Bericht VKW
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Gegenstand Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, Tätigkeiten<br />
auszuüben und Geschäfte abzuschließen, die unmittelbar oder mittelbar<br />
geeignet sind, dem Unternehmensgegenstand zu dienen.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, für vorstehende Unternehmenszwecke sich<br />
an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen, solche<br />
Unternehmen zu erwerben und zu errichten sowie alle Geschäfte<br />
einschließlich Handelsgeschäfte und Interessensgemeinschaftsverträge<br />
einzugehen und zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu<br />
fördern.<br />
Grundkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt gemäß § 4 der Satzungen ATS<br />
852,0 Mio. Der Aufsichtsrat hat vor kurzem eine Satzungsänderung<br />
beschlossen, das Grundkapital beträgt neu EURO 61,940.400,--.<br />
Es ist in ATS 8,520.000,-- Stückaktien zerlegt, wobei jede Stückaktie am<br />
Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Laut § 5 der Satzungen<br />
sind sowohl Namens- als auch Inhaberaktien vorgesehen. Die Nennbeträge<br />
entsprechen einer festgelegten Anzahl von Stückaktien. Das Verhältnis<br />
Nennbeträge zu Stückaktien beträgt 100:1.<br />
Eigentümerstruktur Als erstes Elektrizitätsversorgungsunternehmen Österreichs wurde die<br />
<strong>VKW</strong> im Jahr 1988 teilprivatisiert. Seitdem befanden sich 76,4 Prozent der<br />
Aktien im Eigentum des Landes Vorarlberg, 3,2 Prozent im Eigentum von<br />
Gemeinden und 20,4 % im privaten Streubesitz. Am 13. September 2000<br />
hat das Land Vorarlberg angekündigt, seine Gesellschaftsanteile an der<br />
<strong>VKW</strong> bei den Vorarlberger Illwerken AG (VIW) einzubringen und die<br />
beiden Unternehmen mit 1. Jänner 2001 unter eine einheitliche Führung zu<br />
stellen.<br />
Organe<br />
Die Organe der Gesellschaft sind laut der Satzung vom 24. Juni 1999 der<br />
Vorstand, der Aufsichtsrat sowie auf Basis des § 14 der Satzungen ein<br />
Arbeitsausschuss und die Hauptversammlung.<br />
Der Vorstand besteht aus zwei oder drei Personen und wird vom<br />
Aufsichtsrat bestellt. In der ordentlichen Hauptversammlung der <strong>VKW</strong> am<br />
29. Juni 2000 wurde der § 7 Abs 1 (Stellung und Zusammensetzung des<br />
Vorstandes) der Satzung geändert. Durch die Satzungsänderung ist die<br />
Leitung und Vertretung der Gesellschaft auch durch ein Vorstandsmitglied<br />
möglich. Ab 1. August 2000 wird die <strong>VKW</strong> von einem Alleinvorstand<br />
geführt, die bisher gültige Geschäftsordnung für den Vorstand ist somit<br />
hinfällig.<br />
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens sieben und höchstens zwölf von<br />
der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Bestellung, Funktion und<br />
Beschlussfassung sind in einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat<br />
geregelt.<br />
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