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Sicherheit in Rechnernetzen - Professur Datenschutz und ...

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5 <strong>Sicherheit</strong> <strong>in</strong> Kommunikationsnetzen<br />

aufwand verursachen), können den entsprechenden Kanalaufbaunachrichten <strong>in</strong> den Daten für<br />

den jeweils letzten MIX Entgeltmarken (von derselben Art wie die Berechtigungsmarken <strong>in</strong><br />

§5.5.1.3) beigelegt werden. Kann e<strong>in</strong>e OVSt den Zusammenhang aller Zeitscheibenkanäle e<strong>in</strong>es<br />

Ferngesprächs erkennen (vgl. §5.5.1.3), so ist es wie bisher möglich, daß erst bei Abnahme beider<br />

Hörer bezahlt werden muß, <strong>und</strong> es genügt, wenn z. B. <strong>in</strong> den ZS-Kanalaufbaunachrichten<br />

bezahlt wird. Auch muß <strong>in</strong> diesem Fall nicht jede Zeitscheibe e<strong>in</strong>zeln bezahlt werden.<br />

In Bild 5.44 wurden die zur Abrechnung notwendigen Daten willkürlich den ZS-Kanalaufbaunachrichten<br />

zugeordnet. Für ZS-Kanäle, die nicht über das Fernnetz übermittelt werden müssen, ist das Feld<br />

für die Entgeltmarke leer, aber natürlich vorhanden.<br />

Die Entgeltmarken können mit Hilfe e<strong>in</strong>es die Unbeobachtbarkeit wahrenden digitalen Zahlungssystems<br />

(§6 sowie [PWP_90][BüPf_87][BüPf_89]) jederzeit von den Teilnehmern bei deren<br />

OVSt e<strong>in</strong>gekauft werden. Der notwendige Nachrichtenaustausch geschieht dabei über e<strong>in</strong>e<br />

normale unbeobachtbare Verb<strong>in</strong>dung.<br />

Geht man davon aus, daß für e<strong>in</strong>e Verb<strong>in</strong>dung über das Fernnetz für alle Zeitscheibenkanäle<br />

e<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sames Kennzeichen verwendet wird, so kann wahlweise der Rufende oder der Gerufene<br />

bezahlen: Wer die Verb<strong>in</strong>dung bezahlen wird, kann <strong>in</strong> der Verb<strong>in</strong>dungswunschnachricht<br />

vom Rufenden für den Gerufenen <strong>und</strong> MRm angegeben werden. MRm teilt MGm mit, wer bezahlen<br />

soll. Nach Austausch der Startnachrichten, die das Zustandekommen der Verb<strong>in</strong>dung<br />

zwischen den Endgeräten signalisiert, akzeptiert der letzte MIX des Zahlenden nur noch ZS-<br />

Kanalaufbaunachrichten mit gültiger Entgeltmarke <strong>und</strong> baut bei Fehlen der Marken die Verb<strong>in</strong>dung<br />

ab.<br />

Statt der jeweils letzten MIXe können natürlich auch die OVSt’n von R <strong>und</strong> G diese Abrechnung<br />

übernehmen, wenn sie von den MIXen die jeweils notwendigen Daten (Verb<strong>in</strong>dungskennzeichen,<br />

Angabe wer bezahlt, Entgeltmarke) erhalten.<br />

5.5.1.6 Verb<strong>in</strong>dungen zwischen OVSt mit MIX-Kaskade<br />

<strong>und</strong> herkömmlicher OVSt<br />

Für Verb<strong>in</strong>dungen zwischen OVSt’n mit MIX-Kaskade <strong>und</strong> herkömmlichen OVSt’n muß der<br />

letzte MIX <strong>in</strong> der MIX-Kaskade der erweiterten OVSt die Rolle e<strong>in</strong>es Umsetzers spielen.<br />

Verfügt nur die OVSt von R über e<strong>in</strong>e MIX-Kaskade, so teilt R dem MIX MRm <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er speziellen<br />

Verb<strong>in</strong>dungswunschnachricht die Rufnummer von G <strong>und</strong> all die Daten mit, die im normalen<br />

Schema G erhielte, d. h. den für die Verb<strong>in</strong>dung verwendeten Startwert sRG <strong>und</strong> die Nummer der<br />

ersten Zeitscheibe. MRm baut über se<strong>in</strong>e OVSt <strong>und</strong> das Fernnetz e<strong>in</strong>e herkömmliche Verb<strong>in</strong>dung<br />

zu G auf <strong>und</strong> verknüpft diese mit den Zeitscheibenkanälen von R.<br />

Der rufende Teilnehmer ist nun ebenso unbeobachtbar wie im Fall, daß auch bei G e<strong>in</strong>e MIX-<br />

Kaskade ist. Der gerufene Teilnehmer ist so beobachtbar wie heute <strong>und</strong> im ISDN.<br />

Verfügt nur die OVSt von G über e<strong>in</strong>e MIX-Kaskade, so stellt sich <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die Frage der<br />

geeigneten Adressierung.<br />

Verwendet der rufende Teilnehmer e<strong>in</strong>e Rufnummer im heutigen S<strong>in</strong>ne, so ist die Unbeobachtbarkeit<br />

des gerufenen Teilnehmers damit zwangsläufig verloren. Daher sollte man auch für<br />

solche Verb<strong>in</strong>dungen implizite Adressen vorsehen.<br />

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