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Bericht VKW

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Gegenstand Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, Tätigkeiten<br />

auszuüben und Geschäfte abzuschließen, die unmittelbar oder mittelbar<br />

geeignet sind, dem Unternehmensgegenstand zu dienen.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, für vorstehende Unternehmenszwecke sich<br />

an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen, solche<br />

Unternehmen zu erwerben und zu errichten sowie alle Geschäfte<br />

einschließlich Handelsgeschäfte und Interessensgemeinschaftsverträge<br />

einzugehen und zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu<br />

fördern.<br />

Grundkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt gemäß § 4 der Satzungen ATS<br />

852,0 Mio. Der Aufsichtsrat hat vor kurzem eine Satzungsänderung<br />

beschlossen, das Grundkapital beträgt neu EURO 61,940.400,--.<br />

Es ist in ATS 8,520.000,-- Stückaktien zerlegt, wobei jede Stückaktie am<br />

Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Laut § 5 der Satzungen<br />

sind sowohl Namens- als auch Inhaberaktien vorgesehen. Die Nennbeträge<br />

entsprechen einer festgelegten Anzahl von Stückaktien. Das Verhältnis<br />

Nennbeträge zu Stückaktien beträgt 100:1.<br />

Eigentümerstruktur Als erstes Elektrizitätsversorgungsunternehmen Österreichs wurde die<br />

<strong>VKW</strong> im Jahr 1988 teilprivatisiert. Seitdem befanden sich 76,4 Prozent der<br />

Aktien im Eigentum des Landes Vorarlberg, 3,2 Prozent im Eigentum von<br />

Gemeinden und 20,4 % im privaten Streubesitz. Am 13. September 2000<br />

hat das Land Vorarlberg angekündigt, seine Gesellschaftsanteile an der<br />

<strong>VKW</strong> bei den Vorarlberger Illwerken AG (VIW) einzubringen und die<br />

beiden Unternehmen mit 1. Jänner 2001 unter eine einheitliche Führung zu<br />

stellen.<br />

Organe<br />

Die Organe der Gesellschaft sind laut der Satzung vom 24. Juni 1999 der<br />

Vorstand, der Aufsichtsrat sowie auf Basis des § 14 der Satzungen ein<br />

Arbeitsausschuss und die Hauptversammlung.<br />

Der Vorstand besteht aus zwei oder drei Personen und wird vom<br />

Aufsichtsrat bestellt. In der ordentlichen Hauptversammlung der <strong>VKW</strong> am<br />

29. Juni 2000 wurde der § 7 Abs 1 (Stellung und Zusammensetzung des<br />

Vorstandes) der Satzung geändert. Durch die Satzungsänderung ist die<br />

Leitung und Vertretung der Gesellschaft auch durch ein Vorstandsmitglied<br />

möglich. Ab 1. August 2000 wird die <strong>VKW</strong> von einem Alleinvorstand<br />

geführt, die bisher gültige Geschäftsordnung für den Vorstand ist somit<br />

hinfällig.<br />

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens sieben und höchstens zwölf von<br />

der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Bestellung, Funktion und<br />

Beschlussfassung sind in einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat<br />

geregelt.<br />

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