Bericht VKW
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Da mit der vollständigen Marktöffnung ab 1. Oktober 2001 noch stärkere<br />
Erlöseinbußen zu erwarten sind, begrüßt der Vorstand die Entscheidung<br />
des Landes Vorarlberg, eine Konzentration der E-Wirtschaft in Vorarlberg<br />
herbeizuführen. Neben den dadurch zusätzlich zu erzielenden<br />
Kostenreduktionen sollen darüber hinaus die Möglichkeiten zur<br />
Erlösverbesserung, die sich im Stromhandel und in ausgeweiteten<br />
Vertriebsaktivitäten, allenfalls in Partnerschaften ergeben, konsequent<br />
genutzt werden. Weiters ist bei der Stromaufbringung<br />
Wettbewerbsfähigkeit herzustellen. Dies erfordert jedoch weitere<br />
außerplanmäßige Abschreibungen von Erzeugungsanlagen und auch<br />
Bewertungsanpassungen bei Strombezugsverträgen.<br />
Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, die Gesellschaftsanteile des<br />
Landes Vorarlberg an der VEG bei der <strong>VKW</strong> einzubringen, wird im<br />
Hinblick auf mögliche Synergiepotentiale und weiterer möglicher Vorteile,<br />
wie z.B. Paketangebote Strom - Gas, vom Vorstand positiv gesehen.<br />
3. Beteiligungsmanagement<br />
Nach dem Handelsgesetzbuch (§ 228 Absatz 1 HGB) sind Beteiligungen<br />
„Anteile an anderen Unternehmungen, die bestimmt sind, dem eigenen<br />
Geschäftsbetrieb durch eine dauernde Verbindung zu diesen Unternehmen<br />
zu dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren<br />
verbrieft sind oder nicht. Als Beteiligungen gelten im Zweifel Anteile an<br />
einer Kapitalgesellschaft oder an einer Genossenschaft, „die“ insgesamt<br />
den fünften Teil des Nennkapitals der Gesellschaft erreichen.“<br />
Diese und die weiteren Definitionen verbundener Unternehmen gemäß<br />
§ 228 Absatz 3 dienen der Abgrenzung innerhalb der Rechnungslegung<br />
(Konsolidierung im Konzernabschluss).<br />
Unter Beteiligungsmanagement kann jede aktiv gestaltende Einflussnahme<br />
auf eine Gesellschaft mit selbständiger kaufmännischer Rechnungslegung<br />
– unabhängig von Art und Umfang kapitalmäßiger und vertraglicher<br />
Grundlagen – verstanden werden. Beteiligungen können durch<br />
Neugründung oder Kauf von Unternehmen entstehen.<br />
Wesentliche Aufgaben des Beteiligungsmanagements sind die Gestaltung<br />
der Beteiligungspolitik (Entscheidungsgrundlagen und Zielsetzungen), die<br />
Umsetzung geeigneter Beteiligungsmodelle (Konfiguration des<br />
Beteiligungsportfolios) sowie das Beteiligungscontrolling (Verwaltung<br />
und Steuerung).<br />
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