Open Content Lizenzen - UNESCO Deutschland
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das lizenzmodell von cReative inhaltsveRzeichnis<br />
commons<br />
6) Lizenztyp 6: CC-BY-NC-ND<br />
(Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung) 52<br />
Die CC-BY-NC-ND ist die restriktivste Variante der CC-<strong>Lizenzen</strong>. Sie eröffnet relativ<br />
wenige Freiheiten, schließt sowohl die kommerzielle Nutzung als auch Bearbeitungen<br />
vollständig aus.<br />
c) länderfassungen und „unported-lizenzen“<br />
Die CC-<strong>Lizenzen</strong> wurden zunächst auf der Grundlage des US-amerikanischen Copyrights<br />
entwickelt. Später rief Creative Commons das International Commons (iCommons) Projekt<br />
ins Leben, in dem Übersetzungen und national angepasste Lizenzversionen entwickelt wurden.<br />
Dies ist notwendig, da international nicht nur unterschiedliche Sprachen gesprochen<br />
werden, sondern sich auch die nationalen Rechtsordnungen erheblich unterscheiden. Das<br />
führt dazu, dass eine CC-Lizenz, die auf Basis des US-amerikanischen Copyrights entwickelt<br />
wurde, nach deutschem Recht unter Umständen teilweise unwirksam ist. 53 Diese nationalen<br />
Unterschiede in den Rechtsordnungen können das auf eine internationale Geltung<br />
ausgerichtete Lizenzsystem erheblich gefährden.<br />
Seit dem Jahr 2004 existieren offizielle deutsche Versionen der CC-<strong>Lizenzen</strong>, an denen sich<br />
dieser Leitfaden im Weiteren orientiert. Mittlerweile wurden die CC-<strong>Lizenzen</strong> mehrfach<br />
überarbeitet, aktuell liegen die (deutschen wie US-amerikanischen) CC-<strong>Lizenzen</strong> in der<br />
Version 3.0 vor. Neben den an die jeweilige Rechtsordnung sowie sprachlich auf die Jurisdiktion<br />
des jeweiligen Landes angepassten nationalen Varianten gibt es zudem von jeder<br />
Lizenz eine „generische Fassung“, die als „Unported-Version“ bezeichnet wird. 54<br />
52 Siehe die deutsche Fassung des Lizenztextes unter: http://creativecommons.org/licenses/<br />
by-nc-nd/3.0/de/legalcode.<br />
53 Dies gilt z. B. für die umfassenden Haftungsausschlüsse der US-<strong>Lizenzen</strong>. Diese sind nach deutschem<br />
Recht unwirksam (siehe oben, Fußnote. 39). Der Effekt ist, dass eine US-Lizenz in <strong>Deutschland</strong><br />
so behandelt wird, als enthielte sie keine Haftungsbeschränkung, weshalb die gesetzlichen<br />
Haftungsbestimmungen zur Anwendung gelangen. Mit einer nach deutschem Recht wirksamen<br />
Haftungsklausel kann dagegen den gesetzlichen Haftungsmaßstab effektiv einschränken.<br />
54 Die Unported-Versionen der CC-<strong>Lizenzen</strong> basieren – anders als die Länderfassungen – weder im<br />
Hinblick auf ihre Terminologie noch auf ihre rechtlichen Grundlagen auf einer bestimmten Rechtsordnung,<br />
sondern auf den Formulierungen und Regelungen der internationalen Verträge zum Urheberrecht<br />
(wie der revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ) oder der WIPO (World Intellectual Property<br />
Organization) Copyright Treaty (WCT). Auf den Bezug zum internationalen Urheberrecht wird u. a. in<br />
Ziff. 8f der Unported-<strong>Lizenzen</strong> hingewiesen (zum Hintergrund der generischen <strong>Lizenzen</strong>, vgl. http://<br />
wiki.creativecommons.org/Version_3#Further_Internationalization). Ziff. 8f enthält – anders als die<br />
Nationalfassungen – keine Rechtswahlklausel, die auf die Anwendbarkeit einer bestimmten Rechtsordnung<br />
hinweisen würde, sondern verweist in Bezug auf das anwendbare Recht auf die (komplexen)<br />
Regelungen des Internationalen Privatrechts. Im Übrigen gibt es nur die Kurzfassung, nicht<br />
aber den eigentlichen Lizenzvertrag der Unported-<strong>Lizenzen</strong> (siehe z. B. die CC-BY-3.0-Lizenz unter<br />
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/legalcode) in mehreren Sprachen.<br />
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