Magazin im Volltext - Wirtschaftsprüferkammer
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WPK <strong>Magazin</strong> 2/2013<br />
Analysen und Meinungen<br />
Stärkung der Transparenz der Berufsaufsicht<br />
Die WPK berichtete über dieses Thema <strong>im</strong> WPK <strong>Magazin</strong> 4/2012, Seite 11, und 1/2013, Seite 8. In einer der nächsten Ausgaben wird<br />
hierzu ein Aufsatz erscheinen.<br />
WPin/StBin Dipl.-Kffr. Corinna<br />
Ahrendt ist Vizepräsidentin der WPK<br />
und Vorsitzende des Projektausschusses<br />
Stärkung der Transparenz der Berufsaufsicht<br />
Eine transparente Berichterstattung über Auf-<br />
PRO sichtsverfahren, die <strong>im</strong> Einzelfall und nach<br />
Güterabwägung auch die betroffene Person, die Pflichtverletzung<br />
sowie gegebenenfalls verhängte Maßnahmen benennen<br />
kann, ist aus Sicht des Vorstandes der WPK für das<br />
öffentliche Vertrauen in die Effektivität der Berufsaufsicht<br />
erforderlich.<br />
Ein Aufsichtssystem von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung,<br />
wie insbesondere die Berufsaufsicht über Abschlussprüfer<br />
börsennotierter Unternehmen, erhält die<br />
notwendige Akzeptanz nur dadurch, dass es seine Funktionsfähigkeit<br />
durch konkrete Beispiele fortlaufend beweist.<br />
Intransparenz hingegen schädigt die Akzeptanz und<br />
trifft die WPK als Aufsichtsstelle in der öffentlichen Wahrnehmung.<br />
So erhält der Regelungsvorschlag aus Brüssel,<br />
die Berufsaufsicht auf eine berufsstandsunabhängige Behörde<br />
zu übertragen, weiteres Gehör. Eine solche Funktionsübertragung<br />
wäre aber weder <strong>im</strong> Interesse des Berufsstandes<br />
noch der Öffentlichkeit, denn die vorhandene<br />
Sachkunde macht die Mitwirkung von Berufsangehörigen<br />
an Aufsichtsentscheidungen letztlich unentbehrlich. Wir<br />
müssen die WPK deshalb durch eine fallbezogene Berichterstattung<br />
als effektiv arbeitende Aufsichtsstelle stärker in<br />
das Bewusstsein der Öffentlichkeit bringen. Zudem ist zu<br />
berücksichtigen, dass erst seit der Verlagerung der Zuständigkeit<br />
der Berufsaufsichtsverfahren für mittelschwere Fälle<br />
von der Staatsanwaltschaft auf die WPK <strong>im</strong> Rahmen der<br />
Siebten WPO-Novelle 2007 die bis dahin gegebene Transparenz<br />
eingeschränkt wurde. Insoweit würde nur der damalige<br />
Zustand wieder hergestellt.<br />
Im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorgaben befürworten<br />
wir selbstverständlich keine „schrankenlose“ Transparenz.<br />
Veröffentlichungen sollten nur erfolgen, soweit die<br />
Abwägung ergibt, dass das öffentliche Informationsinteresse<br />
das Gehe<strong>im</strong>haltungsinteresse des WP/vBP und seines<br />
Mandanten überwiegt. Im Ergebnis würde sich die Berichterstattung<br />
daher auf Fälle beschränken, die öffentlich bereits<br />
diskutiert oder anderweitig dargestellt wurden.<br />
Analysen und Meinungen 41<br />
WP Prof. Dr. Wienand Schruff,<br />
Mitglied des Vorstands, KPMG AG<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berlin<br />
Das Vertrauen der Öffentlichkeit<br />
CONTRA in die Wirksamkeit der Berufsaufsicht<br />
ist unverzichtbar für das Vertrauen in die Arbeit der WP.<br />
Transparenz der Aufsicht kann dieses fördern. Fraglich ist, wer<br />
wann was sagen dürfen soll – vor allem <strong>im</strong> Kontext der Abschlussprüfung<br />
kapitalmarktorientierter Unternehmen.<br />
Besonders kritisch wäre die Bekanntmachung von „Informationen<br />
zum Stand“ eines laufenden Verfahrens durch<br />
die WPK, denn bereits die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens<br />
führt in den Medien oft zur Vorverurteilung. Das moderne<br />
Credo „Transparenz schafft Vertrauen“ könnte auch<br />
für den WP die Wiedereinführung des mittelalterlichen Prangers<br />
bedeuten! Die Reputation des Betroffenen wäre noch<br />
vor Abschluss des Verfahrens fundamental beschädigt, was<br />
einem faktischen Berufsverbot außerhalb jeder Rechtsstaatlichkeit<br />
gleichkäme – noch dazu in den weniger schwerwiegenden<br />
Fällen, denn die schwerwiegenden gibt die WPK an<br />
die Staatsanwaltschaft ab. Daher: Vorsicht vor der Übernahme<br />
von Transparenz-Regeln aus anderen Rechtskreisen!<br />
Zu befürchten ist, dass das Interesse der Medien an laufenden<br />
Ermittlungen nach behaupteten Bilanzfehlern als<br />
Rechtfertigung für Äußerungen der WPK dienen könnte. „Öffentliches<br />
Interesse“ darf nicht mit „Neugier der Medien“<br />
verwechselt werden! Weder Neugier noch ein Darstellungsinteresse<br />
der WPK rechtfertigen die Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht<br />
in laufenden Verfahren. Schließlich<br />
schützt sie auch die Geschäftsgehe<strong>im</strong>nisse der Unternehmen.<br />
Auch ist sie Voraussetzung für Auskunfts- und Vorlagepflichten<br />
des WP <strong>im</strong> Verfahren. Es sind keine Fälle erkennbar, in denen<br />
das öffentliche Interesse an Information die schutzwürdigen<br />
Interessen Dritter überwiegen könnte. Daher gibt es dazu<br />
auch keine Vorbilder in anderen Berufskammern.<br />
Auch sind kaum Fälle denkbar, in denen nach rechtskräftiger<br />
Entscheidung durch die APAK das öffentliche Interesse eine<br />
Bekanntmachung rechtfertigen würde. Der Nachrichtenwert<br />
für die Medien ist dann ohnehin gering. In jedem Fall müsste<br />
die Abwägung der APAK vorbehalten bleiben, der andere Formen<br />
der (summarischen) Berichterstattung zur Verfügung stehen,<br />
um die Wirksamkeit der Berufsaufsicht darzulegen.