Open Content Lizenzen - UNESCO Deutschland
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oPen content lizenzen<br />
c) Praktische anwendungsbeispiele zur<br />
verwendung von cc-lizenzen<br />
Wie die Veröffentlichung unter einer <strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-Lizenz praktisch umzusetzen ist,<br />
hängt von der Art der Veröffentlichung ab. Erforderlich ist es hierfür, einen Hinweis<br />
auf die Geltung der jeweiligen Lizenz zu setzen. Dieser Hinweis ist für das Funktionieren<br />
der <strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-Lizenzierung elementar: Die Nutzer müssen auf die Anwendbarkeit<br />
und den Inhalt der <strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-Lizenz hingewiesen werden, damit der<br />
Lizenzvertrag zustande kommen kann. Ohne entsprechende Kenntnis des Nutzers von<br />
der Anwendbarkeit dieser Bedingungen kann er die Rechte aus der Lizenz nicht erhalten.<br />
Es kommt dann nicht zu einem Vertragsschluss. 100<br />
Wie dieser Hinweis zu setzen ist, hängt von der jeweiligen Publikationsform ab. Bestimmte<br />
Formulierungen sind nicht vorgeschrieben, auch gibt es keine zwingenden<br />
Vorgaben für die Verortung des Lizenzhinweises innerhalb der Publikation. Wesentlich<br />
für die Frage, wo der Hinweis angebracht werden sollte, ist (neben Praktikabilitätserwägungen),<br />
dass die Nutzer diese möglichst auf den ersten Blick erkennen können.<br />
Allzu versteckte oder nur an einer einzigen Stelle innerhalb einer Webpräsenz angebrachte<br />
Lizenzhinweise erschweren die Kenntnisnahme und können dazu führen, dass<br />
die Lizenz ins Leere geht.<br />
Ideal ist es vor diesem Hintergrund, den Lizenzhinweis in möglichst engem räumlichen<br />
Zusammenhang mit dem jeweiligen Inhalt anzubringen, z. B. unterhalb der jeweiligen<br />
Datei, des Fotos, Textes usw. Zentrale Hinweise, z. B. im Impressum, den Veröffentlichungsangaben<br />
in einem Buch oder PDF oder auf der Homepage, sind zwar möglich,<br />
sind jedoch schwieriger aufzufinden und werden unter Umständen von den Nutzern<br />
übersehen. Nachstehend werden einige Beispiele genannt, wie Lizenzhinweise bei unterschiedlichen<br />
Publikationsformen gesetzt werden können.<br />
1) Verwendung auf Webseiten<br />
Bei Internet-Präsenzen, auf denen grundsätzlich alle Inhalte unter freien <strong>Lizenzen</strong> veröffentlicht<br />
werden, ist es üblich, einen Hinweis auf der Startseite und allen Unterseiten<br />
(z. B. im Footer) zu setzen, in dem auf die Geltung der jeweiligen Lizenz hingewiesen<br />
wird. Dieser kann z. B. wie folgt lauten:<br />
„Alle originären Inhalte auf dieser Website sind, soweit nichts anderes vermerkt ist,<br />
urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der Creative-Commons-Namensnennung-Keine-Bearbeitung-Lizenz<br />
3.0-Germany.“<br />
100 Daher ist es bei jeder Lizenz auch für die Nutzer verpflichtend, jeder Kopie des Werkes einen<br />
Lizenzhinweis beizufügen, siehe oben, S. 41.