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Leitfaden für Ärzte und Institutionen in MV - Techniker Krankenkasse

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E<strong>in</strong>holung zusätz-<br />

licherInformatio- nen von Allgemei-<br />

nen Sozialen Dien-<br />

sten<br />

Information über<br />

Vorm<strong>und</strong>schafts-<br />

verhältnisse<br />

e<strong>in</strong>holen<br />

Art <strong>und</strong> Umfang<br />

der Informations-<br />

weitergabeper- sönlichvere<strong>in</strong>ba- ren<br />

Information<br />

behördlicher Stel-<br />

len auch ohne<br />

E<strong>in</strong>verständnis der<br />

Eltern möglich<br />

<strong>Leitfaden</strong> Gewalt gegen K<strong>in</strong>der Mecklenburg-Vorpommern<br />

5.5 Zwischen den Praxisbesuchen<br />

Die Zeit zwischen den Praxisbesuchen des K<strong>in</strong>des sollten Sie <strong>für</strong> fol-<br />

gende Tätigkeiten nutzen:<br />

• Holen Sie zusätzliche Informationen von den Allgeme<strong>in</strong>en Sozialen<br />

62<br />

Diensten oder anderen E<strong>in</strong>richtungen, mit denen Sie zusammenar-<br />

beiten, e<strong>in</strong>.<br />

• Knüpfen sie e<strong>in</strong> Netz <strong>für</strong> das geme<strong>in</strong>same Fallmanagement zwi-<br />

schen Ihrer Praxis, Allgeme<strong>in</strong>en Sozialen Diensten oder anderen Hil-<br />

fee<strong>in</strong>richtungen.<br />

• Dokumentieren Sie den Fall gesondert.<br />

• Lassen Sie sich e<strong>in</strong>beziehen <strong>in</strong> die Teilnahme an Erziehungskonfe-<br />

renzen oder ähnlichen Maßnahmen der Allgeme<strong>in</strong>en Sozialen<br />

Dienste.<br />

Durch Kontaktaufnahme mit den Allgeme<strong>in</strong>en Sozialen Diensten <strong>und</strong><br />

den Mütterberatungsstellen der Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialämter <strong>und</strong> den<br />

Schulärzten können weitere E<strong>in</strong>schätzungen zur Beurteilung e<strong>in</strong>er Ver-<br />

dachtsdiagnose e<strong>in</strong>geholt werden. Die Mitarbeiter<strong>in</strong>nen erhalten u. a.<br />

durch Hausbesuche Informationen über das soziale Umfeld der K<strong>in</strong>der.<br />

Die regional organisierten Stellen besitzen im Rahmen ihrer Tätigkeiten<br />

möglicherweise Fallkenntnis.<br />

Familiengerichte stehen Ihnen <strong>für</strong> allgeme<strong>in</strong>e juristische Auskünfte zur<br />

Verfügung. Insbesondere bei Ehen mit ausländischen Partnern kann<br />

e<strong>in</strong>e Information zu Sorgerechtsfragen hilfreich se<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e Rückfrage<br />

beim zuständigen Familiengericht ist ebenfalls angezeigt, wenn die<br />

Vorm<strong>und</strong>schaft geklärt werden soll <strong>und</strong> die Begleitperson des K<strong>in</strong>des<br />

e<strong>in</strong>e entsprechende Bestallungsurk<strong>und</strong>e nicht vorweisen kann.<br />

Inhalt, Umfang <strong>und</strong> Anlass der Weitergabe von fallbezogenen In-<br />

formationen zwischen der Arztpraxis <strong>und</strong> den Allgeme<strong>in</strong>en Sozialen<br />

Diensten oder Beratungsstellen freier Träger s<strong>in</strong>d mit Mitarbeitern der<br />

entsprechenden E<strong>in</strong>richtungen möglichst persönlich zu vere<strong>in</strong>baren.<br />

Seitens der kooperierenden E<strong>in</strong>richtungen werden zunächst Informatio-<br />

nen über die Entwicklung des Ges<strong>und</strong>heitszustandes des K<strong>in</strong>des von<br />

Ihnen erwartet. Die Informationsvere<strong>in</strong>barung kann z. B. die Mitteilung<br />

über e<strong>in</strong>en Abbruch des Kontaktes zwischen Ihnen <strong>und</strong> dem betreuten<br />

K<strong>in</strong>d umfassen.<br />

Die Information von Behörden oder Beratungse<strong>in</strong>richtungen freier Trä-<br />

ger sollte gr<strong>und</strong>sätzlich mit dem E<strong>in</strong>verständnis der Eltern des K<strong>in</strong>des<br />

erfolgen. Behördliche Stellen können auch ohne dieses E<strong>in</strong>verständnis<br />

e<strong>in</strong>bezogen werden, wenn das Wohl des K<strong>in</strong>des aufs Höchste gefährdet<br />

ist:

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