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zuwanderungs - Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend ...

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Teil A<br />

Handlungsfeld Partizipation<br />

Angebot herausgebildet. Dazu gehören zahlreiche<br />

Informationen, gedruckt oder online, sowie Einbürgerungskurse.<br />

Diese Kurse sind nicht verpflichtend.<br />

Mangels Nachfrage kam in Rheinland-Pfalz<br />

bis Ende 2008 kein Kurs zustande. Offenbar reichten<br />

die vorhandenen Informationsangebote zunächst<br />

aus. Bis Ende 2008 bestanden annähernd<br />

100 Prozent der Einbürgerungswilligen den Einbürgerungstest.<br />

Es bleibt abzuwarten, wie sich<br />

diese Zahlen weiterentwickeln.<br />

Die Arbeitsgruppe „Partizipation“ zur Umsetzung<br />

des <strong>Integration</strong>skonzepts kam 2008 überein, eine<br />

landesweite Einbürgerungskampagne durchzuführen.<br />

Die Beauftragte der Landesregierung <strong>für</strong><br />

Migration und <strong>Integration</strong>, das <strong>Ministerium</strong> des<br />

Innern und <strong>für</strong> Sport, der Initiativausschuss <strong>für</strong><br />

Migrationspolitik Rheinland-Pfalz und die Arbeitsgemeinschaft<br />

der Ausländerbeiräte Rheinland-<br />

Pfalz haben die Kampagne, die von den Kommunalen<br />

Spitzenverbänden unterstützt wurde,<br />

gemeinsam vorbereitet. Sie verbessert die Information<br />

über die Einbürgerungsvoraussetzungen<br />

und ermutigt zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.<br />

Über das <strong>Ministerium</strong> des Innern<br />

und <strong>für</strong> Sport sind dabei auch die Einbürgerungsbehörden<br />

einbezogen. Die Kampagne ist 2009<br />

gestartet.<br />

Wichtig ist der Landesregierung auch die Information<br />

der Menschen mit Migrationshintergrund, die<br />

der so genannten Optionspflicht unterliegen. Dies<br />

sind junge Menschen, die kraft Geburt in Deutschland<br />

die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten<br />

haben. Sie müssen sich nach Vollendung des 18.<br />

Lebensjahres <strong>für</strong> die deutsche Staatsangehörigkeit<br />

oder eine etwa vorhandene ausländische Staatsangehörigkeit<br />

entscheiden. Zwar wird die überwiegende<br />

Anzahl der Betroffenen erst ab dem Jahr<br />

2018 optieren müssen, die Staatsangehörigkeitsrechtsreform<br />

aus dem Jahr 2000 enthielt eine<br />

Übergangsregelung <strong>für</strong> damals noch nicht zehnjährige<br />

<strong>Kinder</strong>. Die ersten von ihnen sind 2008<br />

volljährig geworden und müssen sich in den nächsten<br />

Jahren <strong>für</strong> die deutsche Staatsangehörigkeit<br />

oder eine etwa vorhandene ausländische Staatsangehörigkeit<br />

entscheiden. Entsprechend der gesetzlichen<br />

Vorgabe werden alle Optionspflichtigen<br />

28<br />

durch die zuständigen Behörden über die Pflicht<br />

zur Erklärung und die rechtlichen Folgen der<br />

Nichterklärung informiert. Zusätzlich erhält jeder<br />

junge Mensch in Rheinland-Pfalz, der nun vor der<br />

Options-Entscheidung steht, ein persönliches<br />

Schreiben des Ministerpräsidenten, in dem er <strong>für</strong><br />

die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft<br />

wirbt.<br />

„Ich möchte Ihnen in Erinnerung bringen, dass es gute Gründe gibt,<br />

deutsche Staatsangehörige zu sein:<br />

Ihre deutsche Staatsbürgerschaft gibt Ihnen die vollen Bürgerrechte.<br />

Jetzt, im Alter von 18 Jahren, gehört dazu das Wahlrecht <strong>für</strong> den<br />

Bundestag, den Landtag und in Ihrer Kommune und auch <strong>für</strong> das<br />

Europäische Parlament.<br />

Als deutsche Staatsangehörige können Sie sich in Deutschland und<br />

in der Europäischen Union frei und ohne Aufenthaltserlaubnis bewegen.<br />

Darüber hinaus können Sie auch außerhalb Europas ohne Visum<br />

in viele Länder reisen.“<br />

(Aus dem Brief des Ministerpräsidenten Kurt Beck an die Optionspflichtigen)

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