Open Content Lizenzen - UNESCO Deutschland
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oPen content lizenzen<br />
Eine weitere interessante Alternative zu Creative Commons sind die „Digital Peer<br />
Publishing <strong>Lizenzen</strong>“ der Initiative „Digital Peer Publishing NRW“. Hierbei handelt es<br />
sich um eine Reihe verschiedener, speziell auf wissenschaftliche <strong>Open</strong>-Access-Publikationen<br />
ausgerichtete <strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-<strong>Lizenzen</strong>, die vom Institut für Rechtsfragen der<br />
Freien und <strong>Open</strong> Source Software (ifrOSS) auf Grundlage des deutschen Rechts entwickelt<br />
wurden. 8<br />
Dieser Leitfaden beschränkt sich angesichts der untergeordneten Bedeutung anderer<br />
<strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-<strong>Lizenzen</strong> auf die Darstellung und Erläuterung der verschiedenen<br />
Creative-Commons-<strong>Lizenzen</strong>. 9<br />
B) Potenzial von open-content-lizenzen<br />
1) Möglichkeit weiter Verbreitung<br />
Das vorrangige Ziel von <strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-<strong>Lizenzen</strong> liegt in der weiten Verbreitung kreativer<br />
Schöpfungen. Dies wird durch das Modell gefördert, da jedem Interessierten erlaubt<br />
wird, das Werk nicht nur selbst zu nutzen – anzuschauen, anzuhören, für private Zwecke<br />
herunterzuladen usw. – sondern auch, es weiter zu verteilen. Diese Befugnis umfasst,<br />
<strong>Open</strong> <strong>Content</strong> auf eigene Webseiten zu stellen oder auf andere Art und Weise der Öffentlichkeit<br />
online zugänglich zu machen. Auch offline dürfen die Werke uneingeschränkt<br />
weiter verteilt werden, etwa indem sie auf CDs oder andere Daten-, Bild- oder Tonträger<br />
kopiert und diese dann verbreitet werden. Auch dürfen beispielsweise Texte, Fotos, Grafiken<br />
oder andere Werke in Büchern abgedruckt werden. Um solche Handlungen vorzunehmen,<br />
benötigt man bei <strong>Open</strong> <strong>Content</strong> keine individuelle Zustimmung des<br />
Rechteinhabers, da die notwendigen Nutzungsrechte „automatisch“ eingeräumt werden,<br />
wenn die jeweilige Nutzungshandlung vorgenommen wird.<br />
Die Befugnisse, die sich aus <strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-<strong>Lizenzen</strong> ergeben, gehen damit weit über das<br />
Maß der Nutzungsmöglichkeiten hinaus, die das Urheberrecht Nutzern von geschützten<br />
Werken eröffnet. Dies gilt ganz gleich um welche Lizenzvariante es sich handelt. Die so<br />
genannten Schrankenbestimmungen 10 gestatten es zwar in bestimmten Fällen und für bestimmte<br />
Zwecke Nutzungshandlungen ohne ausdrückliche Zustimmung vorzunehmen –<br />
man spricht diesbezüglich von „gesetzlichen <strong>Lizenzen</strong>“, also per Gesetz eingeräumten<br />
Nutzungsrechten. Die hieraus sich ergebenden Möglichkeiten sind jedoch gerade in Bezug<br />
auf Nutzungshandlungen im Online-Bereich sehr eingeschränkt. Hier gilt grundsätz-<br />
8 Siehe http://www.dipp.nrw.de/lizenzen/.<br />
9 Durch die weite Durchsetzung von Creative Commons, das zu einer Art Standard für <strong>Open</strong>-<br />
<strong>Content</strong>-<strong>Lizenzen</strong> geworden ist, ergibt sich der Vorteil, dass weniger Lizenzkompatibilitätsprobleme<br />
auftreten (siehe zu diesem Problem unten, S. 55). Jedes zusätzliche Lizenzmodell, ganz<br />
gleich wie gut es ist, läuft Gefahr wegen rechtlicher wie praktischer Inkompatibilität mit anderen<br />
Lizenzmodellen eine reine Insellösung zu sein.<br />
10 Siehe die §§ 44a ff. des Urheberrechtsgesetzes (UrhG),<br />
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__44a.html.