09.06.2012 Aufrufe

Bericht VKW

Bericht VKW

Bericht VKW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Da mit der vollständigen Marktöffnung ab 1. Oktober 2001 noch stärkere<br />

Erlöseinbußen zu erwarten sind, begrüßt der Vorstand die Entscheidung<br />

des Landes Vorarlberg, eine Konzentration der E-Wirtschaft in Vorarlberg<br />

herbeizuführen. Neben den dadurch zusätzlich zu erzielenden<br />

Kostenreduktionen sollen darüber hinaus die Möglichkeiten zur<br />

Erlösverbesserung, die sich im Stromhandel und in ausgeweiteten<br />

Vertriebsaktivitäten, allenfalls in Partnerschaften ergeben, konsequent<br />

genutzt werden. Weiters ist bei der Stromaufbringung<br />

Wettbewerbsfähigkeit herzustellen. Dies erfordert jedoch weitere<br />

außerplanmäßige Abschreibungen von Erzeugungsanlagen und auch<br />

Bewertungsanpassungen bei Strombezugsverträgen.<br />

Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, die Gesellschaftsanteile des<br />

Landes Vorarlberg an der VEG bei der <strong>VKW</strong> einzubringen, wird im<br />

Hinblick auf mögliche Synergiepotentiale und weiterer möglicher Vorteile,<br />

wie z.B. Paketangebote Strom - Gas, vom Vorstand positiv gesehen.<br />

3. Beteiligungsmanagement<br />

Nach dem Handelsgesetzbuch (§ 228 Absatz 1 HGB) sind Beteiligungen<br />

„Anteile an anderen Unternehmungen, die bestimmt sind, dem eigenen<br />

Geschäftsbetrieb durch eine dauernde Verbindung zu diesen Unternehmen<br />

zu dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren<br />

verbrieft sind oder nicht. Als Beteiligungen gelten im Zweifel Anteile an<br />

einer Kapitalgesellschaft oder an einer Genossenschaft, „die“ insgesamt<br />

den fünften Teil des Nennkapitals der Gesellschaft erreichen.“<br />

Diese und die weiteren Definitionen verbundener Unternehmen gemäß<br />

§ 228 Absatz 3 dienen der Abgrenzung innerhalb der Rechnungslegung<br />

(Konsolidierung im Konzernabschluss).<br />

Unter Beteiligungsmanagement kann jede aktiv gestaltende Einflussnahme<br />

auf eine Gesellschaft mit selbständiger kaufmännischer Rechnungslegung<br />

– unabhängig von Art und Umfang kapitalmäßiger und vertraglicher<br />

Grundlagen – verstanden werden. Beteiligungen können durch<br />

Neugründung oder Kauf von Unternehmen entstehen.<br />

Wesentliche Aufgaben des Beteiligungsmanagements sind die Gestaltung<br />

der Beteiligungspolitik (Entscheidungsgrundlagen und Zielsetzungen), die<br />

Umsetzung geeigneter Beteiligungsmodelle (Konfiguration des<br />

Beteiligungsportfolios) sowie das Beteiligungscontrolling (Verwaltung<br />

und Steuerung).<br />

Seite 20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!