04.06.2013 Aufrufe

Open Content Lizenzen - UNESCO Deutschland

Open Content Lizenzen - UNESCO Deutschland

Open Content Lizenzen - UNESCO Deutschland

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

20<br />

oPen content lizenzen<br />

2) Keine Lizenzierung von Marken- und Kennzeichenrechten<br />

<strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-<strong>Lizenzen</strong> beziehen sich ausschließlich auf die urheberrechtlichen Nutzungsrechte.<br />

Marken- oder Patentrechte werden hierdurch nicht eingeräumt. 12 Konkret<br />

bedeutet dies beispielsweise, dass ein Verlag, der einen Artikel unter einer CC-Lizenz<br />

veröffentlicht, den Nutzern nicht gestattet, andere Texte unter dem Namen des Verlags zu<br />

veröffentlichen. Die Bezeichnung, die Marke oder sonstige geschützte Kennzeichen zu<br />

nutzen, ist nur in Verbindung mit der Werknutzung gestattet, also insofern, als solche<br />

Zeichen auf dem Werk angegeben sind, z. B. in Form von Herausgeber, Verlags- oder<br />

Copyright-Hinweisen. In den CC-<strong>Lizenzen</strong> ist dies ausdrücklich in Ziff. 4c Abs. 2 geregelt,<br />

in der es heißt:<br />

„Die Angaben nach diesem Abschnitt [gemeint sind die Bezeichnungen des Rechteinhabers<br />

usw.] dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft in der<br />

oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte aus dieser<br />

Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich vorliegende Zustimmung<br />

des Lizenzgebers und / oder des Zuschreibungsempfängers weder explizit noch<br />

implizit irgendeine Verbindung zum Lizenzgeber oder Zuschreibungsempfänger und<br />

ebenso wenig eine Unterstützung oder Billigung durch ihn andeuten.“<br />

Das gilt auch in den Fällen, in denen die Lizenz eine Bearbeitungen des Werkes erlaubt.<br />

Um zu verhindern, dass dem Herausgeber der Erstveröffentlichung Rufschädigungen dadurch<br />

entstehen, dass der Bearbeiter Veränderungen an dem Werk vornimmt, mit denen<br />

der Herausgeber nicht einverstanden ist, muss der Bearbeiter darauf hinweisen, dass es<br />

sich um eine bearbeitete Version handelt. 13<br />

3) Einräumung der Nutzungsrechte (Lizenzierung)<br />

durch Vertragsschluss<br />

<strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-<strong>Lizenzen</strong> dienen dazu, einen Lizenzvertrag zwischen dem Rechteinhaber<br />

und dem Nutzer über die Einräumung von Nutzungsrechten abzuschließen. Anders als<br />

bei individuellen Nutzungsvereinbarungen werden die Konditionen bei <strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-<br />

<strong>Lizenzen</strong> jedoch nicht zwischen den Parteien ausgehandelt, es kommt nicht einmal zu<br />

einem direkten Kontakt zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer. Vielmehr wird die<br />

Lizenz „automatisch“ eingeräumt. Der Aufwand pro Vertragsschluss wird dadurch erheblich<br />

gesenkt.<br />

12 Siehe hierzu z. B. die englischen FAQ von Creative Commons: „You should be aware that<br />

Creative Commons licenses only affect your rights under copyright. You are not licensing your<br />

trademark or patent rights, if any, when you apply a CC license to your work.“<br />

(http://wiki.creativecommons.org/FAQ#How_does_a_Creative_Commons_license_operate.3F).<br />

13 Siehe Ziff. 4c, iv der CC-<strong>Lizenzen</strong>, die Bearbeitungen erlauben und hierzu näher unten, S. 47.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!