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Bayernfonds BestAviation 1 - Real IS

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Zur Sicherung der Ansprüche des Leasinggebers aus<br />

dem Leasingvertrag hat der Leasingnehmer für die<br />

Dauer des Leasingverhältnisses eine Sicherheitszahlung<br />

in Höhe von zwei Leasingraten an den Leasinggeber<br />

geleistet (sogenanntes „Security Deposit“).<br />

Die Zinsen aus dem Security Deposit stehen dem<br />

Leasinggeber zu. Bis zum Zeitpunkt der ersten Leasingratenzahlung<br />

war darüber hinaus eine weitere<br />

Sicherheit in Höhe einer Leasingrate vereinbart<br />

(sogenanntes „Initial Security Deposit“).<br />

Der Leasingnehmer muss das Flugzeug bei Beendigung<br />

des jeweiligen Leasingvertrages an den<br />

Leasinggeber in einem im Leasingvertrag genau<br />

definierten Zustand zurückgeben, der einen sofortigen<br />

Einsatz des Flugzeugs bei einem neuen Leasingnehmer<br />

oder Käufer des Flugzeugs zulässt. Das<br />

jeweilige Flugzeug muss während der Laufzeit des<br />

Leasingvertrages in Irland registriert bleiben, und<br />

der Leasingnehmer muss alles hierfür Erforderliche<br />

tun und auf eigene Kosten alle erforderlichen Maßnahmen<br />

ergreifen und Handlungen vornehmen. Zur<br />

Absicherung der Zahlungsverpflichtungen der Fondsgesellschaft<br />

gegenüber der finanzierenden Bank<br />

wurde an den Flugzeugen jeweils ein Registerpfandrecht<br />

(sogenannte „Mortgage“) nach irischem Recht<br />

bestellt. Die Verpflichtungen der Fondsgesellschaft<br />

gegenüber der Bank aus der Eigenkapital­Zwischenfinanzierung<br />

sind jeweils durch eine nachrangige<br />

zweite Mortgage abgesichert. Beide Mortgages sind<br />

im internationalen Register in Irland eingetragen.<br />

Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit ab dem 24. Juni<br />

2008 von zunächst ca. 107 Monaten („Grundlaufzeit“<br />

oder „Initial Lease Term“) und kann generell nur gekündigt<br />

werden, wenn eine Vertragsstörung vorliegt.<br />

Der Leasingnehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit,<br />

in einem Zeitfenster von 21 bis 18 Monaten vor<br />

Ablauf der Grundlaufzeit eine Verlängerungsoption<br />

(sogenannte „First Extension Option“) auszuüben.<br />

Bei Ausübung dieser Verlängerungsoption würde<br />

der Leasingvertrag bis zum 24. Juni 2020 verlängert.<br />

Die Leasingraten sind dabei in gleicher Höhe wie<br />

während der Grundlaufzeit zu zahlen und auch die<br />

sonstigen Vertragsbedingungen bleiben unverändert.<br />

Sollte der Leasingnehmer diese Verlängerungsoption<br />

nicht ausüben, dann ist vereinbart, dass er<br />

das Flugzeug in dem vertraglich vereinbarten Zustand<br />

an den Leasingnehmer zurückgibt. In diesem<br />

91<br />

Fall muss der Leasingnehmer dem Leasinggeber eine<br />

Abstandszahlung in Höhe der kumulierten Leasingratenzahlungen<br />

leistet, die vom Leasingnehmer ansonsten<br />

bis zum Ablauf des Verlängerungszeitraums<br />

zu leisten gewesen wären. Sollte der Leasingnehmer<br />

dem Leasinggeber einen vergleichbaren Anschlussleasingnehmer<br />

für die Flugzeuge vermitteln, dann<br />

ist der Leasinggeber verpflichtet, die tatsächlich von<br />

diesem Anschlussmieter erhaltenen Leasingraten<br />

halbjährlich nachschüssig bis zur Höhe der zuvor<br />

erhaltenen Abstandszahlung an den Leasingnehmer<br />

wieder auszukehren (sogenannter „Refund“). Der<br />

Leasingnehmer hat im Fall der Ausübung der ersten<br />

Verlängerungsoption dann erneut in einem Zeitfenster<br />

von 21 bis 18 Monaten vor dem 24. Juni 2020<br />

generell die Möglichkeit der weiteren Verlängerung<br />

des Leasingvertrages um nochmals vier Jahre, dann<br />

bis zum 24. Juni 2024 (sogenannte „Second Extension<br />

Option“). Die Leasingraten werden in diesem Fall<br />

an die dann erzielbaren Marktmieten für vergleichbare<br />

Leasingverträge angepasst, wobei zu diesem<br />

Zweck zwei Gutachten von unabhängigen Experten<br />

erstellt werden, auf die sich Fondsgesellschaft und<br />

Leasingnehmer geeinigt haben. Der höhere Wert<br />

wird als neue Mietrate herangezogen. Die Leasingraten<br />

im Fall der Ausübung der zweiten Verlängerungsoption<br />

werden dabei weiterhin vom Leasingnehmer<br />

in Euro geleistet.<br />

Die Leasingraten sind monatlich jeweils zum 25. Tag<br />

eines Monats im Voraus zu leisten, wobei die erste<br />

Leasingrate am 16. Juli 2008 fällig war. Für das<br />

Flugzeug mit der MSN 2932 wurde eine regelmäßige<br />

Leasingrate in Höhe von 241.647,73 Euro und<br />

für das Flugzeug mit der MSN 3076 in Höhe von<br />

250.278,01 Euro (gegebenenfalls jeweils zuzüglich<br />

Umsatzsteuer) vereinbart. Neben den Leasingraten<br />

(sogenannte „Basic Rent“) muss der Leasingnehmer<br />

gegebenenfalls zusätzliche Zahlungen (sogenannte<br />

„Supplemental Rent“) an den Leasinggeber leisten,<br />

beispielsweise falls der Leasinggeber Kosten im<br />

Zusammenhang mit der Registrierung der Flugzeuge<br />

verauslagt hat, es zu Zahlungen aus Freistellungen<br />

kommt (sogenannte „Indemnity Payments“), im Falle<br />

eines Zahlungsverzuges die vereinbarten Strafzinsen<br />

oder auch im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung<br />

durch Verschulden des Leasingnehmers, falls<br />

der Leasinggeber Vorfälligkeitsentschädigungen an<br />

seine Kreditgeber bezahlen muss.

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