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Magazin im Volltext - Wirtschaftsprüferkammer

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WPK <strong>Magazin</strong> 2/2013<br />

Stellungnahmen der WPK zu aktuellen Gesetzesvorhaben<br />

AIFM-Umsetzungsgesetz: WPK fordert gesetzliche Haftungsbeschränkung<br />

für alternative Verwahrstelle<br />

Der Regierungsentwurf eines AIFM-Umsetzungsgesetzes<br />

durchläuft derzeit das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.<br />

Mit Schreiben vom 28.3.2013<br />

hat die WPK gegenüber dem Deutschen Bundestag<br />

zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen.<br />

Dem Hauptanliegen der WPK, für best<strong>im</strong>mte Arten<br />

von geschlossenen Fonds die Funkti-<br />

on als sogenannte alternative Verwahrstelle<br />

auch für den Berufsstand zu eröffnen,<br />

war bereits <strong>im</strong> Regierungsentwurf<br />

entsprochen worden. Eine der wesentlichen<br />

Forderungen der aktuellen Stellungnahme besteht<br />

in der Einführung einer gesetzlichen Haftungsbeschränkung<br />

für die alternative Verwahrstelle,<br />

angelehnt an diejenige bei gesetzlichen Abschlussprüfungen.<br />

Neben weiteren Änderungsvorschlägen <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit den Regelungen zur alternativen<br />

Verwahrstelle hat sich die WPK des Weiteren dafür<br />

ausgesprochen, dass statt dem in der Gesetzesbegründung<br />

für Wirtschaftsprüferleistungen jetzt<br />

veranschlagten Stundensatz von 110 ¤ der nach der<br />

WPK-Honorarumfrage als „qualitätssichernder Stundensatz<br />

für Abschlussprüfungen“ ermittelte Betrag<br />

von 133 ¤ angesetzt werden sollte – dies aber besser<br />

in Form einer Bandbreite von 120 bis 150 ¤.<br />

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat der<br />

Bundesrat – ebenso wie <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem<br />

Gesetz zur Novellierung des Finanzan-<br />

Zum AIFM-Umsetzungsgesetz lagenvermittler- und Vermögensanla-<br />

bisher WPK <strong>Magazin</strong> 4/2012, genrechts – die Zuständigkeit der BaFin<br />

siehe Seite 48; 1/2013, Seite 10 für die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler<br />

gefordert. Die WPK hat sich dafür<br />

ausgesprochen, dieser Forderung weiterhin nicht<br />

nachzukommen. sn<br />

Stellungnahme der WPK vom 28.3.2013 abrufbar unter<br />

k www.wpk.de/stellungnahmen/stellungnahme_28-03-2013.asp<br />

k www.wpk.de/magazin/2-2013/<br />

Vorschlag der EU-Kommission einer 4. Geldwäscherichtlinie sieht<br />

Verschärfungen für den Berufsstand vor – WPK kritisiert unverhältnismäßige<br />

Regelungsvorschläge<br />

Die EU-Kommission hat Anfang Februar ihre Vorschläge<br />

für eine 4. Geldwäscherichtlinie und zur Änderung<br />

der Geldtransferverordnung vorgelegt. Beide<br />

Vorschläge greifen die Standards der 2012 novellierten<br />

Empfehlungen der Financial Action Task Force<br />

(FATF) auf. Die WPK hat am 25.4.2013 eine Stellungnahme<br />

zum Richtlinienentwurf abgegeben und sich<br />

insbesondere zu solchen Regelungsvorschlägen geäußert,<br />

die den Berufsstand unverhältnismäßig belasten.<br />

Der deutsche Gesetzgeber hatte bereits <strong>im</strong> Vorgriff<br />

einige Vorgaben aus den neuen Empfehlungen<br />

der FATF, unter anderem zu politisch exponierten<br />

Personen (PEP), in das Geldwäschegesetz aufgenommen.<br />

Der Richtlinienentwurf enthält dennoch einige<br />

Verschärfungen.<br />

• So sollen nunmehr ausdrücklich auch Steuerstraftaten<br />

als Vortat zur Geldwäsche eingestuft werden<br />

Aus der Arbeit der WPK 39<br />

(Art. 3 Abs. 4 lit. f RL-Entwurf). Die WPK hat hierzu<br />

in ihrer Stellungnahme kritisch angemerkt, dass<br />

die einfache Steuerhinterziehung, die weder gewerbsmäßig<br />

noch als Mitglied einer Bande begangen<br />

wird, nicht als Vortat einer Geldwäsche geeignet<br />

ist.<br />

• Die Mitgliedstaaten sollen Regelungen schaffen,<br />

dass die Verpflichteten – und damit auch WP/<br />

vBP – Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung<br />

nicht mehr nur anlassbezogen, sondern<br />

anlassunabhängig bewerten (Art. 8 Abs. 1<br />

RL-Entwurf). Diese Bewertungen sollen aufgezeichnet,<br />

auf aktuellem Stand gehalten und den<br />

zuständigen Behörden (WPK) übermittelt werden.<br />

Zu dieser unverhältnismäßigen Belastung<br />

hat sich die WPK in ihrer Stellungnahme kritisch<br />

geäußert.

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