Bayernfonds BestAviation 1 - Real IS
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Prognoserechnung möglich, da jede Veränderung<br />
einer Variablen das Gesamtergebnis beeinflusst.<br />
Darüber hinaus ist vom Anleger zu berücksichtigen,<br />
dass Abweichungen von getroffenen Annahmen sich<br />
gegenseitig kompensieren oder auch kumuliert zu<br />
nachhaltigen Abweichungen von prognostizierten<br />
Aus beziehungsweise Rückzahlungen, steuerlichen<br />
Ergebnissen und Renditen nach Steuern führen<br />
können. Die finanzmathematisch errechnete Rendite<br />
(IRR) und die projizierten Gesamtrückflüsse der<br />
Beteiligung stellen daher lediglich einen Orientierungswert<br />
dar und können nicht mit der Rendite von<br />
anderen Kapitalanlagen (z. B. von Pfandbriefen) verglichen<br />
werden. Unter anderem sind der unternehmerische<br />
Charakter einer Investition in Flugzeuge<br />
und die Tatsache zu berücksichtigen, dass nur das<br />
jeweils noch gebundene Kapital in Höhe der finanzmathematischen<br />
Rendite verzinst wird.<br />
Der in diesem Prospekt enthaltene prognostizierte<br />
Investitions und Finanzierungsplan für die Fondsgesellschaft<br />
stellt eine Kalkulation der voraussichtlich<br />
anfallenden Kosten der Gesamtinvestitionsmaßnahme<br />
dar. Überschreiten die tatsächlichen Kosten<br />
(z. B. für Rechtsberatung, Gutachter sowie Sachverständige<br />
und Berater) oder darauf anfallende<br />
Steuern die veranschlagten Beträge, kann die durch<br />
Kostenüberschreitungen entstehende Finanzierungslücke<br />
die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals,<br />
eine Reduzierung der Liquiditätsreserve oder eine<br />
Ausschüttungsreduzierung notwendig machen.<br />
Durch Ausfall von Vertragspartnern, verzögerte Eigenkapitalplatzierung,<br />
höhere beziehungsweise unerwartete<br />
beziehungsweise ungeplante Steuern, unvorhergesehene<br />
beziehungsweise nicht budgetierte<br />
Kosten etc. können sich das Investitionsvolumen und<br />
damit auch der Finanzierungsbedarf erhöhen. Änderungen<br />
des Investitionsvolumens wirken sich auf den<br />
im Beteiligungsprospekt abgedruckten Investitionsund<br />
Finanzierungsplan (Tz. 8.1) und damit auf die<br />
prognostizierten Gesamtrückflüsse und die prognostizierte<br />
Rendite und auch auf die prognostizierten<br />
Ausschüttungen gegebenenfalls nachteilig aus.<br />
Eventuell zusätzlich notwendig werdende Investitionen<br />
müssen über die Liquiditätsreserve finanziert<br />
und – sofern diese nicht ausreichen sollte – durch<br />
Aufnahme von Fremdmitteln, gegebenenfalls zu<br />
ungünstigen Konditionen, gedeckt werden.<br />
19<br />
3.3.2 Leasing und Anschlussleasing –<br />
Abweichungen von der Prognose<br />
Die Anleger tragen vollumfänglich das Bonitätsrisiko<br />
bezüglich des Leasingnehmers und des Betreibers<br />
des Flugzeugs (Air One S.p.A.). Wirtschaftlich kommt<br />
es für den Anleger ganz maßgeblich auf die Bonität<br />
von Air One an. Der Leasingnehmer ist lediglich eine<br />
Einzweckgesellschaft mit nomineller Kapitalausstattung,<br />
die insbesondere zur Ermöglichung einer<br />
Registrierung in Irland in die Transaktion eingebunden<br />
ist. Der Leasingnehmer kann seine Verpflichtungen<br />
letztlich nur erfüllen, wenn auch Air One<br />
ihre Verpflichtungen unter dem UnterLeasingvertrag<br />
erfüllt. Der Leasingvertrag zwischen der Fondsgesellschaft<br />
und dem Leasingnehmer und der Unter<br />
Leasingvertrag zwischen Leasingnehmer und Air One<br />
sind weitestgehend identisch, und eine Erfüllung<br />
der Verpflichtungen von Air One unter dem Unter<br />
Leasingvertrag führt regelmäßig zugleich auch zu<br />
einer Erfüllung der Verpflichtungen des Leasingnehmers<br />
unter dem Leasingvertrag. Kommt Air One den<br />
vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise,<br />
gleich aus welchem Grund, nicht nach oder tritt<br />
der Insolvenzfall ein, kann auch der Leasingnehmer<br />
seine Verpflichtungen nicht erfüllen. Es kann in<br />
diesem Fall im Vergleich zur Prognoserechnung zu<br />
erheblich niedrigeren NettoLeasingeinnahmen oder<br />
gar zum völligen Ausfall von Einnahmen aus der<br />
Vermietung der Flugzeuge kommen. Dies gilt auch,<br />
wenn der UnterLeasingvertrag und damit auch der<br />
Leasingvertrag unvorhergesehen vorzeitig beendet<br />
werden sollte. Da das Fondskonzept auf langfristigen<br />
Einnahmen auf Eurobasis aus der Vermietung<br />
und Verwertung der Flugzeuge basiert und daher<br />
auch ein Großteil der Ausgaben in Euro vereinbart<br />
wurde, können bei nicht regulärem Verlauf des<br />
aktuellen Leasingvertrags und der damit zusammenhängenden<br />
langfristigen Finanzierungen erhebliche<br />
zusätzliche Risiken aus Währungseffekten entstehen<br />
(siehe dazu Tz. 3.3.10). Das Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />
kann dadurch nachteilig beeinträchtigt<br />
werden, bis hin zur erzwungenen Insolvenz der<br />
Fondsgesellschaft und zum vollständigen Verlust<br />
der Kapitaleinlage des Anlegers nebst Agio.<br />
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft kann<br />
unter Umständen wirtschaftlich und tatsächlich<br />
gezwungen sein, einer Änderung des Leasingvertrages<br />
zugunsten des Leasingnehmers zuzustim