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Bayernfonds BestAviation 1 - Real IS

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Prognoserechnung möglich, da jede Veränderung<br />

einer Variablen das Gesamtergebnis beeinflusst.<br />

Darüber hinaus ist vom Anleger zu berücksichtigen,<br />

dass Abweichungen von getroffenen Annahmen sich<br />

gegenseitig kompensieren oder auch kumuliert zu<br />

nachhaltigen Abweichungen von prognostizierten<br />

Aus­ beziehungsweise Rückzahlungen, steuerlichen<br />

Ergebnissen und Renditen nach Steuern führen<br />

können. Die finanzmathematisch errechnete Rendite<br />

(IRR) und die projizierten Gesamtrückflüsse der<br />

Beteiligung stellen daher lediglich einen Orientierungswert<br />

dar und können nicht mit der Rendite von<br />

anderen Kapitalanlagen (z. B. von Pfandbriefen) verglichen<br />

werden. Unter anderem sind der unternehmerische<br />

Charakter einer Investition in Flugzeuge<br />

und die Tatsache zu berücksichtigen, dass nur das<br />

jeweils noch gebundene Kapital in Höhe der finanzmathematischen<br />

Rendite verzinst wird.<br />

Der in diesem Prospekt enthaltene prognostizierte<br />

Investitions­ und Finanzierungsplan für die Fondsgesellschaft<br />

stellt eine Kalkulation der voraussichtlich<br />

anfallenden Kosten der Gesamtinvestitionsmaßnahme<br />

dar. Überschreiten die tatsächlichen Kosten<br />

(z. B. für Rechtsberatung, Gutachter sowie Sachverständige<br />

und Berater) oder darauf anfallende<br />

Steuern die veranschlagten Beträge, kann die durch<br />

Kostenüberschreitungen entstehende Finanzierungslücke<br />

die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals,<br />

eine Reduzierung der Liquiditätsreserve oder eine<br />

Ausschüttungsreduzierung notwendig machen.<br />

Durch Ausfall von Vertragspartnern, verzögerte Eigenkapitalplatzierung,<br />

höhere beziehungsweise unerwartete<br />

beziehungsweise ungeplante Steuern, unvorhergesehene<br />

beziehungsweise nicht budgetierte<br />

Kosten etc. können sich das Investitionsvolumen und<br />

damit auch der Finanzierungsbedarf erhöhen. Änderungen<br />

des Investitionsvolumens wirken sich auf den<br />

im Beteiligungsprospekt abgedruckten Investitionsund<br />

Finanzierungsplan (Tz. 8.1) und damit auf die<br />

prognostizierten Gesamtrückflüsse und die prognostizierte<br />

Rendite und auch auf die prognostizierten<br />

Ausschüttungen gegebenenfalls nachteilig aus.<br />

Eventuell zusätzlich notwendig werdende Investitionen<br />

müssen über die Liquiditätsreserve finanziert<br />

und – sofern diese nicht ausreichen sollte – durch<br />

Aufnahme von Fremdmitteln, gegebenenfalls zu<br />

ungünstigen Konditionen, gedeckt werden.<br />

19<br />

3.3.2 Leasing und Anschlussleasing –<br />

Abweichungen von der Prognose<br />

Die Anleger tragen vollumfänglich das Bonitätsrisiko<br />

bezüglich des Leasingnehmers und des Betreibers<br />

des Flugzeugs (Air One S.p.A.). Wirtschaftlich kommt<br />

es für den Anleger ganz maßgeblich auf die Bonität<br />

von Air One an. Der Leasingnehmer ist lediglich eine<br />

Einzweckgesellschaft mit nomineller Kapitalausstattung,<br />

die insbesondere zur Ermöglichung einer<br />

Registrierung in Irland in die Transaktion eingebunden<br />

ist. Der Leasingnehmer kann seine Verpflichtungen<br />

letztlich nur erfüllen, wenn auch Air One<br />

ihre Verpflichtungen unter dem Unter­Leasingvertrag<br />

erfüllt. Der Leasingvertrag zwischen der Fondsgesellschaft<br />

und dem Leasingnehmer und der Unter­<br />

Leasingvertrag zwischen Leasingnehmer und Air One<br />

sind weitestgehend identisch, und eine Erfüllung<br />

der Verpflichtungen von Air One unter dem Unter­<br />

Leasingvertrag führt regelmäßig zugleich auch zu<br />

einer Erfüllung der Verpflichtungen des Leasingnehmers<br />

unter dem Leasingvertrag. Kommt Air One den<br />

vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise,<br />

gleich aus welchem Grund, nicht nach oder tritt<br />

der Insolvenzfall ein, kann auch der Leasingnehmer<br />

seine Verpflichtungen nicht erfüllen. Es kann in<br />

diesem Fall im Vergleich zur Prognoserechnung zu<br />

erheblich niedrigeren Netto­Leasingeinnahmen oder<br />

gar zum völligen Ausfall von Einnahmen aus der<br />

Vermietung der Flugzeuge kommen. Dies gilt auch,<br />

wenn der Unter­Leasingvertrag und damit auch der<br />

Leasingvertrag unvorhergesehen vorzeitig beendet<br />

werden sollte. Da das Fondskonzept auf langfristigen<br />

Einnahmen auf Eurobasis aus der Vermietung<br />

und Verwertung der Flugzeuge basiert und daher<br />

auch ein Großteil der Ausgaben in Euro vereinbart<br />

wurde, können bei nicht regulärem Verlauf des<br />

aktuellen Leasingvertrags und der damit zusammenhängenden<br />

langfristigen Finanzierungen erhebliche<br />

zusätzliche Risiken aus Währungseffekten entstehen<br />

(siehe dazu Tz. 3.3.10). Das Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

kann dadurch nachteilig beeinträchtigt<br />

werden, bis hin zur erzwungenen Insolvenz der<br />

Fondsgesellschaft und zum vollständigen Verlust<br />

der Kapitaleinlage des Anlegers nebst Agio.<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft kann<br />

unter Umständen wirtschaftlich und tatsächlich<br />

gezwungen sein, einer Änderung des Leasingvertrages<br />

zugunsten des Leasingnehmers zuzustim­

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