Bericht VKW
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Korrekturen <strong>VKW</strong> So wurden zB die Investitionskosten einer mechanisch/biologischen<br />
Anlage von ATS 50,0 auf 80,0 Mio. erhöht, die Personalkapazität für den<br />
Betrieb dieser Anlage von 2 auf 4 Personen verdoppelt sowie der<br />
Kapitalisierungszinssatz von 5 auf 6 Prozent erhöht.<br />
Bewertung<br />
Auf Basis der gewünschten Korrekturen hat der Gutachter eine<br />
Neuberechnung der Unternehmenswerte durchgeführt und mit Schreiben<br />
vom 12. Juni 1998 dem Rechtsanwalt der <strong>VKW</strong> übermittelt. Der Vorstand<br />
hat den Aufsichtsrat am 23. Juni 1998 über die gewünschten Änderungen<br />
und die neue Durchrechnung der Unternehmenswerte informiert.<br />
Der Gutachter wies in seinem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass die<br />
Änderungen vom Gutachter ungeprüft übernommen wurden. Der so<br />
ermittelte Unternehmenswert in Höhe von ATS 268,4 Mio. für Szenario I<br />
und ATS 225,1 Mio. für Szenario II sei ausschließlich auf Basis der vom<br />
Auftraggeber bekannt gegebenen Änderungswünsche zustande gekommen.<br />
Dieser Wert stelle daher keinen neuen Unternehmenswert aus Sicht des<br />
Gutachters dar.<br />
Der Gutachter hat seine Aufgabe, einen aus neutraler Sicht objektivierten<br />
Unternehmenswert zu ermitteln, im Gutachten klar definiert. Dieser Wert<br />
sollte sowohl aus der Sichtweise eines potentiellen Käufers als auch aus<br />
der Sichtweise des Verkäufers von Relevanz sein und die Basis für<br />
konkrete Verhandlungen darstellen.<br />
Der Gestaltungsspielraum in der Unternehmensbewertung lag aus Sicht<br />
des Landes-Rechnungshofes in der Auswahl der Prämissen und in deren<br />
Bewertung für die Zukunft, um den gewünschten „objektiven Wert“ zu<br />
ermitteln. Der Gutachter hatte auch die Möglichkeit zwischen<br />
unterschiedlichen Verfahren zu wählen und war gefordert zum Zeitpunkt<br />
der Bewertung über die relevanten Informationen möglichst vollständig zu<br />
verfügen.<br />
Der Wirtschaftstreuhänder Bertl & Partner hat das DCF-Verfahren für die<br />
Unternehmensbewertung der Häusle-Gruppe gewählt. Dieses Verfahren<br />
gilt allgemein als theoretisch besonders gut fundiert, modern und geeignet,<br />
um einen Arbitriumwert zu ermitteln und die Vertragspartner in ihrer<br />
subjektiven Verhandlungsposition zu unterstützen. Die mit Hilfe des DCF-<br />
Verfahrens ermittelten Unternehmenswerte gelten in der Praxis vor allen<br />
Dingen als „objektiv“. In der Literatur wird aber auch darauf verwiesen,<br />
dass das DCF-Verfahren genügend Spielräume bietet, um durch die<br />
Prognose von Zukunftserfolgen sowie durch die Wahl des<br />
Kapitalisierungszinssatzes den Unternehmenswert in der gewünschten<br />
Weise zu beeinflussen.<br />
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