Open Content Lizenzen - UNESCO Deutschland
Open Content Lizenzen - UNESCO Deutschland
Open Content Lizenzen - UNESCO Deutschland
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
gRundWissen oPen-content-lizenzieRung<br />
inhaltsveRzeichnis<br />
ne <strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-Publikation sowie der passenden Lizenz ist daher von großer Bedeutung.<br />
Sie kann im Nachhinein zumindest faktisch kaum rückgängig gemacht werden.<br />
Zwar ist es theoretisch möglich, nach der Veröffentlichung unter einer bestimmten <strong>Open</strong>-<br />
<strong>Content</strong>-Lizenz auf ein anderes Verwertungsmodell überzugehen oder die Lizenz zu<br />
wechseln. Die bis zur Umstellung der Lizenzstrategie bereits geschlossenen Lizenzverträge<br />
werden hierdurch jedoch nicht beeinflusst. 41 Auch werden die Rechte zeitlich unbefristet<br />
eingeräumt. Das heißt, dass Nutzer einmal nach einer bestimmten Lizenz Rechte<br />
erworben haben, auch nach einer Änderung der Lizenzbestimmungen zur Nutzung im<br />
ursprünglichen Umfang berechtigt bleiben. Sie können das Werk daher weiterhin frei<br />
verbreiten, online stellen, verändern usw.<br />
Änderungen der Lizenzstrategie können jedoch nach einer Überarbeitung des Werkes<br />
durchgesetzt werden. So ist es ohne weiteres möglich, eine aktualisierte Fassung eines<br />
Textes unter einer anderen Lizenz zu veröffentlichen als die erste Version.<br />
8) Wahrung der Rechte an <strong>Open</strong> <strong>Content</strong><br />
Wie bereits erwähnt wurde, verzichten die Rechteinhaber, die ihre Werke unter eine<br />
<strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-Lizenz stellen, nicht auf ihre Urheber- oder Verwertungsrechte (siehe<br />
oben, S. 13). Sie gestatten anderen lediglich die Nutzung unter bestimmten Bedingungen.<br />
Dieser Unterschied ist für die Wahrung der Interessen des Rechteinhabers von wesentlicher<br />
Bedeutung. Denn verstößt ein Nutzer gegen die Lizenzbestimmungen, z.B. indem er<br />
den Autorennamen nicht nennt, fallen alle Erlaubnisse der Lizenz nachträglich weg und<br />
der Rechteinhaber kann hiergegen vorgehen.<br />
Dieser Effekt und damit die Wahrung der Urheberinteressen wird durch eine bestimmte<br />
Klausel ermöglicht, die in allen populären <strong>Open</strong>-<strong>Content</strong>-<strong>Lizenzen</strong> enthalten ist – die<br />
Automatic Termination Clause. 42 Wer z.B. einen unter Creative Commons veröffentlichten<br />
Text ohne Hinweis auf die Lizenzbestimmungen ins Internet stellt oder sich selbst als<br />
Autor ausgibt, darf das Werk nicht mehr verwenden. Er macht sich hiermit nicht nur<br />
einer Vertragsverletzung schuldig, sondern auch einer Urheberrechtsverletzung. 43<br />
Der Unterschied ist für den Rechteinhaber unter Umständen erheblich, da die Sanktionen<br />
gegen Urheberrechtsverletzungen sehr viel weiter gehen können als Ansprüche wegen<br />
Vertragsverletzung. Vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen sind sogar strafbar.<br />
41 Siehe z.B. Ziff. 7b der CC-<strong>Lizenzen</strong>.<br />
42 Siehe beispielsweise Ziff. 7a der CC-<strong>Lizenzen</strong>. Die deutschen Gerichte haben diese Klausel in einer<br />
Reihe von Entscheidungen als wirksam anerkannt und die hieraus sich ergebenden Möglichkeiten<br />
der Rechtsverfolgung ausdrücklich bestätigt, vgl. u. a. die Entscheidung des Landgerichts<br />
München (s. o., Fußnote. 16).<br />
43 Juristisch ausgedrückt gewährt die CC-Lizenz dem Nutzer die Rechte unter der auflösenden Bedingung,<br />
dass dieser sich an die Regeln der Lizenz hält. Verstößt er hiergegen, verliert er auch<br />
seine Rechte.<br />
31