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Open Content Lizenzen - UNESCO Deutschland

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das lizenzmodell von cReative inhaltsveRzeichnis<br />

commons<br />

gen, während dies bei Lehrmaterialien, wissenschaftlichen oder ansonsten v. a. der<br />

Information dienenden Werken durchaus der Fall sein kann.<br />

Spielen kommerzielle Erwägungen dagegen eine untergeordnete Rolle, wie es bei Publikationen<br />

von gemeinnützigen und / oder staatlichen Einrichtungen generell der Fall<br />

sein dürfte, sind wiederum andere Faktoren zu bedenken. Häufig scheinen ND-<strong>Lizenzen</strong><br />

auch von Institutionen eingesetzt zu werden, um sich die Kontrolle und Hoheit<br />

über Weiterentwicklungen und sonstige Veränderungen der Werke zu erhalten. Nicht<br />

in allen Fällen ist das jedoch sinnvoll, vielmehr kann es – je nach Einzelfall – durchaus<br />

sinnvoll sein, statt auf Kontrolle auf die Möglichkeiten dezentraler Weiterentwicklung<br />

durch Gemeinschaften zu setzen.<br />

c) SA: Share-Alike<br />

Begriff<br />

Eine Share-Alike-Klausel ist in zwei CC-<strong>Lizenzen</strong> enthalten. 87 Share-Alike bedeutet,<br />

dass Bearbeitungen nur unter den für das ursprüngliche Werk geltenden oder vergleichbaren<br />

Lizenzbestimmungen veröffentlicht werden dürfen. Die Share-Alike-Klausel findet<br />

sich in Ziff. 4b der SA-<strong>Lizenzen</strong>.<br />

Die Idee für Share-Alike wurde von dem bei <strong>Open</strong> Source Software gängigen Copyleft-Prinzip<br />

abgeleitet. Die Share-Alike-Klausel soll verhindern, dass das Werk von<br />

Dritten umgeschrieben, verbessert, überarbeitet, übersetzt oder anderweitig geändert<br />

wird und die veränderte Version unter einer restriktiveren Lizenz oder gar „proprietär“<br />

vertrieben wird.<br />

Durch die Wahl einer „Share-Alike-Lizenz“ kann der Rechteinhaber absichern, dass<br />

für die Nutzung seines Werkes auch in veränderten Versionen die gleichen Freiheiten<br />

gelten. Das hat unter anderem den Effekt, dass der Rechteinhaber selbst und alle anderen<br />

Nutzer auch von Weiterentwicklungen der Inhalte profitieren können, soweit<br />

sie überhaupt veröffentlicht werden (siehen oben, S. 22). Ein rechtlich abgesicherter<br />

„Community-Effekt“ ist mithin nur bei Einsatz einer SA-Lizenz garantiert. Werke, die<br />

unter <strong>Lizenzen</strong>, die keine Share-Alike-Klausel enthalten, veröffentlicht werden, können<br />

dagegen in bearbeiteter Fassung auch unter einer anderen Lizenz oder „proprietär“,<br />

also nur gegen Lizenzgebühren, vertrieben werden.<br />

87 Für BY-SA siehe http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode; für BY-NC-SA<br />

siehe http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/legalcode. Da die SA-Klausel eine<br />

Sonderregelung in Bezug auf den Umgang mit Bearbeitungen ist, macht sie naturgemäß bei<br />

ND-<strong>Lizenzen</strong> keinen Sinn.<br />

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