Open Content Lizenzen - UNESCO Deutschland
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oPen content lizenzen<br />
In den FAQ von Creative Commons wird<br />
sehr anschaulich erklärt, was bei der Attribution<br />
zu beachten ist. Hierin steht<br />
auch, was bei der Veröffentlichung von<br />
bearbeiteten Fassungen eines CC-Inhalts<br />
zu beachten ist. Die <strong>Lizenzen</strong>, die Bearbeitungen<br />
gestatten, enthalten Sonderregelungen<br />
(siehe Kasten). 62<br />
b) Lizenzhinweise/Änderungsverbot<br />
Nach Ziff. 4a der CC-<strong>Lizenzen</strong> müssen<br />
die Nutzer bei jeder Verbreitung oder öffentlichen<br />
Wiedergabe des Werkes „eine<br />
Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige<br />
Internetadresse in Form des<br />
Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen.“<br />
Dieser Hinweis ist für das Funktionieren<br />
der <strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-Lizenzierung<br />
elementar. Wird er unterlassen, können<br />
diejenigen, die eine Kopie des Werkes<br />
erhalten, sei es online oder auf<br />
einem physischen Träger, keine Nutzungsrechte<br />
erwerben. Damit der Lizenzvertrag<br />
zustande kommen kann, müssen<br />
alle Nutzer auf die Anwendbarkeit und<br />
den Inhalt der <strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-Lizenz hingewiesen<br />
werden. Nach Ziff. 4a kann die<br />
Pflicht entweder durch einen Hyperlink<br />
oder sonstigen Hinweis auf die Lizenz<br />
oder dadurch erfüllt werden, dass dem<br />
Werkexemplar eine Kopie des ausführli-<br />
Wie attribuiere ich ein Werk<br />
unter einer Creative Commons<br />
Lizenz richtig? 63<br />
Alle derzeitigen CC-<strong>Lizenzen</strong> erfordern<br />
die Attribution des ursprünglichen Autors<br />
/ der ursprünglichen Autoren. Hat<br />
der Rechteinhaber keinen spezifischen<br />
Weg der Attribution festgelegt, bedeutet<br />
dies nicht, dass keine Attribution<br />
erfolgen muss. Es bedeutet lediglich,<br />
dass die Attribution nach bestem<br />
Können und unter Einbeziehung aller<br />
vorliegenden Informationen erfolgen<br />
muss. Grundsätzlich impliziert dies<br />
fünf Punkte:<br />
• Enthält das Werk selbst Copyright-<br />
Hinweise des Rechteinhabers, müssen<br />
diese erhalten oder so wiedergegeben<br />
werden, dass sie für das<br />
Medium, in dem das Werk neu aufgelegt<br />
wird, sinnvoll sind.<br />
• Der Name des Autors, der Künstlername,<br />
die Benutzerkennung etc.<br />
müssen zitiert werden. Bei einer<br />
Publikation im Internet kann z. B. der<br />
Name zu der Profilseite der Person<br />
verlinkt werden, falls eine solche<br />
existiert.<br />
• Der Titel oder Name der Werke<br />
muss, falls vorhanden, zitiert wer-<br />
62 Siehe Ziff. 4b Abs. 2 der CC-BY-Lizenz unter http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/<br />
legalcode: „Die nach diesem Abschnitt 4.b) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen<br />
Form gemacht werden; im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes oder eines<br />
Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer Nennung<br />
mehrerer Rechteinhaber dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso hervorgehoben<br />
sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben nach diesem Abschnitt<br />
dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft in der oben bezeichneten<br />
Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine<br />
vorherige, separat und schriftlich vorliegende Zustimmung des Lizenzgebers und / oder des<br />
Zuschreibungsempfängers weder explizit noch implizit irgendeine Verbindung zum Lizenzgeber<br />
oder Zuschreibungsempfänger und ebenso wenig eine Unterstützung oder Billigung durch<br />
ihn andeuten.“