Netzwerktagung Kindergesundheit 25. Oktober 2007 In ... - Kreis Unna
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Das GTK, das zum 1.1.1992 in Kraft trat, sah ausschließlich eine Zusammenarbeit<br />
mit Grundschulen im Hortbereich vor. So haben wir eine in den neunziger<br />
Jahren begonnene Zusammenarbeit vor allem in Kommunen, in denen eine Abstimmung<br />
in einzelnen Aufgabenbereichen erforderlich war.<br />
Das heißt, ein gewisses Maß an Professionalität in der Zusammenarbeit war bisher<br />
themen- bzw. personenbezogen, auf jeden Fall regional sehr unterschiedlich.<br />
Mit Blick auf die Thematik der Bildung hat PISA zu Beginn dieses Jahrtausends<br />
dazu geführt,<br />
• dass der Fokus auf die frühkindliche Bildung gerichtet wurde<br />
• und dass zahlreiche gesetzliche Regelungen zur Veränderung der Rahmenbedingungen<br />
erfolgt sind.<br />
Der Kern der Bildungsdebatte, die wir heute verfolgen können, liegt in der Frage:<br />
• Wie vollzieht sich Lernen und<br />
• wie kann ein individueller Lernprozess gefördert werden?<br />
Diese Frage stellt sich sowohl für den Elementarbereich als auch für den Schulbereich.<br />
<strong>In</strong> beiden Bereichen werden Maßnahmen in die Wege geleitet, die dies<br />
zum Ausdruck bringen.<br />
<strong>In</strong> Nordrhein-Westfalen haben sich 2003 die Träger von Kindertageseinrichtungen<br />
und das Land auf die Bildungsvereinbarung NRW verständigt. Nordrhein-<br />
Westfalen war das erste Bundesland, das sich nach PISA mit einer solchen Bildungsvereinbarung<br />
positioniert hat. Die Gestaltung des Übergangs von Kindergarten<br />
in die Grundschule ist in diese Bildungsvereinbarung aufgenommen. Die<br />
Bildungsvereinbarung unterliegt keiner gesetzlichen Regelung. Sie hat für die<br />
Träger einen selbstverpflichtenden Charakter.<br />
Zeitgleich - also ebenfalls 2003 - veröffentlichte das Schulministerium<br />
• das Schulfähigkeitsprofil<br />
• und die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschulen.<br />
<strong>In</strong> beiden Veröffentlichungen stehen Lernvoraussetzungen und individuelle Förderung<br />
im Mittelpunkt. Auch die Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen<br />
und Grundschule ist in beiden Papieren vorgegeben.<br />
Und dennoch stehen<br />
• Bildungsvereinbarung einerseits und<br />
• Schulfähigkeitsprofil und Richtlinien andererseits<br />
eher nebeneinander.