09.05.2013 Aufrufe

Bayernfonds BestAviation 1 - Real IS

Bayernfonds BestAviation 1 - Real IS

Bayernfonds BestAviation 1 - Real IS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

5. Der Treugeber hat seine Ansprüche innerhalb<br />

einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach<br />

Kenntniserlangung gegenüber der Treuhänderin<br />

schriftlich geltend zu machen. Eine Fristversäumnis<br />

führt zum Verlust der Ansprüche.<br />

§ 14<br />

Vergütung der Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin erhält für die mit der Treuhandschaft<br />

verbundenen Tätigkeiten von der Gesellschaft<br />

eine Vergütung. Der Vergütungsanspruch ist im<br />

Gesellschaftsvertrag geregelt.<br />

§ 15<br />

Sonderwerbungskosten<br />

1. Der Treugeber kann Sonderwerbungskosten (persönlich<br />

getragene Kosten im Zusammenhang mit<br />

seiner Beteiligung) nicht bei seiner persönlichen<br />

Einkommensteuerklärung, sondern ausschließlich<br />

im Rahmen der gesonderten und einheitlichen<br />

Feststellung der Einkünfte der Gesellschaft geltend<br />

machen (§§ 179, 180 Abgabenordnung).<br />

2. Die Treuhänderin ist nicht verpflichtet, den Treugeber<br />

zum Nachweis der Sonderwerbungskosten<br />

gesondert aufzufordern. Bezüglich der Geltendmachung<br />

von Sonderwerbungskosten gilt § 19<br />

Abs. (5) und (6) des Gesellschaftsvertrages. Dies<br />

gilt entsprechend für Sonderbetriebsvermögen.<br />

§ 16<br />

Schriftform<br />

1. Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich<br />

dieser Bestimmung, bedürfen – vorbehaltlich<br />

Abs. 2 – der Schriftform, soweit nicht<br />

notarielle Form erforderlich ist.<br />

2. Auf eine feste Verbindung dieses Treuhandvertrages<br />

selbst sowie mit anderen Verträgen und<br />

Erklärungen – insbesondere auch mit solchen,<br />

auf die hier Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />

Für die Annahme der Beitrittsvereinbarung<br />

durch den Treuhänder genügt die Unterzeichnung<br />

durch Faksimile.<br />

137<br />

§ 17<br />

Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages<br />

ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar<br />

sein oder werden, wird dadurch die<br />

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht<br />

berührt. An die Stelle unwirksamer bzw. undurchführbarer<br />

Bestimmungen treten solche Regelungen,<br />

die in gesetzlich zulässiger Weise dem<br />

wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder<br />

undurchführbaren Bestimmungen am nächsten<br />

kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der<br />

Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige<br />

Lücke ergeben sollte.<br />

2. Erfüllungsort für die Verpflichtungen und<br />

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />

diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen<br />

dieses Vertrages ist der Sitz der Treuhänderin,<br />

soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden<br />

kann.<br />

§ 18<br />

Anwendbares Recht<br />

Dieser Treuhandvertrag unterliegt dem zur Zeit gültigen<br />

Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

FCT FinanzControl Treuhand GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Dr. Rainer Polster<br />

Treugeber<br />

Datum (Annahme des Angebotes des Anlegers<br />

durch die Treuhänderin)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!