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Bayernfonds BestAviation 1 - Real IS

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zum 31. Dezember 2025 zu kündigen. Eine Kündigung<br />

zur Umwandlung der Treugeberstellung in<br />

eine Beteiligung als Direktkommanditist ist jederzeit<br />

zulässig. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />

unberührt.<br />

Darüber hinaus endet der Treuhandvertrag, wenn<br />

die Treuhänderin vom Treuhandvertrag zurücktritt,<br />

die Treuhänderin ohne einen Nachfolger aus der<br />

Fondsgesellschaft ausscheidet, in der Person des<br />

Treugebers ein Grund vorliegt, aufgrund dessen ein<br />

Gesellschafter gemäß dem Gesellschaftsvertrag aus<br />

der Fondsgesellschaft ausscheiden würde (siehe § 9<br />

Abs. 2 des Treuhandvertrages).<br />

Verstirbt ein Treugeber, wird der Treuhandvertrag<br />

mit seinen Erben oder mit einem seiner Erben fortgesetzt<br />

(siehe § 10 des Treuhandvertrages).<br />

9.4.9 Vergütungen der Treuhandkommanditistin<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält von der Fondsgesellschaft<br />

für ihre Tätigkeit ab dem Jahr 2008<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von 12.500 Euro<br />

zuzüglich Umsatzsteuer, die sich ab dem Jahr 2010<br />

jährlich um jeweils 2 Prozent erhöht (siehe § 22 des<br />

Gesellschaftsvertrages). Die Gesamtvergütung der<br />

Treuhandkommanditistin für den Prognosezeitraum<br />

beläuft sich auf 245.491 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer<br />

in Höhe von derzeit 19 Prozent).<br />

9.5 Wichtige Verträge der Fondsgesellschaft<br />

9.5.1 Kaufverträge über die zwei Flugzeuge und<br />

damit verbundene Vereinbarungen<br />

Der Emittent hat mit den beiden Kaufverträgen<br />

(sog. „Aircraft Sale and Purchase Agreement“) vom<br />

19. Juni 2008 und Übertragung des Eigentums am<br />

24. Juni 2008 die beiden Flugzeuge vom Typ A320<br />

von den Verkäufern erworben (zu Details zu den<br />

Verkäufern siehe in Tz. 12). Beide Flugzeuge wurden<br />

mit den Original­Triebwerken des Herstellers<br />

CFM International (Model 56­5B6/P) erworben. An<br />

den jeweiligen Verkäufer war das Flugzeug mit der<br />

Seriennummer MSN 2932 im November 2006 und<br />

das Flugzeug mit der Seriennummer MSN 3076 im<br />

März 2007 vom Hersteller Airbus S.A.S. ausgeliefert<br />

worden. Die Flugzeuge sind seit ihrer Auslieferung<br />

an Air One S.p.A. („Air One“) verleast und im regulären<br />

89<br />

Einsatz. Der bisherige Leasingvertrag über das entsprechende<br />

Flugzeug wurde im Rahmen der Transaktion<br />

beendet, sodass der Emittent einen neuen<br />

Leasingvertrag für das entsprechende Flugzeug wie<br />

nachstehend beschrieben abschließen konnte. Die<br />

gemäß der Kaufverträge und der damit verbundenen<br />

Vereinbarungen vom Emittenten zu leistenden<br />

Kaufpreise in Höhe von 27.107.267,33 Euro für MSN<br />

2932 und 28.075.384,02 Euro für MSN 3076 wurden<br />

jeweils geleistet. Die Übertragung des Eigentums<br />

fand statt, als sich die Flugzeuge auf dem Flughafen<br />

Berlin­Tegel befanden. Nach vorheriger technischer<br />

Inspektion durch den Objektverwalter (Aircraft<br />

Leasing & Management Limited, London) hat der<br />

Emittent die Flugzeuge in dem Zustand erworben,<br />

in dem sie sich zum Zeitpunkt der Übertragung des<br />

Eigentums befanden, das heißt, der Verkäufer hat<br />

keine Gewährleistung für den Zustand des Flugzeuges<br />

übernommen. Im Rahmen des jeweiligen<br />

Kaufvertrages hat der Emittent die Verpflichtung<br />

übernommen, im Zuge der Übertragung gegebenenfalls<br />

anfallende Umsatzsteuern zu übernehmen.<br />

Beide Parteien haben in diesen Verträgen jeweils einen<br />

Zustellungsbevollmächtigten in England bestellt.<br />

Diese Rolle hat für den Emittenten Norose Notices<br />

Limited, 3 More London Riverside, London, SE1 2AQ,<br />

England, übernommen. Im Rahmen der Kaufverträge<br />

haben Verkäufer und Käufer marktübliche<br />

Zusicherungen und Gewährleistungen (sogenannte<br />

„Representations and Warranties“) abgegeben, unter<br />

anderem bezüglich der Wirksamkeit der abgeschlossenen<br />

Verträge. Auch in der Luftfahrtindustrie<br />

übliche Bedingungen im Rahmen des Kaufvertrages<br />

wurden von den Parteien jeweils akzeptiert, so<br />

beispielsweise die Bedingung zugunsten des Käufers,<br />

dass sich der Zustand des Flugzeuges zwischen<br />

dessen Inspektion durch den Käufer beziehungsweise<br />

dessen Beauftragten und der Übertragung des<br />

Eigentums mit Ausnahme der normalen Abnutzung<br />

nicht verschlechtert hat, dass das Flugzeug keinen<br />

Belastungen unterliegt und dass das Flugzeug nach<br />

Übergabe gemäß den Bestimmungen des neuen<br />

Leasingvertrages ordnungsgemäß registriert ist.<br />

Die Übertragung des Eigentums erfolgte durch<br />

Ausfertigung einer „Bill of Sale“. Der Käufer hat die<br />

Abnahme durch Ausfertigung eines sogenannten<br />

„Acceptance Certificates“ bestätigt. Die Kaufverträge<br />

unterliegen englischem Recht.

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