Open Content Lizenzen - UNESCO Deutschland
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das lizenzmodell von cReative inhaltsveRzeichnis<br />
commons<br />
gen, während dies bei Lehrmaterialien, wissenschaftlichen oder ansonsten v. a. der<br />
Information dienenden Werken durchaus der Fall sein kann.<br />
Spielen kommerzielle Erwägungen dagegen eine untergeordnete Rolle, wie es bei Publikationen<br />
von gemeinnützigen und / oder staatlichen Einrichtungen generell der Fall<br />
sein dürfte, sind wiederum andere Faktoren zu bedenken. Häufig scheinen ND-<strong>Lizenzen</strong><br />
auch von Institutionen eingesetzt zu werden, um sich die Kontrolle und Hoheit<br />
über Weiterentwicklungen und sonstige Veränderungen der Werke zu erhalten. Nicht<br />
in allen Fällen ist das jedoch sinnvoll, vielmehr kann es – je nach Einzelfall – durchaus<br />
sinnvoll sein, statt auf Kontrolle auf die Möglichkeiten dezentraler Weiterentwicklung<br />
durch Gemeinschaften zu setzen.<br />
c) SA: Share-Alike<br />
Begriff<br />
Eine Share-Alike-Klausel ist in zwei CC-<strong>Lizenzen</strong> enthalten. 87 Share-Alike bedeutet,<br />
dass Bearbeitungen nur unter den für das ursprüngliche Werk geltenden oder vergleichbaren<br />
Lizenzbestimmungen veröffentlicht werden dürfen. Die Share-Alike-Klausel findet<br />
sich in Ziff. 4b der SA-<strong>Lizenzen</strong>.<br />
Die Idee für Share-Alike wurde von dem bei <strong>Open</strong> Source Software gängigen Copyleft-Prinzip<br />
abgeleitet. Die Share-Alike-Klausel soll verhindern, dass das Werk von<br />
Dritten umgeschrieben, verbessert, überarbeitet, übersetzt oder anderweitig geändert<br />
wird und die veränderte Version unter einer restriktiveren Lizenz oder gar „proprietär“<br />
vertrieben wird.<br />
Durch die Wahl einer „Share-Alike-Lizenz“ kann der Rechteinhaber absichern, dass<br />
für die Nutzung seines Werkes auch in veränderten Versionen die gleichen Freiheiten<br />
gelten. Das hat unter anderem den Effekt, dass der Rechteinhaber selbst und alle anderen<br />
Nutzer auch von Weiterentwicklungen der Inhalte profitieren können, soweit<br />
sie überhaupt veröffentlicht werden (siehen oben, S. 22). Ein rechtlich abgesicherter<br />
„Community-Effekt“ ist mithin nur bei Einsatz einer SA-Lizenz garantiert. Werke, die<br />
unter <strong>Lizenzen</strong>, die keine Share-Alike-Klausel enthalten, veröffentlicht werden, können<br />
dagegen in bearbeiteter Fassung auch unter einer anderen Lizenz oder „proprietär“,<br />
also nur gegen Lizenzgebühren, vertrieben werden.<br />
87 Für BY-SA siehe http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode; für BY-NC-SA<br />
siehe http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/legalcode. Da die SA-Klausel eine<br />
Sonderregelung in Bezug auf den Umgang mit Bearbeitungen ist, macht sie naturgemäß bei<br />
ND-<strong>Lizenzen</strong> keinen Sinn.<br />
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