Bayernfonds BestAviation 1 - Real IS
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Gesellschaft aufgrund einer Vereinbarung mit<br />
den Steuerbehörden Steuern abzuführen hat<br />
und diese Steuern nur bestimmte Gesellschafter<br />
oder Treugeber betreffen, ist der dafür erforderliche<br />
Betrag von den auf diese Gesellschafter<br />
und Treugeber entfallenden Ausschüttungen<br />
von der Gesellschaft einzubehalten oder der<br />
Gesellschaft zu erstatten.<br />
§ 21<br />
1. Vergütung der Komplementärin<br />
(1) Für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält<br />
die Komplementärin eine jährliche Haftungsvergütung<br />
in Höhe von EUR 1.250 ggf. zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.<br />
(2) Die Haftungsvergütung nach Abs. (1) ist – unbeschadet<br />
von § 20 Abs. (1) – spätestens am 31.12.<br />
eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Zeitanteilige<br />
Abschlagszahlungen sind zulässig.<br />
(3) Die Komplementärin hat Anspruch auf die<br />
Haftungsvergütung auch dann, wenn in dem<br />
betreffenden Geschäftsjahr kein entsprechender<br />
Jahresüberschuss realisiert wurde.<br />
(4) Notwendige Reisekosten werden auf Nachweis<br />
gesondert ersetzt.<br />
2. Vergütung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin<br />
(1) Die geschäftsführende Kommanditistin erhält<br />
eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 1.250<br />
ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in jeweils<br />
gültiger Höhe. Die Vergütung ist – unbeschadet<br />
von § 20 Abs. (1) – spätestens am 31.12. eines<br />
jeden Jahres zur Zahlung fällig. Zeitanteilige<br />
Abschlagszahlungen sind zulässig. Notwendige<br />
Reisekosten werden auf Nachweis gesondert<br />
ersetzt.<br />
§ 22<br />
Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />
(1) Die Treuhandkommanditistin erhält von der<br />
Gesellschaft für sämtliche mit den Treuhandschaften<br />
verbundenen Tätigkeiten eine jährliche<br />
Vergütung in Höhe von insgesamt EUR 12.500<br />
125<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in jeweils gültiger<br />
Höhe.<br />
(2) Die Vergütung ist jeweils am 30. 12. des Jahres<br />
gegen Ausfertigung einer Rechnung zur Zahlung<br />
fällig, erstmals am 30.12.2008.<br />
(3) Diese Treuhandvergütung erhöht sich ab dem<br />
01.01.2010 jährlich um zwei Prozent. Die Treuhandvergütung,<br />
ebenso wie die nachgewiesenen<br />
angemessenen Reisekosten sowie die Kosten,<br />
die der Treuhandkommanditistin für drucktechnische<br />
Anfertigungen und den Versand der für<br />
die Treugeber bestimmten Unterlagen im Zusammenhang<br />
mit Gesellschafterversammlungen<br />
und schriftlichen Gesellschafterabstimmungen<br />
entstehen, sind Kosten der Gesellschaft und<br />
werden von dieser an die Treuhandkommanditistin<br />
gezahlt.<br />
§ 23<br />
Übertragung, Belastung und Teilung von<br />
Gesellschaftsanteilen<br />
(1) Jeder Gesellschafter kann seinen Gesellschaftsanteil<br />
übertragen oder in sonstiger Weise darüber<br />
verfügen. Eine Übertragung kann jeweils<br />
nur zum Ablauf des 31.12. eines Jahres bzw. zum<br />
Beginn des 01.01. eines Jahres erfolgen. Jede<br />
beabsichtigte Verfügung ist der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin schriftlich anzuzeigen.<br />
(2) Der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH<br />
steht an der Beteiligung eines jeden Gesellschafters<br />
einzeln ein Vorkaufsrecht gemäß den nachstehenden<br />
Bestimmungen zu. Vor Abtretung der<br />
Beteiligung an einen Dritten ist diese zunächst<br />
der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH<br />
schriftlich unter Beifügung einer Kopie des<br />
Kaufvertrages mit dem kaufwilligen Dritten zum<br />
Kauf anzubieten, wobei das Vorkaufsrecht von<br />
der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH<br />
oder einem nach ihrem freien Belieben zu benennenden<br />
Dritten ausgeübt werden kann. Die<br />
Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechtes durch<br />
die <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH<br />
oder den von ihr benannten Dritten beträgt<br />
30 Kalendertage, gerechnet ab dem Eingang<br />
der im obigen Sinne vollständigen schriftlichen<br />
Aufforderung zur Einlösung bei der <strong>Bayernfonds</strong>