Magazin im Volltext - Wirtschaftsprüferkammer
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WPK <strong>Magazin</strong> 2/2013<br />
Examenstermine 2013/2014<br />
Die schriftliche Prüfung <strong>im</strong> 2. Prüfungstermin<br />
2013 wird <strong>im</strong> August<br />
2013 stattfinden. Die Aufsichtsarbeiten<br />
werden voraussichtlich<br />
wie folgt anzufertigen sein:<br />
6. August 2013<br />
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet<br />
„Wirtschaftliches Prüfungswesen,Unternehmensbewertung<br />
und Berufsrecht“<br />
7. August 2013<br />
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet<br />
„Wirtschaftliches Prüfungswesen,Unternehmensbewertung<br />
und Berufsrecht“<br />
8. August 2013<br />
Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet<br />
„Wirtschaftsrecht“<br />
13. August 2013<br />
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet<br />
„Angewandte Betriebswirtschaftslehre,Volkswirtschaftslehre“<br />
14. August 2013<br />
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet<br />
„Angewandte Betriebswirtschaftslehre,Volkswirtschaftslehre“<br />
20. August 2013<br />
1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet<br />
„Steuerrecht“<br />
21. August 2013<br />
2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet<br />
„Steuerrecht“<br />
Anträge auf Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung<br />
<strong>im</strong> 1. Prüfungstermin<br />
2014 sind bis zum<br />
31. August 2013 bei den Landesgeschäftsstellen<br />
der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong><br />
einzureichen. Der<br />
Zulassungsantrag ist schriftlich,<br />
<strong>im</strong> Übrigen formlos, unter Angabe<br />
des Prüfungstermins, für den<br />
die Zulassung beantragt wird, zu<br />
stellen. Über das Zulassungs- und<br />
Prüfungsverfahren, insbesondere<br />
über die dem Antrag beizufügenden<br />
Unterlagen, informiert das<br />
Merkblatt der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong><br />
<strong>im</strong> Internet. Die Anschriften<br />
der Landesgeschäftsstellen finden<br />
sich ebenfalls <strong>im</strong> Internet und<br />
auf Seite 31 in diesem Heft.<br />
Die schriftliche Prüfung in diesem<br />
Prüfungstermin ist für Februar<br />
2014 vorgesehen, die Klausuren<br />
werden voraussichtlich am 4.,<br />
5., 6., 11., 12., 18. und 19. Februar<br />
2014 geschrieben.<br />
Anträge auf Zulassung zur<br />
Wirtschaftsprüfer-Prüfung <strong>im</strong><br />
2. Prüfungstermin 2014 sind vom<br />
1. September 2013 bis zum 28. Februar<br />
2014 bei den Landesgeschäftsstellen<br />
der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong><br />
einzureichen.<br />
Die schriftliche Prüfung in diesem<br />
Prüfungstermin ist für August<br />
2014 vorgesehen, die Klausuren<br />
werden voraussichtlich am 5.,<br />
6., 7., 12., 13., 19. und 20. August<br />
2014 geschrieben.<br />
Bis zum Ablauf der jeweiligen<br />
Antragsfrist kann nur die Zulassung<br />
zum nächstfolgenden Prüfungstermin<br />
beantragt werden. Bis<br />
zum 28. (29.) Februar kann nur die<br />
Zulassung zur Prüfung <strong>im</strong> 2. Halbjahr<br />
und bis zum 31. August nur<br />
die Zulassung zur Prüfung <strong>im</strong><br />
1. Halbjahr des Folgejahres beantragt<br />
werden. Eine Verschiebung<br />
des Antrags auf einen späteren<br />
Prüfungstermin ist nicht möglich.<br />
Aus der Arbeit der WPK 25<br />
Zulassung zur Prüfung<br />
Es wird jeweils Anfang Januar<br />
über die Zulassung zum 1. Prüfungstermin<br />
und Anfang Juli über<br />
die Zulassung zum 2. Prüfungstermin<br />
entschieden. Die zugelassenen<br />
Bewerber werden gleichzeitig<br />
zu der schriftlichen Prüfung geladen,<br />
die <strong>im</strong> Februar bzw. August<br />
stattfindet.<br />
Zahlung der Zulassungs- und<br />
Prüfungsgebühr<br />
Mit dem Antrag auf Zulassung zur<br />
Prüfung sind die Zulassungs- und<br />
die Prüfungsgebühr zu zahlen.<br />
Kandidaten, die sich zur Ablegung<br />
der Ergänzungsprüfung melden,<br />
müssen die Prüfungsgebühr<br />
bei der Meldung zur Prüfung zahlen.<br />
Organisation der Prüfung<br />
Die Prüfungsstelle behält sich für<br />
jeden Prüfungstermin vor, Kandidaten<br />
aus organisatorischen<br />
Gründen einer anderen Landesgeschäftsstelle<br />
der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong><br />
als der, bei der die Prüfungszulassung<br />
beantragt worden<br />
ist, zur weiteren Durchführung<br />
des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens<br />
zuzuweisen. Sollte sich<br />
eine solche Entscheidung als notwendig<br />
erweisen, wird auf den<br />
Zeitpunkt des Eingangs des Zulassungsantrages<br />
abgestellt werden.<br />
Merkblatt der Prüfungsstelle für das<br />
Wirtschaftsprüfungsexamen bei der WPK<br />
abrufbar unter<br />
k www.wpk.de/examen/hinweise.asp