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Open Content Lizenzen - UNESCO Deutschland

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den. Bei einer Publikation im Internet<br />

kann z. B. der Titel oder Name zum<br />

Ursprungswerk verlinkt werden.<br />

• Die spezifische CC-Lizenz, unter der<br />

das Werk steht, sollte zitiert werden.<br />

Bei einer Publikation im Internet<br />

kann z. B. die Zitation der Lizenz auf<br />

die CC-Website verlinkt werden.<br />

• Bei einem abgewandelten Werk oder<br />

einer Adaption muss zusätzlich verzeichnet<br />

werden, dass das Werk eine<br />

Abwandlung ist, z. B. „Dies ist eine<br />

finnische Übersetzung des [Originaltitel]<br />

von [Autor]“ oder „Drehbuch<br />

basierend auf [Originaltitel] von<br />

[Autor]“.<br />

Entscheidet der Rechteinhaber die<br />

Art der Attribution zusätzlich zu der<br />

erforderlichen Erhaltung der Copyright-Hinweise<br />

zu spezifizieren, kann<br />

er nur bestimmte Dinge verlangen,<br />

nämlich:<br />

• dass das Werk einem bestimmten<br />

Namen, Pseudonym oder einer bestimmten<br />

Organisation zugeschrieben<br />

wird.<br />

• dass eine bestimmte URL (Webadresse)<br />

mit dem Werk verbunden /<br />

bereitgestellt wird.<br />

das lizenzmodell von cReative inhaltsveRzeichnis<br />

commons<br />

chen Lizenztextes beigefügt wird. Ein<br />

solcher Hinweis kann z. B. so aussehen:<br />

„Dieses Werk ist lizenziert unter der<br />

Creative Commons Namensnennung<br />

– Keine Bearbeitung Lizenz 3.0<br />

Germany.“<br />

Im Übrigen darf der Nutzer die Lizenz<br />

nicht verändern oder versuchen, die hierin<br />

eingeräumten Nutzungsrechte mit<br />

zusätzlichen Bestimmungen zu unterlaufen.<br />

In Ziff. 4a der Lizenz heißt es: „Sie<br />

dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen<br />

anbieten oder fordern, die die<br />

Bedingungen dieser Lizenz oder die<br />

durch diese Lizenz gewährten Rechte beschränken.“<br />

c) Keine Lizenzgebühren<br />

Der Lizenzgeber erteilt allen Nutzern das<br />

Recht, sein Werk unentgeltlich zu nutzen<br />

(siehe Ziff. 3a der Lizenz). Auch Nutzer,<br />

die das Werk weiterverbreiten oder online<br />

zur Verfügung stellen, dürfen von<br />

den Nutzern hierfür keine Lizenzgebühren<br />

fordern. 64 Dies würde gegen Ziff. 4a<br />

der Lizenz verstoßen, da den Nutzern so<br />

zusätzliche Pflichten in Form von Zahlung<br />

von Nutzungsentgelten auferlegt<br />

würden, die die Ausübung der durch die<br />

Lizenz gewährten Rechte behindern<br />

würde.<br />

63 Siehe http://wiki.creativecommons.org/FAQ#How_do_I_properly_attribute_a_Creative_<br />

Commons_licensed_work.3F. Der Text steht unter einer Creative Commons Attribution<br />

3.0 License, siehe hierfür http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/. Der ursprüngliche Text<br />

wurde vom Englischen ins Deutsche übersetzt.<br />

64 Zum Begriff der Lizenzgebühr und insbesondere der Abgrenzung zu anderen Entgelten, die im<br />

Zusammenhang mit dem Angebot von CC-Inhalten gefordert werden, s. o., S. 19.<br />

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