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Leitfaden für Ärzte und Institutionen in MV - Techniker Krankenkasse

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<strong>Leitfaden</strong> Gewalt gegen K<strong>in</strong>der Mecklenburg-Vorpommern<br />

die Neuregelung des K<strong>in</strong>der- <strong>und</strong> Jugendschutzes nach § 8a Sozialge-<br />

setzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist der Schutzauftrag der öffentlichen<br />

<strong>und</strong> freien Jugendhilfe präzisiert worden. Damit ist e<strong>in</strong> gesetzlicher<br />

Rahmen geschaffen worden, der den professionellen Blick auf Gefähr-<br />

dungsrisiken schärft <strong>und</strong> die verschiedenen Fachkräfte zur Zusammen-<br />

arbeit verpflichten soll (siehe auch Kap. 3.1).<br />

1.1 Direkte Gewalt – Misshandlung<br />

Bei der K<strong>in</strong>desmisshandlung geschieht die Schädigung des K<strong>in</strong>des nicht<br />

zufällig. Meist wird e<strong>in</strong>e verantwortliche erwachsene Person wiederholt<br />

gegen e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d gewalttätig. Gewalt wird fast immer <strong>in</strong> der Familie oder <strong>in</strong><br />

anderen Zusammenlebenssystemen ausgeübt. Häufig ist die Gewalt-<br />

anwendung der Erwachsenen e<strong>in</strong> Ausdruck eigener Hilflosigkeit <strong>und</strong><br />

Überforderung.<br />

1.1.1 Körperliche Gewalt<br />

Erwachsene üben körperliche Gewalt an K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> vielen ver-<br />

schiedenen Formen aus. Verbreitet s<strong>in</strong>d Prügel, Schläge mit Gegens-<br />

tänden, Kneifen, Treten <strong>und</strong> Schütteln des K<strong>in</strong>des. Daneben werden<br />

Stichverletzungen, Vergiftungen, Würgen <strong>und</strong> Ersticken, sowie thermi-<br />

sche Schäden (Verbrennen, Verbrühen, Unterkühlen) beobachtet. Das<br />

K<strong>in</strong>d kann durch diese Verletzungen bleibende körperliche, geistige <strong>und</strong><br />

seelische Schäden davontragen oder <strong>in</strong> Extremfällen daran sterben.<br />

Dabei ist durch e<strong>in</strong>e Änderung des § 1631 Bürgerliches Gesetzbuches<br />

(BGB) seit dem Jahr 2000 das Recht auf gewaltfreie Erziehung festge-<br />

schrieben worden. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen<br />

<strong>und</strong> andere entwürdigende Maßnahmen s<strong>in</strong>d verboten.<br />

1.1.2 Seelische Gewalt<br />

Seelische oder psychische Gewalt s<strong>in</strong>d "Haltungen, Gefühle <strong>und</strong> Akti-<br />

onen, die zu e<strong>in</strong>er schweren Bee<strong>in</strong>trächtigung e<strong>in</strong>er vertrauensvollen<br />

Beziehung zwischen Bezugsperson <strong>und</strong> K<strong>in</strong>d führen <strong>und</strong> dessen geistig-<br />

seelische Entwicklung zu e<strong>in</strong>er autonomen <strong>und</strong> lebensbejahenden Per-<br />

sönlichkeit beh<strong>in</strong>dern." (Eggers, 1994). Die Schäden <strong>für</strong> die K<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d<br />

oft folgenschwer <strong>und</strong> daher mit denen der körperlichen Misshandlung<br />

vergleichbar.<br />

Seelische Gewalt liegt z.B. dann vor, wenn dem K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> Gefühl der<br />

Ablehnung vermittelt wird. Für das K<strong>in</strong>d wird es besonders schwierig,<br />

e<strong>in</strong> stabiles Selbstbewusstse<strong>in</strong> aufzubauen. Diese Ablehnung wird aus-<br />

gedrückt, <strong>in</strong>dem das K<strong>in</strong>d gedemütigt <strong>und</strong> herabgesetzt, durch unange-<br />

messene Schulleistungen oder sportliche <strong>und</strong> künstlerische Anforderun-<br />

19<br />

Formen der kör-<br />

perlichen Gewalt<br />

s<strong>in</strong>d vielfältig<br />

Eltern-K<strong>in</strong>d-<br />

Beziehung ist<br />

bee<strong>in</strong>trächtigt<br />

Das K<strong>in</strong>d erlebt<br />

Ablehnung

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