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Open Content Lizenzen - UNESCO Deutschland

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oPen content lizenzen<br />

c) Praktische anwendungsbeispiele zur<br />

verwendung von cc-lizenzen<br />

Wie die Veröffentlichung unter einer <strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-Lizenz praktisch umzusetzen ist,<br />

hängt von der Art der Veröffentlichung ab. Erforderlich ist es hierfür, einen Hinweis<br />

auf die Geltung der jeweiligen Lizenz zu setzen. Dieser Hinweis ist für das Funktionieren<br />

der <strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-Lizenzierung elementar: Die Nutzer müssen auf die Anwendbarkeit<br />

und den Inhalt der <strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-Lizenz hingewiesen werden, damit der<br />

Lizenzvertrag zustande kommen kann. Ohne entsprechende Kenntnis des Nutzers von<br />

der Anwendbarkeit dieser Bedingungen kann er die Rechte aus der Lizenz nicht erhalten.<br />

Es kommt dann nicht zu einem Vertragsschluss. 100<br />

Wie dieser Hinweis zu setzen ist, hängt von der jeweiligen Publikationsform ab. Bestimmte<br />

Formulierungen sind nicht vorgeschrieben, auch gibt es keine zwingenden<br />

Vorgaben für die Verortung des Lizenzhinweises innerhalb der Publikation. Wesentlich<br />

für die Frage, wo der Hinweis angebracht werden sollte, ist (neben Praktikabilitätserwägungen),<br />

dass die Nutzer diese möglichst auf den ersten Blick erkennen können.<br />

Allzu versteckte oder nur an einer einzigen Stelle innerhalb einer Webpräsenz angebrachte<br />

Lizenzhinweise erschweren die Kenntnisnahme und können dazu führen, dass<br />

die Lizenz ins Leere geht.<br />

Ideal ist es vor diesem Hintergrund, den Lizenzhinweis in möglichst engem räumlichen<br />

Zusammenhang mit dem jeweiligen Inhalt anzubringen, z. B. unterhalb der jeweiligen<br />

Datei, des Fotos, Textes usw. Zentrale Hinweise, z. B. im Impressum, den Veröffentlichungsangaben<br />

in einem Buch oder PDF oder auf der Homepage, sind zwar möglich,<br />

sind jedoch schwieriger aufzufinden und werden unter Umständen von den Nutzern<br />

übersehen. Nachstehend werden einige Beispiele genannt, wie Lizenzhinweise bei unterschiedlichen<br />

Publikationsformen gesetzt werden können.<br />

1) Verwendung auf Webseiten<br />

Bei Internet-Präsenzen, auf denen grundsätzlich alle Inhalte unter freien <strong>Lizenzen</strong> veröffentlicht<br />

werden, ist es üblich, einen Hinweis auf der Startseite und allen Unterseiten<br />

(z. B. im Footer) zu setzen, in dem auf die Geltung der jeweiligen Lizenz hingewiesen<br />

wird. Dieser kann z. B. wie folgt lauten:<br />

„Alle originären Inhalte auf dieser Website sind, soweit nichts anderes vermerkt ist,<br />

urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der Creative-Commons-Namensnennung-Keine-Bearbeitung-Lizenz<br />

3.0-Germany.“<br />

100 Daher ist es bei jeder Lizenz auch für die Nutzer verpflichtend, jeder Kopie des Werkes einen<br />

Lizenzhinweis beizufügen, siehe oben, S. 41.

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