Open Content Lizenzen - UNESCO Deutschland
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den. Bei einer Publikation im Internet<br />
kann z. B. der Titel oder Name zum<br />
Ursprungswerk verlinkt werden.<br />
• Die spezifische CC-Lizenz, unter der<br />
das Werk steht, sollte zitiert werden.<br />
Bei einer Publikation im Internet<br />
kann z. B. die Zitation der Lizenz auf<br />
die CC-Website verlinkt werden.<br />
• Bei einem abgewandelten Werk oder<br />
einer Adaption muss zusätzlich verzeichnet<br />
werden, dass das Werk eine<br />
Abwandlung ist, z. B. „Dies ist eine<br />
finnische Übersetzung des [Originaltitel]<br />
von [Autor]“ oder „Drehbuch<br />
basierend auf [Originaltitel] von<br />
[Autor]“.<br />
Entscheidet der Rechteinhaber die<br />
Art der Attribution zusätzlich zu der<br />
erforderlichen Erhaltung der Copyright-Hinweise<br />
zu spezifizieren, kann<br />
er nur bestimmte Dinge verlangen,<br />
nämlich:<br />
• dass das Werk einem bestimmten<br />
Namen, Pseudonym oder einer bestimmten<br />
Organisation zugeschrieben<br />
wird.<br />
• dass eine bestimmte URL (Webadresse)<br />
mit dem Werk verbunden /<br />
bereitgestellt wird.<br />
das lizenzmodell von cReative inhaltsveRzeichnis<br />
commons<br />
chen Lizenztextes beigefügt wird. Ein<br />
solcher Hinweis kann z. B. so aussehen:<br />
„Dieses Werk ist lizenziert unter der<br />
Creative Commons Namensnennung<br />
– Keine Bearbeitung Lizenz 3.0<br />
Germany.“<br />
Im Übrigen darf der Nutzer die Lizenz<br />
nicht verändern oder versuchen, die hierin<br />
eingeräumten Nutzungsrechte mit<br />
zusätzlichen Bestimmungen zu unterlaufen.<br />
In Ziff. 4a der Lizenz heißt es: „Sie<br />
dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen<br />
anbieten oder fordern, die die<br />
Bedingungen dieser Lizenz oder die<br />
durch diese Lizenz gewährten Rechte beschränken.“<br />
c) Keine Lizenzgebühren<br />
Der Lizenzgeber erteilt allen Nutzern das<br />
Recht, sein Werk unentgeltlich zu nutzen<br />
(siehe Ziff. 3a der Lizenz). Auch Nutzer,<br />
die das Werk weiterverbreiten oder online<br />
zur Verfügung stellen, dürfen von<br />
den Nutzern hierfür keine Lizenzgebühren<br />
fordern. 64 Dies würde gegen Ziff. 4a<br />
der Lizenz verstoßen, da den Nutzern so<br />
zusätzliche Pflichten in Form von Zahlung<br />
von Nutzungsentgelten auferlegt<br />
würden, die die Ausübung der durch die<br />
Lizenz gewährten Rechte behindern<br />
würde.<br />
63 Siehe http://wiki.creativecommons.org/FAQ#How_do_I_properly_attribute_a_Creative_<br />
Commons_licensed_work.3F. Der Text steht unter einer Creative Commons Attribution<br />
3.0 License, siehe hierfür http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/. Der ursprüngliche Text<br />
wurde vom Englischen ins Deutsche übersetzt.<br />
64 Zum Begriff der Lizenzgebühr und insbesondere der Abgrenzung zu anderen Entgelten, die im<br />
Zusammenhang mit dem Angebot von CC-Inhalten gefordert werden, s. o., S. 19.<br />
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