Leitfaden für Ärzte und Institutionen in MV - Techniker Krankenkasse
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<strong>Leitfaden</strong> Gewalt gegen K<strong>in</strong>der Mecklenburg-Vorpommern<br />
E<strong>in</strong>willigung dazu erteilen, kann das Jugendamt e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d vorübergehend<br />
„<strong>in</strong> Obhut nehmen“ <strong>und</strong> den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts,<br />
der Ges<strong>und</strong>heitssorge oder des Sorgerechts <strong>in</strong>sgesamt <strong>in</strong> die Wege<br />
leiten.<br />
<strong>Ärzte</strong> können sich <strong>in</strong> Zweifelsfällen auch direkt an das Familiengericht<br />
wenden. Dieses entscheidet über Veränderungen oder E<strong>in</strong>schränkun-<br />
gen (von Teilen) des Sorgerechts. Es kann zudem Umgangskontakte<br />
beschränken oder ganz ausschließen <strong>und</strong> Wegweisungen, auch gegen-<br />
über Dritten erlassen. Das Familiengericht muss bei Kenntniserlangung<br />
e<strong>in</strong>es entsprechenden Sachverhalts „von Amts wegen“ ermitteln <strong>und</strong><br />
den Sachverhalt aufklären. Bitte beachten Sie hierbei die unter Punkt<br />
3.1 genannten rechtlichen Voraussetzungen.<br />
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es mehrere Beratungsstellen <strong>für</strong><br />
K<strong>in</strong>der <strong>und</strong> Jugendliche, die Opfer sexueller Misshandlung wurden (sie-<br />
he Adressen im Serviceteil). In den Interventionsstellen <strong>in</strong> Rostock <strong>und</strong><br />
Schwer<strong>in</strong> gibt es e<strong>in</strong> Modellprojekt zur Unterstützung von K<strong>in</strong>dern <strong>und</strong><br />
Jugendlichen, die von häuslicher Gewalt mitbetroffen s<strong>in</strong>d. Ziel ist es,<br />
den schwierigen Prozess der Bewältigung <strong>und</strong> Aufarbeitung des Erleb-<br />
ten zu begleiten sowie die eigenständige Interessenvertretung des K<strong>in</strong>-<br />
des im Interventionsprozess zu unterstützen. Diese Beratungsstellen<br />
beraten <strong>und</strong> unterstützen nicht nur die Betroffenen selbst, sondern ste-<br />
hen auch als Ansprechpartner <strong>für</strong> Fachkräfte anderer Professionen zur<br />
Verfügung.<br />
Um K<strong>in</strong>der <strong>und</strong> Jugendliche vor sexuellem Missbrauch <strong>und</strong> sexueller<br />
Gewalt zu schützen, kooperiert die K<strong>in</strong>der- <strong>und</strong> Jugendhilfe eng mit den<br />
Stellen des öffentlichen Ges<strong>und</strong>heitsdienstes <strong>und</strong> der Schule. Dies ge-<br />
schieht, analog zur Suchtprävention, durch Informations- <strong>und</strong> Aufklä-<br />
rungsprojekte, Öffentlichkeitsarbeit <strong>und</strong> gezielte gruppenspezifische<br />
Angebote.<br />
Die Angebote des K<strong>in</strong>derschutzb<strong>und</strong>es s<strong>in</strong>d von Ort zu Ort unter-<br />
schiedlich gestaltet. Welche Ortsverbände e<strong>in</strong>e Beratungsstelle vorhal-<br />
ten, kann beim Landesverband des K<strong>in</strong>derschutzb<strong>und</strong>es erfragt werden<br />
(siehe Adressen im Serviceteil dieses <strong>Leitfaden</strong>s). Gr<strong>und</strong>sätzlich können<br />
z.B. die E<strong>in</strong>richtungen des K<strong>in</strong>derschutzb<strong>und</strong>es Auskunft über die vor<br />
Ort existierenden Beratungs- <strong>und</strong> Unterstützungsangebote <strong>für</strong> Eltern<br />
<strong>und</strong> K<strong>in</strong>der geben.<br />
Die Landesregierung plant die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er K<strong>in</strong>derschutzhotl<strong>in</strong>e.<br />
Bei Anzeichen <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>deswohlgefährdung sollen sich die Menschen<br />
– bei Wunsch auch anonym – r<strong>und</strong> um die Uhr <strong>und</strong> damit auch außer-<br />
37<br />
Familiengericht<br />
Spezialisierte Bera-<br />
tungsstellen <br />
K<strong>in</strong>derschutz-<br />
hotl<strong>in</strong>e