18.07.2013 Aufrufe

Leitfaden für Ärzte und Institutionen in MV - Techniker Krankenkasse

Leitfaden für Ärzte und Institutionen in MV - Techniker Krankenkasse

Leitfaden für Ärzte und Institutionen in MV - Techniker Krankenkasse

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Leitfaden</strong> Gewalt gegen K<strong>in</strong>der Mecklenburg-Vorpommern<br />

§ 176<br />

Sexueller Missbrauch von K<strong>in</strong>dern<br />

(1) Wer sexuelle Handlungen an e<strong>in</strong>er Person unter vierzehn Jahren<br />

(K<strong>in</strong>d) vornimmt oder an sich von dem K<strong>in</strong>d vornehmen lässt, wird mit<br />

Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.<br />

(2) Ebenso wird bestraft, wer e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d dazu bestimmt, dass es sexuelle<br />

Handlungen an e<strong>in</strong>em Dritten vornimmt oder von e<strong>in</strong>em Dritten an sich<br />

vornehmen lässt.<br />

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter ei-<br />

nem Jahr zu erkennen.<br />

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft,<br />

wer<br />

70<br />

1. sexuelle Handlungen vor e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d vornimmt,<br />

2. e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich<br />

vornimmt,<br />

3. auf e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d durch Schriften (§ 11 Abs. 3) e<strong>in</strong>wirkt, um es zu se-<br />

xuellen Handlungen zu br<strong>in</strong>gen, die es an oder vor dem Täter<br />

oder e<strong>in</strong>em Dritten vornehmen oder von e<strong>in</strong>em Täter oder e<strong>in</strong>em<br />

Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder<br />

4. auf e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d durch Vorzeigen pornografischer Abbildungen oder<br />

Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornografischen<br />

Inhalts oder durch entsprechende Reden e<strong>in</strong>wirkt.<br />

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft,<br />

wer e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nach-<br />

zuweisen verspricht oder wer sich mit e<strong>in</strong>em anderen zu e<strong>in</strong>er solchen<br />

Tat verabredet.<br />

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht <strong>für</strong> Taten nach Absatz 4 Nr. 3<br />

<strong>und</strong> 4 <strong>und</strong> Absatz 5.<br />

§ 176 a<br />

Schwerer sexueller Missbrauch von K<strong>in</strong>dern<br />

(1) Der sexuelle Missbrauch von K<strong>in</strong>dern wird <strong>in</strong> den Fällen des § 176<br />

Abs. 1 <strong>und</strong> 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter e<strong>in</strong>em Jahr bestraft, wenn<br />

der Täter <strong>in</strong>nerhalb der letzten fünf Jahre wegen e<strong>in</strong>er solchen Straftat<br />

rechtskräftig verurteilt worden ist.<br />

(2) Der sexuelle Missbrauch von K<strong>in</strong>dern wird <strong>in</strong> den Fällen des § 176<br />

Abs. 1 <strong>und</strong> 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!