Bayernfonds BestAviation 1 - Real IS
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zum 31. Dezember 2025 zu kündigen. Eine Kündigung<br />
zur Umwandlung der Treugeberstellung in<br />
eine Beteiligung als Direktkommanditist ist jederzeit<br />
zulässig. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />
unberührt.<br />
Darüber hinaus endet der Treuhandvertrag, wenn<br />
die Treuhänderin vom Treuhandvertrag zurücktritt,<br />
die Treuhänderin ohne einen Nachfolger aus der<br />
Fondsgesellschaft ausscheidet, in der Person des<br />
Treugebers ein Grund vorliegt, aufgrund dessen ein<br />
Gesellschafter gemäß dem Gesellschaftsvertrag aus<br />
der Fondsgesellschaft ausscheiden würde (siehe § 9<br />
Abs. 2 des Treuhandvertrages).<br />
Verstirbt ein Treugeber, wird der Treuhandvertrag<br />
mit seinen Erben oder mit einem seiner Erben fortgesetzt<br />
(siehe § 10 des Treuhandvertrages).<br />
9.4.9 Vergütungen der Treuhandkommanditistin<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält von der Fondsgesellschaft<br />
für ihre Tätigkeit ab dem Jahr 2008<br />
eine jährliche Vergütung in Höhe von 12.500 Euro<br />
zuzüglich Umsatzsteuer, die sich ab dem Jahr 2010<br />
jährlich um jeweils 2 Prozent erhöht (siehe § 22 des<br />
Gesellschaftsvertrages). Die Gesamtvergütung der<br />
Treuhandkommanditistin für den Prognosezeitraum<br />
beläuft sich auf 245.491 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer<br />
in Höhe von derzeit 19 Prozent).<br />
9.5 Wichtige Verträge der Fondsgesellschaft<br />
9.5.1 Kaufverträge über die zwei Flugzeuge und<br />
damit verbundene Vereinbarungen<br />
Der Emittent hat mit den beiden Kaufverträgen<br />
(sog. „Aircraft Sale and Purchase Agreement“) vom<br />
19. Juni 2008 und Übertragung des Eigentums am<br />
24. Juni 2008 die beiden Flugzeuge vom Typ A320<br />
von den Verkäufern erworben (zu Details zu den<br />
Verkäufern siehe in Tz. 12). Beide Flugzeuge wurden<br />
mit den OriginalTriebwerken des Herstellers<br />
CFM International (Model 565B6/P) erworben. An<br />
den jeweiligen Verkäufer war das Flugzeug mit der<br />
Seriennummer MSN 2932 im November 2006 und<br />
das Flugzeug mit der Seriennummer MSN 3076 im<br />
März 2007 vom Hersteller Airbus S.A.S. ausgeliefert<br />
worden. Die Flugzeuge sind seit ihrer Auslieferung<br />
an Air One S.p.A. („Air One“) verleast und im regulären<br />
89<br />
Einsatz. Der bisherige Leasingvertrag über das entsprechende<br />
Flugzeug wurde im Rahmen der Transaktion<br />
beendet, sodass der Emittent einen neuen<br />
Leasingvertrag für das entsprechende Flugzeug wie<br />
nachstehend beschrieben abschließen konnte. Die<br />
gemäß der Kaufverträge und der damit verbundenen<br />
Vereinbarungen vom Emittenten zu leistenden<br />
Kaufpreise in Höhe von 27.107.267,33 Euro für MSN<br />
2932 und 28.075.384,02 Euro für MSN 3076 wurden<br />
jeweils geleistet. Die Übertragung des Eigentums<br />
fand statt, als sich die Flugzeuge auf dem Flughafen<br />
BerlinTegel befanden. Nach vorheriger technischer<br />
Inspektion durch den Objektverwalter (Aircraft<br />
Leasing & Management Limited, London) hat der<br />
Emittent die Flugzeuge in dem Zustand erworben,<br />
in dem sie sich zum Zeitpunkt der Übertragung des<br />
Eigentums befanden, das heißt, der Verkäufer hat<br />
keine Gewährleistung für den Zustand des Flugzeuges<br />
übernommen. Im Rahmen des jeweiligen<br />
Kaufvertrages hat der Emittent die Verpflichtung<br />
übernommen, im Zuge der Übertragung gegebenenfalls<br />
anfallende Umsatzsteuern zu übernehmen.<br />
Beide Parteien haben in diesen Verträgen jeweils einen<br />
Zustellungsbevollmächtigten in England bestellt.<br />
Diese Rolle hat für den Emittenten Norose Notices<br />
Limited, 3 More London Riverside, London, SE1 2AQ,<br />
England, übernommen. Im Rahmen der Kaufverträge<br />
haben Verkäufer und Käufer marktübliche<br />
Zusicherungen und Gewährleistungen (sogenannte<br />
„Representations and Warranties“) abgegeben, unter<br />
anderem bezüglich der Wirksamkeit der abgeschlossenen<br />
Verträge. Auch in der Luftfahrtindustrie<br />
übliche Bedingungen im Rahmen des Kaufvertrages<br />
wurden von den Parteien jeweils akzeptiert, so<br />
beispielsweise die Bedingung zugunsten des Käufers,<br />
dass sich der Zustand des Flugzeuges zwischen<br />
dessen Inspektion durch den Käufer beziehungsweise<br />
dessen Beauftragten und der Übertragung des<br />
Eigentums mit Ausnahme der normalen Abnutzung<br />
nicht verschlechtert hat, dass das Flugzeug keinen<br />
Belastungen unterliegt und dass das Flugzeug nach<br />
Übergabe gemäß den Bestimmungen des neuen<br />
Leasingvertrages ordnungsgemäß registriert ist.<br />
Die Übertragung des Eigentums erfolgte durch<br />
Ausfertigung einer „Bill of Sale“. Der Käufer hat die<br />
Abnahme durch Ausfertigung eines sogenannten<br />
„Acceptance Certificates“ bestätigt. Die Kaufverträge<br />
unterliegen englischem Recht.