zuwanderungs - Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend ...
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Teil A<br />
Handlungsfeld Partizipation<br />
Angebot herausgebildet. Dazu gehören zahlreiche<br />
Informationen, gedruckt oder online, sowie Einbürgerungskurse.<br />
Diese Kurse sind nicht verpflichtend.<br />
Mangels Nachfrage kam in Rheinland-Pfalz<br />
bis Ende 2008 kein Kurs zustande. Offenbar reichten<br />
die vorhandenen Informationsangebote zunächst<br />
aus. Bis Ende 2008 bestanden annähernd<br />
100 Prozent der Einbürgerungswilligen den Einbürgerungstest.<br />
Es bleibt abzuwarten, wie sich<br />
diese Zahlen weiterentwickeln.<br />
Die Arbeitsgruppe „Partizipation“ zur Umsetzung<br />
des <strong>Integration</strong>skonzepts kam 2008 überein, eine<br />
landesweite Einbürgerungskampagne durchzuführen.<br />
Die Beauftragte der Landesregierung <strong>für</strong><br />
Migration und <strong>Integration</strong>, das <strong>Ministerium</strong> des<br />
Innern und <strong>für</strong> Sport, der Initiativausschuss <strong>für</strong><br />
Migrationspolitik Rheinland-Pfalz und die Arbeitsgemeinschaft<br />
der Ausländerbeiräte Rheinland-<br />
Pfalz haben die Kampagne, die von den Kommunalen<br />
Spitzenverbänden unterstützt wurde,<br />
gemeinsam vorbereitet. Sie verbessert die Information<br />
über die Einbürgerungsvoraussetzungen<br />
und ermutigt zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.<br />
Über das <strong>Ministerium</strong> des Innern<br />
und <strong>für</strong> Sport sind dabei auch die Einbürgerungsbehörden<br />
einbezogen. Die Kampagne ist 2009<br />
gestartet.<br />
Wichtig ist der Landesregierung auch die Information<br />
der Menschen mit Migrationshintergrund, die<br />
der so genannten Optionspflicht unterliegen. Dies<br />
sind junge Menschen, die kraft Geburt in Deutschland<br />
die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten<br />
haben. Sie müssen sich nach Vollendung des 18.<br />
Lebensjahres <strong>für</strong> die deutsche Staatsangehörigkeit<br />
oder eine etwa vorhandene ausländische Staatsangehörigkeit<br />
entscheiden. Zwar wird die überwiegende<br />
Anzahl der Betroffenen erst ab dem Jahr<br />
2018 optieren müssen, die Staatsangehörigkeitsrechtsreform<br />
aus dem Jahr 2000 enthielt eine<br />
Übergangsregelung <strong>für</strong> damals noch nicht zehnjährige<br />
<strong>Kinder</strong>. Die ersten von ihnen sind 2008<br />
volljährig geworden und müssen sich in den nächsten<br />
Jahren <strong>für</strong> die deutsche Staatsangehörigkeit<br />
oder eine etwa vorhandene ausländische Staatsangehörigkeit<br />
entscheiden. Entsprechend der gesetzlichen<br />
Vorgabe werden alle Optionspflichtigen<br />
28<br />
durch die zuständigen Behörden über die Pflicht<br />
zur Erklärung und die rechtlichen Folgen der<br />
Nichterklärung informiert. Zusätzlich erhält jeder<br />
junge Mensch in Rheinland-Pfalz, der nun vor der<br />
Options-Entscheidung steht, ein persönliches<br />
Schreiben des Ministerpräsidenten, in dem er <strong>für</strong><br />
die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft<br />
wirbt.<br />
„Ich möchte Ihnen in Erinnerung bringen, dass es gute Gründe gibt,<br />
deutsche Staatsangehörige zu sein:<br />
Ihre deutsche Staatsbürgerschaft gibt Ihnen die vollen Bürgerrechte.<br />
Jetzt, im Alter von 18 Jahren, gehört dazu das Wahlrecht <strong>für</strong> den<br />
Bundestag, den Landtag und in Ihrer Kommune und auch <strong>für</strong> das<br />
Europäische Parlament.<br />
Als deutsche Staatsangehörige können Sie sich in Deutschland und<br />
in der Europäischen Union frei und ohne Aufenthaltserlaubnis bewegen.<br />
Darüber hinaus können Sie auch außerhalb Europas ohne Visum<br />
in viele Länder reisen.“<br />
(Aus dem Brief des Ministerpräsidenten Kurt Beck an die Optionspflichtigen)