Bayernfonds BestAviation 1 - Real IS
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f) Zahlungsmodalitäten<br />
Der Anleger muss im Rahmen einer Beteiligung<br />
die Beteiligungssumme zuzüglich Agio im Wege<br />
des Lastschrifteinzugsverfahrens von der Fondsgesellschaft<br />
von seinem Konto abbuchen lassen.<br />
Für das Lastschrifteinzugsverfahren erteilt der Anleger<br />
der Fondsgesellschaft eine Einzugsermächtigung<br />
zulasten seines auf der Beitrittsvereinbarung<br />
angegebenen Kontos. Der Einzug erfolgt<br />
zum 20. des auf die Zeichnung folgenden Monats<br />
(beziehungsweise, sofern dies kein Bankarbeitstag<br />
ist, zum nächstfolgenden Bankarbeitstag).<br />
Weitere Einzelheiten zu den Zahlungsmodalitäten<br />
finden sich im vorliegenden Prospekt, insbesondere<br />
unter Tz. 13 „Abwicklungshinweise“.<br />
Wird die Einlage ganz oder teilweise nicht oder<br />
nicht fristgerecht gezahlt, so können dem betreffenden<br />
Anleger unter anderem Verzugszinsen<br />
berechnet werden. Weiterhin ist der Rücktritt von<br />
der Beitrittsvereinbarung oder eine Herabsetzung<br />
der gezeichneten Einlage möglich. Zu den<br />
weitergehenden Folgen im Fall der Nichtleistung<br />
beziehungsweise der nicht rechtzeitigen Leistung<br />
der Einlage durch den Anleger wird auf § 7 des<br />
Gesellschaftsvertrages (abgedruckt unter Tz. 11.1<br />
„Gesellschaftsvertrag“) verwiesen.<br />
g) Ausschüttung<br />
Vorgesehen ist, dass der Anleger Ausschüttungen<br />
erhält. Die an den Anleger zu leistenden<br />
geplanten Ausschüttungen erfolgen, sofern die<br />
Gesellschafterversammlung dies beschließt, in<br />
Höhe des Liquiditätsüberschusses, soweit er nicht<br />
der Liquiditätsreserve zugeführt wird. Es erfolgt<br />
grundsätzlich eine anteilige Ausschüttung bezogen<br />
auf den vertragsgemäß zu leistenden Kapitalanteil<br />
(ohne Agio) ab dem Ersten des auf die<br />
Einzahlung folgenden Monats. Die Barausschüttungen<br />
erfolgen jeweils zum 30. Juni des jeweiligen<br />
Folgejahres. Die Ausschüttungen erfolgen<br />
durch die Fondsgesellschaft als Zahlstelle. Andere<br />
Stellen, die bestimmungsgemäß Zahlungen an<br />
den Anleger ausführen, existieren nicht.<br />
150<br />
h) Beitrittsgrundlage<br />
Die den Anlegern zur Verfügung gestellten Informationen,<br />
insbesondere der vorliegende Beteiligungsprospekt,<br />
gelten bis zur Mitteilung von<br />
Änderungen.<br />
15.3 Angaben zum Fernabsatzvertrag selbst<br />
a) Anwendbares Recht<br />
Das Vertragsverhältnis zwischen der Fondsgesellschaft<br />
und dem einzelnen Anleger unterliegt dem<br />
Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
b) Sprache<br />
Die Kommunikation zwischen der Fondsgesellschaft,<br />
ihren Gesellschaftern und den Anlegern<br />
erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.<br />
c) Widerrufsrecht<br />
Dem Anleger steht das Recht zu, binnen einer<br />
Frist von zwei Wochen seine im Rahmen der Beitrittsvereinbarung<br />
abgegebene Willenserklärung<br />
zum Erwerb einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
und der damit zusammenhängenden<br />
Rechtsgeschäfte ohne Angabe von Gründen zu<br />
widerrufen. Der Widerruf ist in Textform (z. B.<br />
Brief, Telefax, EMail) gegenüber der <strong>Real</strong> I.S. AG<br />
Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement,<br />
Innere Wiener Straße 17, 81667 München, zu<br />
erklären und hat unter anderem zur Folge, dass<br />
die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren<br />
und gegebenenfalls gezogene<br />
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.<br />
Einzelheiten finden sich in der in der Beitrittsvereinbarung<br />
abgedruckten Widerrufsbelehrung.<br />
15.4 Informationen zu etwaigen außergerichtlichen<br />
Rechtsbehelfen und das Bestehen von<br />
Garantiefonds<br />
a) Außergerichtlicher Rechtsbehelf<br />
Beschwerden im Zusammenhang mit der Finanzdienstleistung<br />
kann der Anleger, unbeschadet<br />
seines Rechts, die Gerichte anzurufen, an die<br />
Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach<br />
11 12 32, 60047 Frankfurt am Main, richten.<br />
Hierzu hat der Anleger der Schlichtungsstelle