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Magazin im Volltext - Wirtschaftsprüferkammer

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24 Aus der Arbeit der WPK WPK <strong>Magazin</strong> 2/2013<br />

Aufruf zur Benennung von Kandidaten für den<br />

Wahlausschuss zur Wahl der Mitglieder des<br />

Beirates 2014<br />

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,<br />

<strong>im</strong> Sommer 2014 enden die Amtszeit<br />

des amtierenden Beirates und<br />

des amtierenden Vorstandes.<br />

Nach § 2 Abs. 1 WahlO beruft<br />

der Vorstand mit Zust<strong>im</strong>mung<br />

des Beirates spätestens 25 Monate<br />

nach der letzten Wahl zum Beirat<br />

einen Wahlausschuss für die Leitung<br />

und Durchführung der folgenden<br />

Wahl. Im Hinblick auf die<br />

vergangene Wahl am 19.7.2011 ist<br />

die Berufung der Mitglieder des<br />

Wahlausschusses für die kommende<br />

Wahl durch den Vorstand<br />

und die Zust<strong>im</strong>mung durch den<br />

Beirat für die Gremiensitzungen<br />

<strong>im</strong> Juni 2013 vorgesehen.<br />

Anknüpfend an die Praxis der<br />

Wahl des Wahlleiters in der Wirtschaftsprüferversammlungmöchten<br />

Vorstand und Beirat allen Mitgliedern<br />

die Gelegenheit geben,<br />

Kandidaten für den Wahlausschuss<br />

aus der Gruppe der Wirtschaftsprüfer<br />

und der Gruppe der<br />

vereidigten Buchprüfer vorzuschlagen.<br />

Der Wahlausschuss organisiert<br />

die Wahl nach Maßgabe der<br />

gesetzlichen und satzungsrechtlichen<br />

Best<strong>im</strong>mungen. Er berät<br />

und entscheidet vorwiegend in<br />

Sitzungen, die regelmäßig in der<br />

Hauptgeschäftsstelle in Berlin<br />

stattfinden und wird bei seiner<br />

Aufgabenerfüllung von der Geschäftsstelle<br />

unterstützt.<br />

Die Kandidaten müssen persönlich<br />

wählbar und st<strong>im</strong>mberechtigt<br />

sein (§ 2 Abs. 3 WahlO<br />

in Verbindung mit § 12 Abs. 1<br />

Satzung WPK). Sie dürfen weder<br />

Mitglieder des Vorstandes, des<br />

Beirates oder der Kommission<br />

für Qualitätskontrolle sein, noch<br />

dürfen sie beabsichtigen, für ein<br />

solches Amt zu kandidieren (§ 2<br />

Abs. 4 WahlO). Zum Nachweis<br />

der Berufungsvoraussetzungen<br />

dient die auf der Internetseite der<br />

WPK bereitstehende Erklärung.<br />

Vor diesem Hintergrund bitten<br />

Beirat und Vorstand Sie um<br />

Benennung von Kandidatinnen<br />

und Kandidaten für den Wahlausschuss<br />

für die Wahl der Mitglieder<br />

des Beirates 2014 einschließlich<br />

der Erklärung über<br />

die Berufungsvoraussetzungen<br />

bis spätestens Freitag, den<br />

31.5.2013.<br />

Wenn Sie Fragen haben, wenden<br />

Sie sich bitte an die Geschäftsstelle:<br />

Telefon 030 726161 143<br />

Telefax 030 726161 287<br />

E-Mail peter.uhlmann@wpk.de<br />

Beirat und Vorstand der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong><br />

Erklärung zum Nachweis der Berufungsvoraussetzungen<br />

abrufbar unter<br />

k www.wpk.de/beirat2014/<br />

k www.wpk.de/magazin/2-2013/

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