Leitfaden für Ärzte und Institutionen in MV - Techniker Krankenkasse
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<strong>Leitfaden</strong> Gewalt gegen K<strong>in</strong>der Mecklenburg-Vorpommern<br />
die Neuregelung des K<strong>in</strong>der- <strong>und</strong> Jugendschutzes nach § 8a Sozialge-<br />
setzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist der Schutzauftrag der öffentlichen<br />
<strong>und</strong> freien Jugendhilfe präzisiert worden. Damit ist e<strong>in</strong> gesetzlicher<br />
Rahmen geschaffen worden, der den professionellen Blick auf Gefähr-<br />
dungsrisiken schärft <strong>und</strong> die verschiedenen Fachkräfte zur Zusammen-<br />
arbeit verpflichten soll (siehe auch Kap. 3.1).<br />
1.1 Direkte Gewalt – Misshandlung<br />
Bei der K<strong>in</strong>desmisshandlung geschieht die Schädigung des K<strong>in</strong>des nicht<br />
zufällig. Meist wird e<strong>in</strong>e verantwortliche erwachsene Person wiederholt<br />
gegen e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d gewalttätig. Gewalt wird fast immer <strong>in</strong> der Familie oder <strong>in</strong><br />
anderen Zusammenlebenssystemen ausgeübt. Häufig ist die Gewalt-<br />
anwendung der Erwachsenen e<strong>in</strong> Ausdruck eigener Hilflosigkeit <strong>und</strong><br />
Überforderung.<br />
1.1.1 Körperliche Gewalt<br />
Erwachsene üben körperliche Gewalt an K<strong>in</strong>dern <strong>in</strong> vielen ver-<br />
schiedenen Formen aus. Verbreitet s<strong>in</strong>d Prügel, Schläge mit Gegens-<br />
tänden, Kneifen, Treten <strong>und</strong> Schütteln des K<strong>in</strong>des. Daneben werden<br />
Stichverletzungen, Vergiftungen, Würgen <strong>und</strong> Ersticken, sowie thermi-<br />
sche Schäden (Verbrennen, Verbrühen, Unterkühlen) beobachtet. Das<br />
K<strong>in</strong>d kann durch diese Verletzungen bleibende körperliche, geistige <strong>und</strong><br />
seelische Schäden davontragen oder <strong>in</strong> Extremfällen daran sterben.<br />
Dabei ist durch e<strong>in</strong>e Änderung des § 1631 Bürgerliches Gesetzbuches<br />
(BGB) seit dem Jahr 2000 das Recht auf gewaltfreie Erziehung festge-<br />
schrieben worden. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen<br />
<strong>und</strong> andere entwürdigende Maßnahmen s<strong>in</strong>d verboten.<br />
1.1.2 Seelische Gewalt<br />
Seelische oder psychische Gewalt s<strong>in</strong>d "Haltungen, Gefühle <strong>und</strong> Akti-<br />
onen, die zu e<strong>in</strong>er schweren Bee<strong>in</strong>trächtigung e<strong>in</strong>er vertrauensvollen<br />
Beziehung zwischen Bezugsperson <strong>und</strong> K<strong>in</strong>d führen <strong>und</strong> dessen geistig-<br />
seelische Entwicklung zu e<strong>in</strong>er autonomen <strong>und</strong> lebensbejahenden Per-<br />
sönlichkeit beh<strong>in</strong>dern." (Eggers, 1994). Die Schäden <strong>für</strong> die K<strong>in</strong>der s<strong>in</strong>d<br />
oft folgenschwer <strong>und</strong> daher mit denen der körperlichen Misshandlung<br />
vergleichbar.<br />
Seelische Gewalt liegt z.B. dann vor, wenn dem K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> Gefühl der<br />
Ablehnung vermittelt wird. Für das K<strong>in</strong>d wird es besonders schwierig,<br />
e<strong>in</strong> stabiles Selbstbewusstse<strong>in</strong> aufzubauen. Diese Ablehnung wird aus-<br />
gedrückt, <strong>in</strong>dem das K<strong>in</strong>d gedemütigt <strong>und</strong> herabgesetzt, durch unange-<br />
messene Schulleistungen oder sportliche <strong>und</strong> künstlerische Anforderun-<br />
19<br />
Formen der kör-<br />
perlichen Gewalt<br />
s<strong>in</strong>d vielfältig<br />
Eltern-K<strong>in</strong>d-<br />
Beziehung ist<br />
bee<strong>in</strong>trächtigt<br />
Das K<strong>in</strong>d erlebt<br />
Ablehnung