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Leitfaden für Ärzte und Institutionen in MV - Techniker Krankenkasse

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Eigene<br />

Möglichkeiten <strong>und</strong><br />

Grenzen kennen<br />

Zusammenarbeit<br />

mit anderen<br />

Hilfee<strong>in</strong>richtungen<br />

suchen<br />

Die ärztliche Pra-<br />

xis ist nur Teil des<br />

Hilfesystems<br />

<strong>Leitfaden</strong> Gewalt gegen K<strong>in</strong>der Mecklenburg-Vorpommern<br />

Sexualität wird <strong>in</strong> unserer Gesellschaft öffentlich thematisiert. Diese Öf-<br />

fentlichkeit führt aber nicht unbed<strong>in</strong>gt zu Offenheit. Sexualität ist auch<br />

weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>time <strong>und</strong> <strong>in</strong>dividuelle Angelegenheit. Die persönliche<br />

Konfrontation mit Fällen von sexuellem Missbrauch wird damit auch<br />

durch die eigene E<strong>in</strong>stellung zum Thema Sexualität <strong>und</strong> durch die Fä-<br />

higkeit bestimmt, über sexuelle Sachverhalte reden zu können.<br />

Wenn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Familie Gewalt ausgeübt wurde, können an die Arztpraxis<br />

hohe Erwartungen gerichtet werden. Insbesondere dann, wenn von Ih-<br />

nen das Problem direkt angesprochen wurde. Die Bitte um Hilfe kann<br />

sowohl vom K<strong>in</strong>d als auch von der begleitenden Person ausgehen. Hier<br />

müssen Sie Ihre eigenen Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen genau kennen.<br />

Das Vertrauen, das Ihnen entgegengebracht wird, darf nicht durch Ver-<br />

sprechen, die Sie später nicht e<strong>in</strong>halten können, zerstört werden.<br />

Es wird <strong>in</strong> der Regel nicht möglich se<strong>in</strong>, den Fall alle<strong>in</strong> zu behandeln <strong>und</strong><br />

somit das Problem des K<strong>in</strong>des <strong>und</strong> der Familie zu lösen, <strong>in</strong>sbesondere<br />

nicht bei Fällen <strong>in</strong>nerfamiliären sexuellen Missbrauchs. Die Zusammen-<br />

arbeit mit anderen Hilfee<strong>in</strong>richtungen ist erforderlich. Den <strong>Ärzte</strong>n kommt<br />

dabei die Rolle von Initiatoren zu. Auch wenn der Fall von anderen Pro-<br />

fessionen versorgt <strong>und</strong> gegebenenfalls koord<strong>in</strong>iert wird, sollten Sie wei-<br />

terh<strong>in</strong> Ihre Kompetenz <strong>und</strong> Ihr Verständnis <strong>für</strong> das K<strong>in</strong>d <strong>und</strong> die Familie<br />

e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen.<br />

3.3 Konsequenzen <strong>für</strong> die ärztliche Praxis <strong>und</strong> Insti-<br />

36<br />

tutionen<br />

Die Hilfen, die e<strong>in</strong> misshandeltes oder missbrauchtes K<strong>in</strong>d <strong>und</strong> dessen<br />

Familie benötigen, s<strong>in</strong>d unter Umständen sehr differenziert <strong>und</strong> zeit<strong>in</strong>-<br />

tensiv. Sie können meist nicht von e<strong>in</strong>er Person oder E<strong>in</strong>richtung er-<br />

bracht werden. Deshalb ist die ärztliche Praxis Teil e<strong>in</strong>es Systems von<br />

E<strong>in</strong>richtungen, die Hilfen anbieten.<br />

In diesem Kontext s<strong>in</strong>d folgende <strong>Institutionen</strong> wichtige Ansprechpartner:<br />

Als staatliche <strong>Institutionen</strong> haben die Jugendämter den gesetzlichen<br />

Auftrag, bei Vorliegen e<strong>in</strong>er Gefährdung den Schutz von K<strong>in</strong>dern sicher<br />

zu stellen <strong>und</strong> Hilfen <strong>für</strong> betroffene K<strong>in</strong>der <strong>und</strong> ihre Eltern zu organisie-<br />

ren. Sie haben allen H<strong>in</strong>weisen über e<strong>in</strong>e (drohende) Gefährdung nach-<br />

zugehen, sich entsprechende Informationen zu verschaffen <strong>und</strong> das<br />

Gefahrenpotential e<strong>in</strong>zuschätzen. Jugendämter können betroffenen<br />

K<strong>in</strong>dern <strong>und</strong> Eltern e<strong>in</strong>erseits Hilfen anbieten <strong>und</strong> andererseits ggf. e<strong>in</strong>e<br />

Trennung der Täter<strong>in</strong> oder des Täters vom Opfer durchsetzen <strong>und</strong> z. B.<br />

e<strong>in</strong>e Fremdunterbr<strong>in</strong>gung des K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>leiten. Wenn die Eltern ke<strong>in</strong>e

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