Bayernfonds BestAviation 1 - Real IS
Bayernfonds BestAviation 1 - Real IS
Bayernfonds BestAviation 1 - Real IS
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gründungsgesellschaftern keine Gewinnbeteiligungen,<br />
Entnahmerechte, kein Jahresbetrag der<br />
sonstigen Gesamtbezüge, insbesondere der Gehälter,<br />
Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />
Nebenleistungen jeder Art, innerhalb und außerhalb<br />
des Gesellschaftsvertrages zu (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 der<br />
Verordnung).<br />
16.2.14 Der Emittent wurde nicht vor mehr als fünf<br />
Jahren vor Aufstellung des Verkaufsprospektgesetzes<br />
gegründet, sodass die Angaben nach § 7 Abs. 1 nicht<br />
entfallen können (§ 7 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung).<br />
16.2.15 Die Gründungsgesellschafter waren und<br />
sind weder unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen,<br />
die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen<br />
beauftragt sind, beteiligt (§ 7 Abs. 2<br />
Nr. 1 der Verordnung).<br />
16.2.16 Die Gründungsgesellschafter waren und<br />
sind weder unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen,<br />
die dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung<br />
stellen, beteiligt (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung).<br />
16.2.17 Die Gründungsgesellschafter waren und<br />
sind weder unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen,<br />
die im Zusammenhang mit der Herstellung der<br />
Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
oder Leistungen erbringen, beteiligt (§ 7 Abs. 2 Nr. 3<br />
der Verordnung).<br />
16.2.18 Der Emittent ist nicht abhängig von Patenten,<br />
Lizenzen, Verträgen und neuen Herstellungsverfahren,<br />
die von wesentlicher Bedeutung für seine<br />
Geschäftstätigkeit oder Ertragslage sind (§ 8 Abs. 1<br />
Nr. 2 der Verordnung).<br />
16.2.19 Gerichts oder Schiedsverfahren des Emittenten,<br />
die einen wesentlichen Einfluss auf seine<br />
wirtschaftliche Lage haben können, sind nicht anhängig<br />
(§ 8 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung).<br />
16.2.20 Laufende Investitionen werden nicht getätigt<br />
(§ 8 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung).<br />
16.2.21 Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch<br />
außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden<br />
(§ 8 Abs. 2 der Verordnung).<br />
16.2.22 Die Nettoeinnahmen sind für die <strong>Real</strong>isierung<br />
der Anlageziele nicht ausreichend und es<br />
154<br />
wird Fremdkapital aufgenommen. Diese werden<br />
nur für die Zwecke genutzt, die im Investitions und<br />
Finanzierungsplan beziehungsweise der Prognoserechnung<br />
ausgeführt sind, und nicht für sonstige<br />
Zwecke (§ 8 Abs. 1 der Verordnung).<br />
16.2.23 Den Personen oder Gesellschaften, die für<br />
den Inhalt des Verkaufsprospekts die Verantwortung<br />
übernehmen, den Gründungsgesellschaftern des<br />
Emittenten, den Mitgliedern der Geschäftsführung,<br />
der Aufsichtsgremien sowie dem Treuhänder stand<br />
und steht nicht das Eigentum an den Anlageobjekten<br />
oder wesentlichen Teilen derselben zu. Auch aus anderen<br />
Gründen steht diesen Personen eine dingliche<br />
Berechtigung an den Anlageobjekten nicht zu<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung).<br />
16.2.24 Es bestehen dingliche Belastungen der<br />
Anlageobjekte (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung).<br />
16.2.25 Rechtliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
der Anlageobjekte, insbesondere im<br />
Hinblick auf das Anlageziel, bestehen nicht<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 4 der Verordnung).<br />
16.2.26 Tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
der Anlageobjekte, insbesondere<br />
im Hinblick auf das Anlageziel, bestehen nicht<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 4 der Verordnung).<br />
16.2.27 Behördliche Genehmigungen gemäß § 9<br />
Abs. 2 Nr. 5 der Verordnung liegen, sofern erforderlich,<br />
vor.<br />
16.2.28 Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung<br />
wurden von der Emittentin bereits Verträge über die<br />
Anschaffung der Anlageobjekte (zwei Flugzeuge)<br />
geschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 6 der Verordnung).<br />
16.2.29 Die Prospektverantwortliche, die Mitglieder<br />
der Geschäftsführung des Emittenten, die Gründungsgesellschafter<br />
GS Beteiligungs GmbH und WS Beteiligungs<br />
GmbH und die FCT FinanzControl Treuhand<br />
GmbH haben Leistungen und Lieferungen, die nicht<br />
nur geringfügig sind, weder erbracht noch erbringen<br />
sie solche (§ 9 Abs. 2 Nr. 8 der Verordnung).<br />
16.2.30 Bei dem Emittenten handelt es sich um<br />
keine Gesellschaft i. S. v. §§ 264a, 267 Abs. 1 HGB.<br />
Eine Prüfungspflicht für den Jahresabschluss und<br />
den Lagebericht besteht nach den §§ 264a, 316 HGB<br />
für kleine Gesellschaften nicht. Da der Emittent vor