Das Magazin 2/2012 - Evangelische Heimstiftung
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Standpunkt<br />
Mangelnde Kooperation<br />
von MDK und Heimaufsicht<br />
Bessere Zusammenarbeit bei Prüfungen in Heimen<br />
könnte Bürokratie abbauen helfen<br />
Eine Umfrage des Württembergischen <strong>Evangelische</strong>n Fachverbands<br />
für Altenhilfe bei 108 von 220 Pfl egeheimen der Diakonie Württemberg<br />
hat eine mangelhafte Kooperation der beiden Prüfbehörden ergeben.<br />
Die Zusammenarbeit von MDK und Heimaufsicht ist in einer Vereinbarung<br />
nach § 16 Abs. 1 Landesheimgesetz geregelt. Nach einer Verein<br />
barung zwischen dem Sozialministerium und dem MDK Baden-<br />
Württemberg soll mindestens ein 4-Monats-Abstand zwischen den<br />
jeweiligen Prüfungen der beiden Behörden liegen. Dies wird bei fast<br />
einem Drittel der Einrichtungen, die von beiden Behörden geprüft<br />
wurden, nicht eingehalten. Gemeinsame Prüfungen, die ebenfalls in<br />
der Vereinbarung vorgesehen sind, fi nden bisher nicht statt.<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
Prüfungsdauer<br />
MDK-Prüfung Heimaufsicht<br />
5,7<br />
Auslöser für die Kurzabfrage ist der immer weiter<br />
zunehmende Aufwand von Einrichtungen für<br />
Prüfungen aller Art. MDK und Heimaufsicht haben<br />
beide den Anspruch, die Qualität der Heime<br />
zu kontrollieren. Deshalb war das Ziel der Umfrage,<br />
eine Einschätzung über den Zeitaufwand<br />
der Heime für die Qualitätsprüfungen zu erhalten,<br />
um Argumente für eine bessere Kooperation der<br />
beiden Behörden mit dem Ziel eines Bürokratieabbaus<br />
zu erhalten. Die Ergebnisse lassen den<br />
Schluss zu, dass sich die Heimaufsichten vor allem<br />
auf die Prüfung struktureller Punkte konzentrieren,<br />
während bei den MDK-Prüfungen die Ergebnisqualität<br />
durch die Untersuchung der Bewohnerinnen<br />
eine zentrale Rolle spielt. Eine sinnvolle<br />
7,2<br />
10,7<br />
4,3 4,5 4,5<br />
bis50Plätze 51-100Plätze >100Plätze<br />
18 „Aus der <strong>Heimstiftung</strong>“ 2/<strong>2012</strong><br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
Kooperation beider Behörden wird damit durch die<br />
Aufteilung von Prüfungsthemen schon signalisiert.<br />
Gemeinsam durchgeführte Prüfungen, wie in der<br />
Landesvereinbarung als (unverbindliche) Absicht<br />
erklärt, aber bisher nicht praktiziert, würden erheblich<br />
dazu beitragen, die Ressourcen der Einrichtungen<br />
– und auch der Behörden – zu schonen.<br />
Die Ergebnisse im Einzelnen<br />
Mit über 8.000 Plätzen werden ca. 10 Prozent der<br />
Plätze in Baden-Württemberg repräsentiert. Beteiligt<br />
waren sowohl kleine Einrichtungen mit 22 bis<br />
50 Plätzen als auch ganz große mit bis zu 250 Plätzen.<br />
Die Heime liegen in 20 verschiedenen Landkreisen,<br />
so dass auch die unterschiedliche Praxis<br />
von Heimaufsichtsbehörden, die bei den Landratsämtern<br />
angesiedelt sind, einfl ießen konnte.<br />
Anzahl und Abstand der Prüfungen<br />
Abgefragt wurden Prüfungen im Zeitraum vom<br />
01.07.2009 bis zum 10.09.2010. In der Hälfte der<br />
Ein rich tungen fanden in diesem Zeitraum sowohl<br />
eine MDK- als auch eine Heimaufsichtsprüfung<br />
statt. 20 bzw. 27 Heime wurden lediglich vom<br />
MDK oder von der Heimaufsicht geprüft. D.h.,<br />
dass in fast 70 Prozent der Einrichtungen bereits<br />
eine MDK-Qualitätsprüfung stattgefunden hatte.<br />
Dauer für Nacharbeiten<br />
bis 50 Plätze<br />
51 - 100<br />
Plätze<br />
> 100 Plätze Durchschnitt<br />
MDK-Prüfung 6,1 12,5 16,5 11,3<br />
Heimaufsicht 5,8 7,9 10 7,6