Magazin im Volltext - Wirtschaftsprüferkammer
Magazin im Volltext - Wirtschaftsprüferkammer
Magazin im Volltext - Wirtschaftsprüferkammer
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
28 Aus der Arbeit der WPK WPK <strong>Magazin</strong> 2/2013<br />
Sitzung des IESBA in New York<br />
Das innerhalb von IFAC für die Verabschiedung<br />
von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer<br />
zuständige IESBA (International Ethics Standards<br />
Board for Accountants) kam vom 11.3. bis 13.3.2013<br />
in New York zu einer Sitzung zusammen. Vorsitzender<br />
Jörgen Holmquist bestätigte am Rande der Sitzung<br />
seine Teilnahme und Mitwirkung an einem Gespräch<br />
und einer Jour fixe-Veranstaltung der WPK<br />
am 21.5.2013 in Berlin zu aktuellen Projekten des<br />
IESBA und zum deutschen Berufsrecht (dazu auch<br />
Seite 11 in diesem Heft).<br />
Ein Schwerpunkt der Sitzung lag in der Beratung<br />
der Ergebnisse der von IESBA durchgeführten Konsultation<br />
zu seinem Papier Responding<br />
to a Suspected Illegal Act von August<br />
2012. Von den insgesamt 73 Stellungnahmen<br />
steht die Mehrheit einer Verpflichtung<br />
des Berufsangehörigen zur<br />
Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht<br />
bei vermuteten Gesetzesverstößen<br />
kritisch gegenüber, so auch die WPK in ihrer<br />
Stellungnahme vom 7.12.2012.<br />
Nach intensiver Diskussion hat IESBA beschlossen,<br />
das Projekt fortzuführen. Der Schwerpunkt der<br />
Betrachtung soll aber auf ein Recht (und nicht eine<br />
Pflicht) des Berufsangehörigen zur Durchbrechung<br />
der Verschwiegenheitspflicht in best<strong>im</strong>mten Konstel<br />
lationen verschoben werden, auch wenn parallel<br />
dazu noch die Rahmenbedingungen untersucht werden<br />
sollen, derer es für die Statuierung einer Pflicht<br />
bedarf. Das Projekt wird in den nächsten Sitzungen<br />
weiter beraten werden.<br />
Daneben wurde über den Stand des Projekts der<br />
Neustrukturierung des Code of Ethics (<strong>im</strong> Folgenden<br />
CoE) berichtet. Die Neustrukturierung soll sich voraussichtlich<br />
in zwei Phasen vollziehen. Im Rahmen<br />
einer kurzfristigen Neustrukturierung sollen Handlungsgebote<br />
und -verbote <strong>im</strong> CoE zusammengefasst<br />
und insbesondere auch sprachliche Vereinfachungen<br />
erfolgen. In einem zweiten, längerfristigen Schritt<br />
soll sodann eine gegebenenfalls komplette Neustrukturierung<br />
erfolgen, die – anders als die kurzfristige<br />
Überarbeitung – auch inhaltliche Änderungen einschließen<br />
soll.<br />
Initiiert wurde zudem ein neues Projekt, das die<br />
Überarbeitung des Teils C des CoE (Angehörige der<br />
Zu den Stellungnahmen der WPK<br />
vom 7.12.2012 siehe<br />
WPK <strong>Magazin</strong> 1/2013, Seite 15 f.;<br />
vom 30.10.2012 siehe<br />
WPK <strong>Magazin</strong> 4/2012, Seite 36<br />
rechnungslegungsbezogenen Berufe – Professional<br />
Accountants in Business) zum Gegenstand hat.<br />
In diesem Zusammenhang erwägt IESBA auch eine<br />
Überführung des Teils C in den allgemeinen Teil A.<br />
Dies hätte erhebliche Auswirkungen auch auf das<br />
zuvor geschilderte Projekt der Neustrukturierung des<br />
CoE.<br />
Einigkeit konnte bei den IESBA-Mitgliedern in<br />
Bezug auf den Abschluss einer (internen) Vereinbarung<br />
zwischen IESBA und dem Small and Medium<br />
Practices Committee (SMPC) erzielt werden. Ziel<br />
der Vereinbarung ist es, eine inhaltliche und strukturelle<br />
Einbindung des SMPC in die Aktivitäten des<br />
IESBA zur Berücksichtigung der Inter-<br />
essen von kleinen und mittleren Praxen<br />
zu gewährleisten.<br />
Das Projekt der Anpassung der <strong>im</strong><br />
CoE enthaltenen Definition der für die<br />
Überwachung des Unternehmens Verantwortlichen<br />
(Those charged with<br />
Governance) an die des ISA 260 konnte weiter beraten,<br />
allerdings noch nicht abgeschlossen werden.<br />
IESBA plant, <strong>im</strong> Sinne der Stellungnahme der WPK<br />
vom 30.10.2012 die bislang vorgesehenen Wiederholungen<br />
der Begriffe „or a subgroup thereof“ über den<br />
gesamten CoE hinweg durch eine einzige klarstellende<br />
Ausführung zu vermeiden. Das Projekt soll zeitnah<br />
abgeschlossen werden.<br />
Zudem wurde beschlossen, dass sich eine Arbeitsgruppe<br />
der frühzeitigen Identifizierung von sich<br />
neu für den Berufsstand stellenden Themen widmen<br />
soll.<br />
Vorgestellt wurden des Weiteren der jeweilige<br />
Stand der Projekte zu einer möglichen Beschränkung<br />
von prüfungsfremden Leistungen zur Sicherstellung<br />
der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie von<br />
langen Geschäftsbeziehungen (insbesondere interne<br />
Rotation). Beide Projekte befinden sich noch <strong>im</strong> Anfangsstadium.<br />
Die Präsentationen der IOSCO-Vertreterin Julie<br />
Erhardt über die Arbeit von IOSCO und die Schnittstellen<br />
zu IESBA <strong>im</strong> Speziellen sowie des australischen<br />
IESBA-Mitglieds Kate Spargo über die vollständige<br />
Implementierung des Code of Ethics in<br />
Australien und die dortigen neueren Entwicklungen<br />
rundeten die Sitzung ab. en