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Magazin im Volltext - Wirtschaftsprüferkammer

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WPK <strong>Magazin</strong> 2/2013<br />

Examenstermine 2013/2014<br />

Die schriftliche Prüfung <strong>im</strong> 2. Prüfungstermin<br />

2013 wird <strong>im</strong> August<br />

2013 stattfinden. Die Aufsichtsarbeiten<br />

werden voraussichtlich<br />

wie folgt anzufertigen sein:<br />

6. August 2013<br />

1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet<br />

„Wirtschaftliches Prüfungswesen,Unternehmensbewertung<br />

und Berufsrecht“<br />

7. August 2013<br />

2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet<br />

„Wirtschaftliches Prüfungswesen,Unternehmensbewertung<br />

und Berufsrecht“<br />

8. August 2013<br />

Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet<br />

„Wirtschaftsrecht“<br />

13. August 2013<br />

1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet<br />

„Angewandte Betriebswirtschaftslehre,Volkswirtschaftslehre“<br />

14. August 2013<br />

2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet<br />

„Angewandte Betriebswirtschaftslehre,Volkswirtschaftslehre“<br />

20. August 2013<br />

1. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet<br />

„Steuerrecht“<br />

21. August 2013<br />

2. Aufsichtsarbeit aus dem Prüfungsgebiet<br />

„Steuerrecht“<br />

Anträge auf Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung<br />

<strong>im</strong> 1. Prüfungstermin<br />

2014 sind bis zum<br />

31. August 2013 bei den Landesgeschäftsstellen<br />

der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong><br />

einzureichen. Der<br />

Zulassungsantrag ist schriftlich,<br />

<strong>im</strong> Übrigen formlos, unter Angabe<br />

des Prüfungstermins, für den<br />

die Zulassung beantragt wird, zu<br />

stellen. Über das Zulassungs- und<br />

Prüfungsverfahren, insbesondere<br />

über die dem Antrag beizufügenden<br />

Unterlagen, informiert das<br />

Merkblatt der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong><br />

<strong>im</strong> Internet. Die Anschriften<br />

der Landesgeschäftsstellen finden<br />

sich ebenfalls <strong>im</strong> Internet und<br />

auf Seite 31 in diesem Heft.<br />

Die schriftliche Prüfung in diesem<br />

Prüfungstermin ist für Februar<br />

2014 vorgesehen, die Klausuren<br />

werden voraussichtlich am 4.,<br />

5., 6., 11., 12., 18. und 19. Februar<br />

2014 geschrieben.<br />

Anträge auf Zulassung zur<br />

Wirtschaftsprüfer-Prüfung <strong>im</strong><br />

2. Prüfungstermin 2014 sind vom<br />

1. September 2013 bis zum 28. Februar<br />

2014 bei den Landesgeschäftsstellen<br />

der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong><br />

einzureichen.<br />

Die schriftliche Prüfung in diesem<br />

Prüfungstermin ist für August<br />

2014 vorgesehen, die Klausuren<br />

werden voraussichtlich am 5.,<br />

6., 7., 12., 13., 19. und 20. August<br />

2014 geschrieben.<br />

Bis zum Ablauf der jeweiligen<br />

Antragsfrist kann nur die Zulassung<br />

zum nächstfolgenden Prüfungstermin<br />

beantragt werden. Bis<br />

zum 28. (29.) Februar kann nur die<br />

Zulassung zur Prüfung <strong>im</strong> 2. Halbjahr<br />

und bis zum 31. August nur<br />

die Zulassung zur Prüfung <strong>im</strong><br />

1. Halbjahr des Folgejahres beantragt<br />

werden. Eine Verschiebung<br />

des Antrags auf einen späteren<br />

Prüfungstermin ist nicht möglich.<br />

Aus der Arbeit der WPK 25<br />

Zulassung zur Prüfung<br />

Es wird jeweils Anfang Januar<br />

über die Zulassung zum 1. Prüfungstermin<br />

und Anfang Juli über<br />

die Zulassung zum 2. Prüfungstermin<br />

entschieden. Die zugelassenen<br />

Bewerber werden gleichzeitig<br />

zu der schriftlichen Prüfung geladen,<br />

die <strong>im</strong> Februar bzw. August<br />

stattfindet.<br />

Zahlung der Zulassungs- und<br />

Prüfungsgebühr<br />

Mit dem Antrag auf Zulassung zur<br />

Prüfung sind die Zulassungs- und<br />

die Prüfungsgebühr zu zahlen.<br />

Kandidaten, die sich zur Ablegung<br />

der Ergänzungsprüfung melden,<br />

müssen die Prüfungsgebühr<br />

bei der Meldung zur Prüfung zahlen.<br />

Organisation der Prüfung<br />

Die Prüfungsstelle behält sich für<br />

jeden Prüfungstermin vor, Kandidaten<br />

aus organisatorischen<br />

Gründen einer anderen Landesgeschäftsstelle<br />

der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong><br />

als der, bei der die Prüfungszulassung<br />

beantragt worden<br />

ist, zur weiteren Durchführung<br />

des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens<br />

zuzuweisen. Sollte sich<br />

eine solche Entscheidung als notwendig<br />

erweisen, wird auf den<br />

Zeitpunkt des Eingangs des Zulassungsantrages<br />

abgestellt werden.<br />

Merkblatt der Prüfungsstelle für das<br />

Wirtschaftsprüfungsexamen bei der WPK<br />

abrufbar unter<br />

k www.wpk.de/examen/hinweise.asp

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