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für Brustkrebs in Sachsen-Anhalt - Knappschaft

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Evaluationsbericht, Evaluation des DMP: "gut DABEI - Das Gesundheitsprogramm der <strong>Knappschaft</strong>" <strong>für</strong> <strong>Brustkrebs</strong> <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong><br />

0. E<strong>in</strong>leitung<br />

Die Disease-Management-Programme (DMP) zielen darauf ab, die mediz<strong>in</strong>ische Versorgung<br />

chronisch kranker Patient<strong>in</strong>nen flächendeckend qualitativ zu verbessern. Die<br />

Behandlung von Patient<strong>in</strong>nen wird über den gesamten Verlauf e<strong>in</strong>er (chronischen)<br />

Krankheit und über die Grenzen der e<strong>in</strong>zelnen Leistungserbr<strong>in</strong>ger h<strong>in</strong>weg koord<strong>in</strong>iert,<br />

sowie auf der Grundlage mediz<strong>in</strong>ischer Evidenz optimiert. Die Patient<strong>in</strong>nen sollen systematisch,<br />

kont<strong>in</strong>uierlich und <strong>in</strong>dividuell betreut werden, um so den Verlauf der ausgewählten<br />

chronischen Krankheiten dauerhaft positiv zu bee<strong>in</strong>flussen.<br />

Den gesetzlichen Rahmen <strong>für</strong> die Implementierung von DMP bildet das Risikostruktur-<br />

Ausgleichs-Reformgesetz, das seit dem 1. Januar 2002 <strong>in</strong> Kraft ist. Das Bundesm<strong>in</strong>isterium<br />

<strong>für</strong> Gesundheit (BMG) erlässt die Rechtsgrundlagen zur Umsetzung von DMP<br />

<strong>in</strong>sbesondere als Änderungsverordnungen zur Risikostrukturausgleichs-Verordnung<br />

(RSAV). Auf dieser Basis können die Krankenkassen ihre strukturierten Behandlungsprogramme<br />

entwickeln und beim Bundesversicherungsamt (BVA) e<strong>in</strong>reichen. Das<br />

BVA prüft, ob die Programme den gesetzlichen Kriterien entsprechen und erteilt nach<br />

positiver Entscheidung se<strong>in</strong>e Zulassung. E<strong>in</strong> Zulassungskriterium ist dabei die Evaluation<br />

der DMP. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe hat das BVA (M<strong>in</strong>dest-) Anforderungen<br />

<strong>für</strong> die Evaluation der unterschiedlichen Behandlungsprogramme erarbeitet.<br />

Hauptziel der Evaluation ist es zu überprüfen,<br />

<strong>in</strong>wieweit die Ziele des Programms erreicht werden konnten,<br />

<strong>in</strong>wieweit die E<strong>in</strong>schreibekriterien e<strong>in</strong>gehalten wurden und<br />

wie sich die Kosten der Versorgung im strukturierten Behandlungsprogramm entwickeln.<br />

Entsprechend den Kriterien des BVA s<strong>in</strong>d die mediz<strong>in</strong>ischen Inhalte aus den Dokumentationen<br />

der Ärzte, die Kosten <strong>für</strong> die e<strong>in</strong>zelnen Leistungserbr<strong>in</strong>ger bzw. -bereiche<br />

aus den Rout<strong>in</strong>edaten der Krankenkassen, sowie die Veränderungen der subjektiven<br />

Lebensqualität der Patienten durch deren schriftliche Befragung zu untersuchen und<br />

Zusammenhänge zwischen diesen Ebenen aufzuzeigen. Die Evaluation zeichnet sich<br />

dadurch aus, dass <strong>für</strong> die den Programmen zugrunde liegenden Indikationen erstmalig<br />

<strong>in</strong> großem Umfang mediz<strong>in</strong>ische Daten patientenbezogen erhoben und mit weiteren<br />

