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Leitfaden für Ärzte und Institutionen in MV - Techniker Krankenkasse

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<strong>Leitfaden</strong> Gewalt gegen K<strong>in</strong>der Mecklenburg-Vorpommern<br />

E<strong>in</strong>willigung dazu erteilen, kann das Jugendamt e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d vorübergehend<br />

„<strong>in</strong> Obhut nehmen“ <strong>und</strong> den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts,<br />

der Ges<strong>und</strong>heitssorge oder des Sorgerechts <strong>in</strong>sgesamt <strong>in</strong> die Wege<br />

leiten.<br />

<strong>Ärzte</strong> können sich <strong>in</strong> Zweifelsfällen auch direkt an das Familiengericht<br />

wenden. Dieses entscheidet über Veränderungen oder E<strong>in</strong>schränkun-<br />

gen (von Teilen) des Sorgerechts. Es kann zudem Umgangskontakte<br />

beschränken oder ganz ausschließen <strong>und</strong> Wegweisungen, auch gegen-<br />

über Dritten erlassen. Das Familiengericht muss bei Kenntniserlangung<br />

e<strong>in</strong>es entsprechenden Sachverhalts „von Amts wegen“ ermitteln <strong>und</strong><br />

den Sachverhalt aufklären. Bitte beachten Sie hierbei die unter Punkt<br />

3.1 genannten rechtlichen Voraussetzungen.<br />

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es mehrere Beratungsstellen <strong>für</strong><br />

K<strong>in</strong>der <strong>und</strong> Jugendliche, die Opfer sexueller Misshandlung wurden (sie-<br />

he Adressen im Serviceteil). In den Interventionsstellen <strong>in</strong> Rostock <strong>und</strong><br />

Schwer<strong>in</strong> gibt es e<strong>in</strong> Modellprojekt zur Unterstützung von K<strong>in</strong>dern <strong>und</strong><br />

Jugendlichen, die von häuslicher Gewalt mitbetroffen s<strong>in</strong>d. Ziel ist es,<br />

den schwierigen Prozess der Bewältigung <strong>und</strong> Aufarbeitung des Erleb-<br />

ten zu begleiten sowie die eigenständige Interessenvertretung des K<strong>in</strong>-<br />

des im Interventionsprozess zu unterstützen. Diese Beratungsstellen<br />

beraten <strong>und</strong> unterstützen nicht nur die Betroffenen selbst, sondern ste-<br />

hen auch als Ansprechpartner <strong>für</strong> Fachkräfte anderer Professionen zur<br />

Verfügung.<br />

Um K<strong>in</strong>der <strong>und</strong> Jugendliche vor sexuellem Missbrauch <strong>und</strong> sexueller<br />

Gewalt zu schützen, kooperiert die K<strong>in</strong>der- <strong>und</strong> Jugendhilfe eng mit den<br />

Stellen des öffentlichen Ges<strong>und</strong>heitsdienstes <strong>und</strong> der Schule. Dies ge-<br />

schieht, analog zur Suchtprävention, durch Informations- <strong>und</strong> Aufklä-<br />

rungsprojekte, Öffentlichkeitsarbeit <strong>und</strong> gezielte gruppenspezifische<br />

Angebote.<br />

Die Angebote des K<strong>in</strong>derschutzb<strong>und</strong>es s<strong>in</strong>d von Ort zu Ort unter-<br />

schiedlich gestaltet. Welche Ortsverbände e<strong>in</strong>e Beratungsstelle vorhal-<br />

ten, kann beim Landesverband des K<strong>in</strong>derschutzb<strong>und</strong>es erfragt werden<br />

(siehe Adressen im Serviceteil dieses <strong>Leitfaden</strong>s). Gr<strong>und</strong>sätzlich können<br />

z.B. die E<strong>in</strong>richtungen des K<strong>in</strong>derschutzb<strong>und</strong>es Auskunft über die vor<br />

Ort existierenden Beratungs- <strong>und</strong> Unterstützungsangebote <strong>für</strong> Eltern<br />

<strong>und</strong> K<strong>in</strong>der geben.<br />

Die Landesregierung plant die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>er K<strong>in</strong>derschutzhotl<strong>in</strong>e.<br />

Bei Anzeichen <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>deswohlgefährdung sollen sich die Menschen<br />

– bei Wunsch auch anonym – r<strong>und</strong> um die Uhr <strong>und</strong> damit auch außer-<br />

37<br />

Familiengericht<br />

Spezialisierte Bera-<br />

tungsstellen <br />

K<strong>in</strong>derschutz-<br />

hotl<strong>in</strong>e

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