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Sicherheit in Rechnernetzen - Professur Datenschutz und ...

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6 Werteaustausch <strong>und</strong> Zahlungssysteme<br />

Soll die Anonymität gewahrt werden, so geht diese Unabhängigkeit verloren. Dies bedeutet<br />

nicht, daß es ke<strong>in</strong>e Möglichkeit zur Schadensregulierung mehr gibt, sondern nur, daß die Geschäftsabläufe<br />

komplizierter werden. Bereits bei der Sicherstellung von Beweismitteln muß immer<br />

auf e<strong>in</strong>en Zusammenhang mit dem Vermögen, auf das evtl. zugegriffen werden soll, geachtet<br />

werden.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong>e ergibt die <strong>in</strong> diesem Kapitel durchgeführte Betrachtung der Bestandteile<br />

e<strong>in</strong>es Geschäftsablaufs nicht automatisch fertige Protokolle für den ganzen Geschäftsablauf,<br />

sondern nur Hilfsmittel, die noch geschickt komb<strong>in</strong>iert werden müssen.<br />

Die im e<strong>in</strong>zelnen notwendigen Regelungen hängen vor allem davon ab, wer aufgr<strong>und</strong> des Rechtsgeschäfts<br />

für wie lange wozu verpflichtet wird.<br />

Entsteht der Ruf nach Schadensregulierung etwa aufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>es großen Kredites, so ist die Voraussetzung<br />

für die Garantie, daß Vermögen zugreifbar se<strong>in</strong> wird, stets die vorherige Übergabe<br />

von <strong>Sicherheit</strong>en <strong>in</strong> Form materieller Güter, z. B. e<strong>in</strong>es Gr<strong>und</strong>stückes. Dies kann durch Anwenden<br />

des Autorisierungsmechanismus (vgl. §6.2.1.2.2) ebenfalls anonym erfolgen, <strong>in</strong>dem z. B.<br />

e<strong>in</strong> Gr<strong>und</strong>buchamt geeignete Bestätigungen über den Wert e<strong>in</strong>es Gr<strong>und</strong>stücks beglaubigt <strong>und</strong><br />

das Gr<strong>und</strong>stück sodann als belastet vermerkt, doch s<strong>in</strong>d Geschäfte dieser Größenordnung eher<br />

untypisch für offene Systeme.<br />

Weit typischer dürften Geschäfte se<strong>in</strong>, die im Kauf von Waren, <strong>in</strong>sbesondere Informationen, ger<strong>in</strong>gen<br />

Wertes bestehen. Hier verpflichtet sich bei der derzeitigen Geschäftsabwicklung lediglich<br />

jemand, <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er kurzen Zeitspanne bei Lieferung der Ware e<strong>in</strong>e gewisse kle<strong>in</strong>e Menge<br />

Geldes zu bezahlen. Wegen se<strong>in</strong>er Wichtigkeit für offene digitale Kommunikationsnetze, <strong>und</strong> um<br />

beispielhaft komplette Geschäftsabläufe darzustellen, wird der Kauf e<strong>in</strong>er Ware gegen ger<strong>in</strong>ges<br />

Entgelt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eigenen Abschnitt (§6.3) dargestellt.<br />

Mit zwei Ausnahmen kann das Erbr<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>er Dienstleistung, z. B. die Verwaltung e<strong>in</strong>es elektronischen<br />

Briefkastens (Mailbox), wie e<strong>in</strong>e Folge vieler kle<strong>in</strong>er Kaufgeschäfte betrachtet werden.<br />

Die Verwaltung e<strong>in</strong>er Mailbox könnte z. B. immer dann abgerechnet werden, wenn der<br />

Benutzer diese leeren möchte. Die Übergabe des Inhalts entspricht der Lieferung e<strong>in</strong>er Ware.<br />

Die beiden angesprochenen Ausnahmen hiervon s<strong>in</strong>d die Dienstleistungen, die <strong>in</strong> Anspruch<br />

genommen werden müssen, um überhaupt e<strong>in</strong> Kaufgeschäft über das offene System abwickeln<br />

zu können: die Übermittlung von Nachrichten durch das Verkehrsdaten schützende Kommunikationsnetz<br />

<strong>und</strong> die Bereitstellung <strong>und</strong> Verwaltung von Geld durch e<strong>in</strong> anonymes digitales<br />

Zahlungssystem..<br />

Das Kommunikationsnetz kann dabei z. B. pauschal bezahlt werden oder durch H<strong>in</strong>zufügen<br />

von Geld (digitalen „Briefmarken“) zu jeder Nachricht, vgl. §5.6.2. Im ersten Fall können nicht<br />

zahlende Benutzer vom Kommunikationsnetz ausgeschlossen werden, im zweiten Fall werden<br />

unbezahlte Nachrichten nicht weitertransportiert.<br />

Die willkürliche Schädigung e<strong>in</strong>es Benutzers durch das Kommunikationsnetz müßte, da der<br />

Betreiber des Kommunikationsnetzes nicht anonym ist, wie heute üblich außerhalb des Systems<br />

evtl. gerichtlich verfolgt werden.<br />

Die Dienste des anonymen digitalen Zahlungssystems können ebenso behandelt werden: Die<br />

beteiligten Banken selbst können die geforderten Gebühren direkt e<strong>in</strong>behalten, die K<strong>und</strong>en die<br />

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