Daten verknüpft werden. Tabelle 0.1 gibt e<strong>in</strong>e Übersicht darüber, welche Inhalte der<br />

vorliegende Evaluationsbericht umfasst.<br />

Während <strong>in</strong> der Anfangsphase der Evaluation die DMP <strong>in</strong> Abhängigkeit von ihrer Laufzeit<br />

– und damit bei unterschiedlichem Programmstart zu unterschiedlichen Zeitpunkten<br />

– zu evaluieren waren, gilt seit 1. Juli 2008 e<strong>in</strong>e stichtagsbezogene Regelung. Für<br />

die Indikation <strong>Brustkrebs</strong> s<strong>in</strong>d sämtliche DMP zum 30.09.2009 zu evaluieren. Anschließend<br />

erfolgt alle zwei Jahre e<strong>in</strong>e Aktualisierung, d.h. zum 30.09.2011, zum<br />

30.09.2013, etc.<br />

Datenbed<strong>in</strong>gt und ggf. aufgrund geänderter Berechungsvorgaben und Abgrenzungen<br />

der Berechungsvariablen kann es im Vergleich zu den Werten der vorangegangenen<br />

Berichte zu Abweichungen bei den Patient<strong>in</strong>nenzahlen und bei den Evaluationsergebnissen<br />

kommen. 1<br />

Quantitativ bedeutsam ist jedoch vor allem die Fusion von <strong>Knappschaft</strong> und See-Krankenkasse<br />

zum 1.1.2008, die <strong>für</strong> die Programmteilnehmer zum 31.03.2008 relevant<br />

wurde. Vor der Fusion nahmen die Versicherten der Seekrankenkasse an den AOK-<br />

Programmen teil, seit der Fusion an den <strong>Knappschaft</strong>s-Programmen. Gemäß der aktuell<br />

gültigen Evaluationskriterien des BVA gilt diesbezüglich: „Von Fusionen und Dienstleisterwechseln<br />

betroffene Patienten s<strong>in</strong>d mit ihrer gesamten DMP-Historie <strong>in</strong> der<br />

Programmauswertung zu führen, der sie aufgrund ihrer aktuellen Programmteilnahme<br />

zuzuordnen s<strong>in</strong>d.“<br />

In allen Berichten der Indikation <strong>Brustkrebs</strong>, die ab dem 30.09.2009 e<strong>in</strong>zureichen s<strong>in</strong>d,<br />

werden daher – anders als <strong>in</strong> den vorigen Berichten – die Versicherten der ehemaligen<br />

See-Krankenkasse von Beg<strong>in</strong>n an nicht mehr <strong>in</strong> den AOK-Berichten evaluiert, sondern<br />

<strong>in</strong> den <strong>Knappschaft</strong>sberichten – also auch <strong>für</strong> Halbjahre vor der Fusion. Folglich können<br />

fusionsbed<strong>in</strong>gt <strong>in</strong> den Auswertungshalbjahren bis e<strong>in</strong>schließlich 2008-1 die Patient<strong>in</strong>nenzahlen<br />

<strong>in</strong> den AOK Berichten z.T. deutlich ger<strong>in</strong>ger ausfallen als <strong>in</strong> früheren<br />

Berichten, die Patient<strong>in</strong>nenzahlen <strong>in</strong> den <strong>Knappschaft</strong>sberichten dagegen z.T. deutlich<br />

höher. Somit können <strong>für</strong> diese Halbjahre auch die ausgewiesenen Evaluationsergebnisse<br />

von denen voriger Berichte abweichen.<br />

1 So waren bislang postoperative EDs <strong>in</strong> die Auswertung e<strong>in</strong>zubeziehen, unabhängig davon, <strong>in</strong> welchem zeitlichen Abstand sie auf die präoperative ED folgten. In den Berichten ab dem 30. September 2009 wurde dieser<br />

Zeitraum auf e<strong>in</strong> Halbjahr gedeckelt. Auch wurden rechnerisch auswertbare, aber <strong>in</strong>haltlich unplausible Histologiedaten bei der Bildung der Subgruppen nicht mehr berücksichtigt.<br />

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