHF 450 Mio.<br />

(Vorjahr: CHF 510) veranschlagt.<br />

Es wurden 383 (Vorjahr: 444) Baugesuche im normalen Verfahren<br />

<strong>und</strong> 180 (Vorjahr: 184) Baugesuche im vereinfachten<br />

Verfahren genehmigt. Mit insgesamt 129 (Vorjahr: 139)<br />

bewilligten Planänderungen, 13 (Vorjahr: 17) abgelehnten<br />

bzw. beeinspruchten Baugesuchen ist im Vergleich zum<br />

Vorjahr ebenfalls eine rückläufige Tendenz feststellbar. Die<br />

Anzahl der Rückstellungen mit 130 ist praktisch gleich<br />

geblieben.<br />

Bauwesen<br />

Die Gemeindebauverwaltungen haben insgesamt 343<br />

Bauschlussabnahmen <strong>und</strong> 186 Rohbaukontrollen, teilweise<br />

in Kooperation mit dem Hochbauamt, durchgeführt. Dies<br />

entspricht einem zahlenmässigen Minderwert im Vergleich<br />

zu den Vorjahren, was offensichtlich mit dem erhöhten<br />

administrativen Aufwand <strong>und</strong> rechtlichen Umfeld im Kompetenzbereich<br />

der Bauverwaltungen im Zusammenhang<br />

steht.<br />

Brandschutz / Feuerpolizei / Blitzschutz<br />

Der Vollzug der Brandschutzvorschriften <strong>und</strong> den damit<br />

verb<strong>und</strong>enen feuerpolizeilichen Auflagen im Rahmen des<br />

Baubewilligungsprozederes ist grösstenteils problemlos.<br />

Insbesondere die Aufgabenstellung der methodischen Vorgehensweise<br />

bei der Definition von Brandrisiken erfordert<br />

aufgr<strong>und</strong> der komplexen Zusammenhänge nicht nur eine<br />

f<strong>und</strong>ierte Bewertung, sondern verlangt auch bei der Umsetzung<br />

einen erhöhten zeitlichen <strong>und</strong> administrativen Aufwand.<br />

Trotz der gr<strong>und</strong>sätzlich akzeptierten Abläufe gemäss<br />

der genehmigten Brandschutzkonzepten verlangt die<br />

Umsetzung den verstärkten Einsatz der Fachstelle beim<br />

Hochbauamt. Da voraussichtlich im Jahre 2003 neue Brandschutzvorschriften<br />

in Anlehnung an die bereits harmonisierten<br />

europäischen Regeln <strong>und</strong> Normenwerke zu erwarten<br />

sind, wird die hiefür notwendige Ausbildung der Brandschutzorgane<br />

einschliesslich der Architekten <strong>und</strong> involvierten<br />

Fachplaner unumgänglich.<br />

Die Gemeinden sind für den Vollzug der Brandschutzvorschriften<br />

verantwortlich. Das Hochbauamt kontrolliert als<br />

Fach- <strong>und</strong> Aufsichtsorgan die Einhaltung der brandschutzrechtlichen<br />

Auflagen <strong>und</strong> brandschutztechnischen Massnahmen<br />

im Rahmen von Bauschlussabnahmen.<br />

Die Vorsteherkonferenz hat die <strong>Regierung</strong> um die Abänderung<br />

der Kaminfegerverordnung ersucht. Dieser Vorschlag<br />

wurde vorläufig sistiert, da mit der Totalrevision des Baugesetzes<br />

auch das Brandschutzgesetz rechtliche Anpassungen<br />

erfahren wird. Im Zuge dieser Arbeiten wird das Brandschutzgesetz<br />

auf dessen materiellen Inhalt überprüft <strong>und</strong><br />

die Kaminfegerverordnung zu diesem Zeitpunkt (wenn notwendig)<br />

revidiert.<br />

Die externen Fachstellen für Blitzschutz- <strong>und</strong> Gasanlagen<br />

(Feuerungen) haben ihre Aufgaben im Rahmen der entsprechenden<br />

Bewilligungen <strong>und</strong> Vollzugskompetenzen ordnungsgemäss<br />

erledigt. Insgesamt war die Installation von<br />

79 Blitzschutzanlagen, 137 Gasheizungen, 22 Ölheizungen<br />

<strong>und</strong> 114 Gasheizungen mit festen Brennstoffen vorgesehen<br />

bzw. geplant. Ein Grossteil der Holzheizungen wurde als<br />

sogenannte Zusatzheizungen konzipiert. Allerdings ist ein<br />

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