Bayernfonds BestAviation 1 - Real IS
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Zur Sicherung der Ansprüche des Leasinggebers aus<br />
dem Leasingvertrag hat der Leasingnehmer für die<br />
Dauer des Leasingverhältnisses eine Sicherheitszahlung<br />
in Höhe von zwei Leasingraten an den Leasinggeber<br />
geleistet (sogenanntes „Security Deposit“).<br />
Die Zinsen aus dem Security Deposit stehen dem<br />
Leasinggeber zu. Bis zum Zeitpunkt der ersten Leasingratenzahlung<br />
war darüber hinaus eine weitere<br />
Sicherheit in Höhe einer Leasingrate vereinbart<br />
(sogenanntes „Initial Security Deposit“).<br />
Der Leasingnehmer muss das Flugzeug bei Beendigung<br />
des jeweiligen Leasingvertrages an den<br />
Leasinggeber in einem im Leasingvertrag genau<br />
definierten Zustand zurückgeben, der einen sofortigen<br />
Einsatz des Flugzeugs bei einem neuen Leasingnehmer<br />
oder Käufer des Flugzeugs zulässt. Das<br />
jeweilige Flugzeug muss während der Laufzeit des<br />
Leasingvertrages in Irland registriert bleiben, und<br />
der Leasingnehmer muss alles hierfür Erforderliche<br />
tun und auf eigene Kosten alle erforderlichen Maßnahmen<br />
ergreifen und Handlungen vornehmen. Zur<br />
Absicherung der Zahlungsverpflichtungen der Fondsgesellschaft<br />
gegenüber der finanzierenden Bank<br />
wurde an den Flugzeugen jeweils ein Registerpfandrecht<br />
(sogenannte „Mortgage“) nach irischem Recht<br />
bestellt. Die Verpflichtungen der Fondsgesellschaft<br />
gegenüber der Bank aus der EigenkapitalZwischenfinanzierung<br />
sind jeweils durch eine nachrangige<br />
zweite Mortgage abgesichert. Beide Mortgages sind<br />
im internationalen Register in Irland eingetragen.<br />
Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit ab dem 24. Juni<br />
2008 von zunächst ca. 107 Monaten („Grundlaufzeit“<br />
oder „Initial Lease Term“) und kann generell nur gekündigt<br />
werden, wenn eine Vertragsstörung vorliegt.<br />
Der Leasingnehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit,<br />
in einem Zeitfenster von 21 bis 18 Monaten vor<br />
Ablauf der Grundlaufzeit eine Verlängerungsoption<br />
(sogenannte „First Extension Option“) auszuüben.<br />
Bei Ausübung dieser Verlängerungsoption würde<br />
der Leasingvertrag bis zum 24. Juni 2020 verlängert.<br />
Die Leasingraten sind dabei in gleicher Höhe wie<br />
während der Grundlaufzeit zu zahlen und auch die<br />
sonstigen Vertragsbedingungen bleiben unverändert.<br />
Sollte der Leasingnehmer diese Verlängerungsoption<br />
nicht ausüben, dann ist vereinbart, dass er<br />
das Flugzeug in dem vertraglich vereinbarten Zustand<br />
an den Leasingnehmer zurückgibt. In diesem<br />
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Fall muss der Leasingnehmer dem Leasinggeber eine<br />
Abstandszahlung in Höhe der kumulierten Leasingratenzahlungen<br />
leistet, die vom Leasingnehmer ansonsten<br />
bis zum Ablauf des Verlängerungszeitraums<br />
zu leisten gewesen wären. Sollte der Leasingnehmer<br />
dem Leasinggeber einen vergleichbaren Anschlussleasingnehmer<br />
für die Flugzeuge vermitteln, dann<br />
ist der Leasinggeber verpflichtet, die tatsächlich von<br />
diesem Anschlussmieter erhaltenen Leasingraten<br />
halbjährlich nachschüssig bis zur Höhe der zuvor<br />
erhaltenen Abstandszahlung an den Leasingnehmer<br />
wieder auszukehren (sogenannter „Refund“). Der<br />
Leasingnehmer hat im Fall der Ausübung der ersten<br />
Verlängerungsoption dann erneut in einem Zeitfenster<br />
von 21 bis 18 Monaten vor dem 24. Juni 2020<br />
generell die Möglichkeit der weiteren Verlängerung<br />
des Leasingvertrages um nochmals vier Jahre, dann<br />
bis zum 24. Juni 2024 (sogenannte „Second Extension<br />
Option“). Die Leasingraten werden in diesem Fall<br />
an die dann erzielbaren Marktmieten für vergleichbare<br />
Leasingverträge angepasst, wobei zu diesem<br />
Zweck zwei Gutachten von unabhängigen Experten<br />
erstellt werden, auf die sich Fondsgesellschaft und<br />
Leasingnehmer geeinigt haben. Der höhere Wert<br />
wird als neue Mietrate herangezogen. Die Leasingraten<br />
im Fall der Ausübung der zweiten Verlängerungsoption<br />
werden dabei weiterhin vom Leasingnehmer<br />
in Euro geleistet.<br />
Die Leasingraten sind monatlich jeweils zum 25. Tag<br />
eines Monats im Voraus zu leisten, wobei die erste<br />
Leasingrate am 16. Juli 2008 fällig war. Für das<br />
Flugzeug mit der MSN 2932 wurde eine regelmäßige<br />
Leasingrate in Höhe von 241.647,73 Euro und<br />
für das Flugzeug mit der MSN 3076 in Höhe von<br />
250.278,01 Euro (gegebenenfalls jeweils zuzüglich<br />
Umsatzsteuer) vereinbart. Neben den Leasingraten<br />
(sogenannte „Basic Rent“) muss der Leasingnehmer<br />
gegebenenfalls zusätzliche Zahlungen (sogenannte<br />
„Supplemental Rent“) an den Leasinggeber leisten,<br />
beispielsweise falls der Leasinggeber Kosten im<br />
Zusammenhang mit der Registrierung der Flugzeuge<br />
verauslagt hat, es zu Zahlungen aus Freistellungen<br />
kommt (sogenannte „Indemnity Payments“), im Falle<br />
eines Zahlungsverzuges die vereinbarten Strafzinsen<br />
oder auch im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung<br />
durch Verschulden des Leasingnehmers, falls<br />
der Leasinggeber Vorfälligkeitsentschädigungen an<br />
seine Kreditgeber bezahlen muss.