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Netzwerktagung Kindergesundheit 25. Oktober 2007 In ... - Kreis Unna

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Das GTK, das zum 1.1.1992 in Kraft trat, sah ausschließlich eine Zusammenarbeit<br />

mit Grundschulen im Hortbereich vor. So haben wir eine in den neunziger<br />

Jahren begonnene Zusammenarbeit vor allem in Kommunen, in denen eine Abstimmung<br />

in einzelnen Aufgabenbereichen erforderlich war.<br />

Das heißt, ein gewisses Maß an Professionalität in der Zusammenarbeit war bisher<br />

themen- bzw. personenbezogen, auf jeden Fall regional sehr unterschiedlich.<br />

Mit Blick auf die Thematik der Bildung hat PISA zu Beginn dieses Jahrtausends<br />

dazu geführt,<br />

• dass der Fokus auf die frühkindliche Bildung gerichtet wurde<br />

• und dass zahlreiche gesetzliche Regelungen zur Veränderung der Rahmenbedingungen<br />

erfolgt sind.<br />

Der Kern der Bildungsdebatte, die wir heute verfolgen können, liegt in der Frage:<br />

• Wie vollzieht sich Lernen und<br />

• wie kann ein individueller Lernprozess gefördert werden?<br />

Diese Frage stellt sich sowohl für den Elementarbereich als auch für den Schulbereich.<br />

<strong>In</strong> beiden Bereichen werden Maßnahmen in die Wege geleitet, die dies<br />

zum Ausdruck bringen.<br />

<strong>In</strong> Nordrhein-Westfalen haben sich 2003 die Träger von Kindertageseinrichtungen<br />

und das Land auf die Bildungsvereinbarung NRW verständigt. Nordrhein-<br />

Westfalen war das erste Bundesland, das sich nach PISA mit einer solchen Bildungsvereinbarung<br />

positioniert hat. Die Gestaltung des Übergangs von Kindergarten<br />

in die Grundschule ist in diese Bildungsvereinbarung aufgenommen. Die<br />

Bildungsvereinbarung unterliegt keiner gesetzlichen Regelung. Sie hat für die<br />

Träger einen selbstverpflichtenden Charakter.<br />

Zeitgleich - also ebenfalls 2003 - veröffentlichte das Schulministerium<br />

• das Schulfähigkeitsprofil<br />

• und die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschulen.<br />

<strong>In</strong> beiden Veröffentlichungen stehen Lernvoraussetzungen und individuelle Förderung<br />

im Mittelpunkt. Auch die Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen<br />

und Grundschule ist in beiden Papieren vorgegeben.<br />

Und dennoch stehen<br />

• Bildungsvereinbarung einerseits und<br />

• Schulfähigkeitsprofil und Richtlinien andererseits<br />

eher nebeneinander.

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