Magazin im Volltext - Wirtschaftsprüferkammer
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WPK <strong>Magazin</strong> 2/2013<br />
Stellungnahmen der WPK zu aktuellen Gesetzesvorhaben<br />
AIFM-Umsetzungsgesetz: WPK fordert gesetzliche Haftungsbeschränkung<br />
für alternative Verwahrstelle<br />
Der Regierungsentwurf eines AIFM-Umsetzungsgesetzes<br />
durchläuft derzeit das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.<br />
Mit Schreiben vom 28.3.2013<br />
hat die WPK gegenüber dem Deutschen Bundestag<br />
zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen.<br />
Dem Hauptanliegen der WPK, für best<strong>im</strong>mte Arten<br />
von geschlossenen Fonds die Funkti-<br />
on als sogenannte alternative Verwahrstelle<br />
auch für den Berufsstand zu eröffnen,<br />
war bereits <strong>im</strong> Regierungsentwurf<br />
entsprochen worden. Eine der wesentlichen<br />
Forderungen der aktuellen Stellungnahme besteht<br />
in der Einführung einer gesetzlichen Haftungsbeschränkung<br />
für die alternative Verwahrstelle,<br />
angelehnt an diejenige bei gesetzlichen Abschlussprüfungen.<br />
Neben weiteren Änderungsvorschlägen <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit den Regelungen zur alternativen<br />
Verwahrstelle hat sich die WPK des Weiteren dafür<br />
ausgesprochen, dass statt dem in der Gesetzesbegründung<br />
für Wirtschaftsprüferleistungen jetzt<br />
veranschlagten Stundensatz von 110 ¤ der nach der<br />
WPK-Honorarumfrage als „qualitätssichernder Stundensatz<br />
für Abschlussprüfungen“ ermittelte Betrag<br />
von 133 ¤ angesetzt werden sollte – dies aber besser<br />
in Form einer Bandbreite von 120 bis 150 ¤.<br />
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat der<br />
Bundesrat – ebenso wie <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem<br />
Gesetz zur Novellierung des Finanzan-<br />
Zum AIFM-Umsetzungsgesetz lagenvermittler- und Vermögensanla-<br />
bisher WPK <strong>Magazin</strong> 4/2012, genrechts – die Zuständigkeit der BaFin<br />
siehe Seite 48; 1/2013, Seite 10 für die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler<br />
gefordert. Die WPK hat sich dafür<br />
ausgesprochen, dieser Forderung weiterhin nicht<br />
nachzukommen. sn<br />
Stellungnahme der WPK vom 28.3.2013 abrufbar unter<br />
k www.wpk.de/stellungnahmen/stellungnahme_28-03-2013.asp<br />
k www.wpk.de/magazin/2-2013/<br />
Vorschlag der EU-Kommission einer 4. Geldwäscherichtlinie sieht<br />
Verschärfungen für den Berufsstand vor – WPK kritisiert unverhältnismäßige<br />
Regelungsvorschläge<br />
Die EU-Kommission hat Anfang Februar ihre Vorschläge<br />
für eine 4. Geldwäscherichtlinie und zur Änderung<br />
der Geldtransferverordnung vorgelegt. Beide<br />
Vorschläge greifen die Standards der 2012 novellierten<br />
Empfehlungen der Financial Action Task Force<br />
(FATF) auf. Die WPK hat am 25.4.2013 eine Stellungnahme<br />
zum Richtlinienentwurf abgegeben und sich<br />
insbesondere zu solchen Regelungsvorschlägen geäußert,<br />
die den Berufsstand unverhältnismäßig belasten.<br />
Der deutsche Gesetzgeber hatte bereits <strong>im</strong> Vorgriff<br />
einige Vorgaben aus den neuen Empfehlungen<br />
der FATF, unter anderem zu politisch exponierten<br />
Personen (PEP), in das Geldwäschegesetz aufgenommen.<br />
Der Richtlinienentwurf enthält dennoch einige<br />
Verschärfungen.<br />
• So sollen nunmehr ausdrücklich auch Steuerstraftaten<br />
als Vortat zur Geldwäsche eingestuft werden<br />
Aus der Arbeit der WPK 39<br />
(Art. 3 Abs. 4 lit. f RL-Entwurf). Die WPK hat hierzu<br />
in ihrer Stellungnahme kritisch angemerkt, dass<br />
die einfache Steuerhinterziehung, die weder gewerbsmäßig<br />
noch als Mitglied einer Bande begangen<br />
wird, nicht als Vortat einer Geldwäsche geeignet<br />
ist.<br />
• Die Mitgliedstaaten sollen Regelungen schaffen,<br />
dass die Verpflichteten – und damit auch WP/<br />
vBP – Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung<br />
nicht mehr nur anlassbezogen, sondern<br />
anlassunabhängig bewerten (Art. 8 Abs. 1<br />
RL-Entwurf). Diese Bewertungen sollen aufgezeichnet,<br />
auf aktuellem Stand gehalten und den<br />
zuständigen Behörden (WPK) übermittelt werden.<br />
Zu dieser unverhältnismäßigen Belastung<br />
hat sich die WPK in ihrer Stellungnahme kritisch<br />
geäußert.