Leitfaden für Ärzte und Institutionen in MV - Techniker Krankenkasse
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<strong>Leitfaden</strong> Gewalt gegen K<strong>in</strong>der Mecklenburg-Vorpommern<br />
• Das aktuelle Ausmaß der ges<strong>und</strong>heitlichen Schäden erfordert die<br />
sofortige Herausnahme des K<strong>in</strong>des aus se<strong>in</strong>er häuslichen Umge-<br />
bung.<br />
• Beim Verbleib <strong>in</strong> der häuslichen Umgebung droht e<strong>in</strong>e akute Gefahr<br />
<strong>für</strong> die Ges<strong>und</strong>heit, das Leben (z. B. durch Suizid) <strong>und</strong> die geistige<br />
Entwicklung des K<strong>in</strong>des.<br />
Neben e<strong>in</strong>er ausführlichen Dokumentation der Anamnese wird e<strong>in</strong>e Do-<br />
kumentation der Aussagen von Eltern/Begleitpersonen e<strong>in</strong>schließlich<br />
ergänzender E<strong>in</strong>drücke empfohlen. Die Dokumentation sollte durch Fo-<br />
toaufnahmen der äußeren Verletzungen des K<strong>in</strong>des ergänzt werden.<br />
E<strong>in</strong>e gute Dokumentation der Bef<strong>und</strong>e kann forensische bzw. argumen-<br />
tative Bedeutung bekommen. Die Bef<strong>und</strong>fotos sollten möglichst mit<br />
Maßstab, Datum <strong>und</strong> Identifikationsnummer versehen se<strong>in</strong>. Entspre-<br />
chende Dokumente s<strong>in</strong>d möglicherweise Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e gerichtliche<br />
Beweissicherung. E<strong>in</strong>e ausführliche Dokumentation ist der Nachweis,<br />
dass e<strong>in</strong>e mögliche Veranlassung behördlicher Maßnahmen durch den<br />
Arzt auf sorgfältiger Abwägung der Situation des K<strong>in</strong>des beruht. Im Ser-<br />
viceteil dieses <strong>Leitfaden</strong>s f<strong>in</strong>den Sie e<strong>in</strong>e Vorlage, mit der Sie die Do-<br />
kumentation strukturieren können.<br />
Maßnahmen der Allgeme<strong>in</strong>en Sozialen Dienste <strong>für</strong> K<strong>in</strong>der bzw. deren<br />
Familien, die durch Gewalt <strong>und</strong> Missbrauch gefährdet s<strong>in</strong>d, werden im<br />
Wesentlichen durch fallbezogene Erziehungskonferenzen nach dem<br />
K<strong>in</strong>der- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetz koord<strong>in</strong>iert. Die Teilnahme an diesen Er-<br />
ziehungskonferenzen ermöglicht Ihnen, e<strong>in</strong>en umfassenden E<strong>in</strong>druck<br />
von der sozialen <strong>und</strong> familiären Situation des von Ihnen betreuten K<strong>in</strong>-<br />
des zu erhalten. Zusätzlich wird der Kontakt zu den Kooperationspart-<br />
nern im Rahmen des geme<strong>in</strong>samen Fallmanagements vertieft.<br />
5.6 Notmaßnahmen bei unmittelbar drohender Ge-<br />
fahr <strong>für</strong> das K<strong>in</strong>d<br />
Bei K<strong>in</strong>desmissbrauch <strong>und</strong> K<strong>in</strong>desmisshandlung handelt es sich um<br />
langfristige Prozesse, an deren Ende möglicherweise e<strong>in</strong>e hohe physi-<br />
sche <strong>und</strong> psychische Gefährdung des K<strong>in</strong>des steht.<br />
Nach dem Besuch <strong>in</strong> Ihrer Praxis müssen Sie gr<strong>und</strong>sätzlich davon aus-<br />
gehen, dass sich das zuvor untersuchte K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er so genannten ge-<br />
genwärtigen Gefahr zum<strong>in</strong>dest <strong>für</strong> se<strong>in</strong>e Ges<strong>und</strong>heit bef<strong>in</strong>det. In dem <strong>für</strong><br />
die Ordnungsbehörden <strong>und</strong> damit auch die Jugendämter <strong>und</strong> die Polizei<br />
geltenden Sicherheits- <strong>und</strong> Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern<br />
(SOG M-V) wird <strong>in</strong> § 3 (3) e<strong>in</strong>e gegenwärtige Gefahr def<strong>in</strong>iert als „e<strong>in</strong>e<br />
Sachlage, bei der das die öffentliche Sicherheit oder Ordnung schädi-<br />
gende Ereignis bereits e<strong>in</strong>getreten ist (Störung) oder unmittelbar oder <strong>in</strong><br />
63<br />
Falldokumentation<br />
<strong>für</strong> eventuelle<br />
gerichtliche Be-<br />
weissicherung<br />
Teilnahme an<br />
Erziehungs-<br />
konferenzen