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Bayernfonds BestAviation 1 - Real IS

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Gesellschaft aufgrund einer Vereinbarung mit<br />

den Steuerbehörden Steuern abzuführen hat<br />

und diese Steuern nur bestimmte Gesellschafter<br />

oder Treugeber betreffen, ist der dafür erforderliche<br />

Betrag von den auf diese Gesellschafter<br />

und Treugeber entfallenden Ausschüttungen<br />

von der Gesellschaft einzubehalten oder der<br />

Gesellschaft zu erstatten.<br />

§ 21<br />

1. Vergütung der Komplementärin<br />

(1) Für die Übernahme des Haftungsrisikos erhält<br />

die Komplementärin eine jährliche Haftungsvergütung<br />

in Höhe von EUR 1.250 ggf. zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.<br />

(2) Die Haftungsvergütung nach Abs. (1) ist – unbeschadet<br />

von § 20 Abs. (1) – spätestens am 31.12.<br />

eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Zeitanteilige<br />

Abschlagszahlungen sind zulässig.<br />

(3) Die Komplementärin hat Anspruch auf die<br />

Haftungsvergütung auch dann, wenn in dem<br />

betreffenden Geschäftsjahr kein entsprechender<br />

Jahresüberschuss realisiert wurde.<br />

(4) Notwendige Reisekosten werden auf Nachweis<br />

gesondert ersetzt.<br />

2. Vergütung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin<br />

(1) Die geschäftsführende Kommanditistin erhält<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 1.250<br />

ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in jeweils<br />

gültiger Höhe. Die Vergütung ist – unbeschadet<br />

von § 20 Abs. (1) – spätestens am 31.12. eines<br />

jeden Jahres zur Zahlung fällig. Zeitanteilige<br />

Abschlagszahlungen sind zulässig. Notwendige<br />

Reisekosten werden auf Nachweis gesondert<br />

ersetzt.<br />

§ 22<br />

Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />

(1) Die Treuhandkommanditistin erhält von der<br />

Gesellschaft für sämtliche mit den Treuhandschaften<br />

verbundenen Tätigkeiten eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von insgesamt EUR 12.500<br />

125<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in jeweils gültiger<br />

Höhe.<br />

(2) Die Vergütung ist jeweils am 30. 12. des Jahres<br />

gegen Ausfertigung einer Rechnung zur Zahlung<br />

fällig, erstmals am 30.12.2008.<br />

(3) Diese Treuhandvergütung erhöht sich ab dem<br />

01.01.2010 jährlich um zwei Prozent. Die Treuhandvergütung,<br />

ebenso wie die nachgewiesenen<br />

angemessenen Reisekosten sowie die Kosten,<br />

die der Treuhandkommanditistin für drucktechnische<br />

Anfertigungen und den Versand der für<br />

die Treugeber bestimmten Unterlagen im Zusammenhang<br />

mit Gesellschafterversammlungen<br />

und schriftlichen Gesellschafterabstimmungen<br />

entstehen, sind Kosten der Gesellschaft und<br />

werden von dieser an die Treuhandkommanditistin<br />

gezahlt.<br />

§ 23<br />

Übertragung, Belastung und Teilung von<br />

Gesellschaftsanteilen<br />

(1) Jeder Gesellschafter kann seinen Gesellschaftsanteil<br />

übertragen oder in sonstiger Weise darüber<br />

verfügen. Eine Übertragung kann jeweils<br />

nur zum Ablauf des 31.12. eines Jahres bzw. zum<br />

Beginn des 01.01. eines Jahres erfolgen. Jede<br />

beabsichtigte Verfügung ist der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin schriftlich anzuzeigen.<br />

(2) Der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH<br />

steht an der Beteiligung eines jeden Gesellschafters<br />

einzeln ein Vorkaufsrecht gemäß den nachstehenden<br />

Bestimmungen zu. Vor Abtretung der<br />

Beteiligung an einen Dritten ist diese zunächst<br />

der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH<br />

schriftlich unter Beifügung einer Kopie des<br />

Kaufvertrages mit dem kaufwilligen Dritten zum<br />

Kauf anzubieten, wobei das Vorkaufsrecht von<br />

der <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH<br />

oder einem nach ihrem freien Belieben zu benennenden<br />

Dritten ausgeübt werden kann. Die<br />

Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechtes durch<br />

die <strong>Bayernfonds</strong> Immobiliengesellschaft mbH<br />

oder den von ihr benannten Dritten beträgt<br />

30 Kalendertage, gerechnet ab dem Eingang<br />

der im obigen Sinne vollständigen schriftlichen<br />

Aufforderung zur Einlösung bei der <strong>Bayernfonds</strong>

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