Open Content Lizenzen - UNESCO Deutschland
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oPen content lizenzen<br />
2) Keine Lizenzierung von Marken- und Kennzeichenrechten<br />
<strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-<strong>Lizenzen</strong> beziehen sich ausschließlich auf die urheberrechtlichen Nutzungsrechte.<br />
Marken- oder Patentrechte werden hierdurch nicht eingeräumt. 12 Konkret<br />
bedeutet dies beispielsweise, dass ein Verlag, der einen Artikel unter einer CC-Lizenz<br />
veröffentlicht, den Nutzern nicht gestattet, andere Texte unter dem Namen des Verlags zu<br />
veröffentlichen. Die Bezeichnung, die Marke oder sonstige geschützte Kennzeichen zu<br />
nutzen, ist nur in Verbindung mit der Werknutzung gestattet, also insofern, als solche<br />
Zeichen auf dem Werk angegeben sind, z. B. in Form von Herausgeber, Verlags- oder<br />
Copyright-Hinweisen. In den CC-<strong>Lizenzen</strong> ist dies ausdrücklich in Ziff. 4c Abs. 2 geregelt,<br />
in der es heißt:<br />
„Die Angaben nach diesem Abschnitt [gemeint sind die Bezeichnungen des Rechteinhabers<br />
usw.] dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft in der<br />
oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte aus dieser<br />
Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich vorliegende Zustimmung<br />
des Lizenzgebers und / oder des Zuschreibungsempfängers weder explizit noch<br />
implizit irgendeine Verbindung zum Lizenzgeber oder Zuschreibungsempfänger und<br />
ebenso wenig eine Unterstützung oder Billigung durch ihn andeuten.“<br />
Das gilt auch in den Fällen, in denen die Lizenz eine Bearbeitungen des Werkes erlaubt.<br />
Um zu verhindern, dass dem Herausgeber der Erstveröffentlichung Rufschädigungen dadurch<br />
entstehen, dass der Bearbeiter Veränderungen an dem Werk vornimmt, mit denen<br />
der Herausgeber nicht einverstanden ist, muss der Bearbeiter darauf hinweisen, dass es<br />
sich um eine bearbeitete Version handelt. 13<br />
3) Einräumung der Nutzungsrechte (Lizenzierung)<br />
durch Vertragsschluss<br />
<strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-<strong>Lizenzen</strong> dienen dazu, einen Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber<br />
und dem Nutzer über die Einräumung von Nutzungsrechten abzuschließen. Anders als<br />
bei individuellen Nutzungsvereinbarungen werden die Konditionen bei <strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-<br />
<strong>Lizenzen</strong> jedoch nicht zwischen den Parteien ausgehandelt, es kommt nicht einmal zu<br />
einem direkten Kontakt zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer. Vielmehr wird die<br />
Lizenz „automatisch“ eingeräumt. Der Aufwand pro Vertragsschluss wird dadurch erheblich<br />
gesenkt.<br />
12 Siehe hierzu z. B. die englischen FAQ von Creative Commons: „You should be aware that<br />
Creative Commons licenses only affect your rights under copyright. You are not licensing your<br />
trademark or patent rights, if any, when you apply a CC license to your work.“<br />
(http://wiki.creativecommons.org/FAQ#How_does_a_Creative_Commons_license_operate.3F).<br />
13 Siehe Ziff. 4c, iv der CC-<strong>Lizenzen</strong>, die Bearbeitungen erlauben und hierzu näher unten, S. 47.