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Das Magazin 2/2012 - Evangelische Heimstiftung

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Standpunkt<br />

Mangelnde Kooperation<br />

von MDK und Heimaufsicht<br />

Bessere Zusammenarbeit bei Prüfungen in Heimen<br />

könnte Bürokratie abbauen helfen<br />

Eine Umfrage des Württembergischen <strong>Evangelische</strong>n Fachverbands<br />

für Altenhilfe bei 108 von 220 Pfl egeheimen der Diakonie Württemberg<br />

hat eine mangelhafte Kooperation der beiden Prüfbehörden ergeben.<br />

Die Zusammenarbeit von MDK und Heimaufsicht ist in einer Vereinbarung<br />

nach § 16 Abs. 1 Landesheimgesetz geregelt. Nach einer Verein<br />

barung zwischen dem Sozialministerium und dem MDK Baden-<br />

Württemberg soll mindestens ein 4-Monats-Abstand zwischen den<br />

jeweiligen Prüfungen der beiden Behörden liegen. Dies wird bei fast<br />

einem Drittel der Einrichtungen, die von beiden Behörden geprüft<br />

wurden, nicht eingehalten. Gemeinsame Prüfungen, die ebenfalls in<br />

der Vereinbarung vorgesehen sind, fi nden bisher nicht statt.<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

Prüfungsdauer<br />

MDK-Prüfung Heimaufsicht<br />

5,7<br />

Auslöser für die Kurzabfrage ist der immer weiter<br />

zunehmende Aufwand von Einrichtungen für<br />

Prüfungen aller Art. MDK und Heimaufsicht haben<br />

beide den Anspruch, die Qualität der Heime<br />

zu kontrollieren. Deshalb war das Ziel der Umfrage,<br />

eine Einschätzung über den Zeitaufwand<br />

der Heime für die Qualitätsprüfungen zu erhalten,<br />

um Argumente für eine bessere Kooperation der<br />

beiden Behörden mit dem Ziel eines Bürokratieabbaus<br />

zu erhalten. Die Ergebnisse lassen den<br />

Schluss zu, dass sich die Heimaufsichten vor allem<br />

auf die Prüfung struktureller Punkte konzentrieren,<br />

während bei den MDK-Prüfungen die Ergebnisqualität<br />

durch die Untersuchung der Bewohnerinnen<br />

eine zentrale Rolle spielt. Eine sinnvolle<br />

7,2<br />

10,7<br />

4,3 4,5 4,5<br />

bis50Plätze 51-100Plätze >100Plätze<br />

18 „Aus der <strong>Heimstiftung</strong>“ 2/<strong>2012</strong><br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

Kooperation beider Behörden wird damit durch die<br />

Aufteilung von Prüfungsthemen schon signalisiert.<br />

Gemeinsam durchgeführte Prüfungen, wie in der<br />

Landesvereinbarung als (unverbindliche) Absicht<br />

erklärt, aber bisher nicht praktiziert, würden erheblich<br />

dazu beitragen, die Ressourcen der Einrichtungen<br />

– und auch der Behörden – zu schonen.<br />

Die Ergebnisse im Einzelnen<br />

Mit über 8.000 Plätzen werden ca. 10 Prozent der<br />

Plätze in Baden-Württemberg repräsentiert. Beteiligt<br />

waren sowohl kleine Einrichtungen mit 22 bis<br />

50 Plätzen als auch ganz große mit bis zu 250 Plätzen.<br />

Die Heime liegen in 20 verschiedenen Landkreisen,<br />

so dass auch die unterschiedliche Praxis<br />

von Heimaufsichtsbehörden, die bei den Landratsämtern<br />

angesiedelt sind, einfl ießen konnte.<br />

Anzahl und Abstand der Prüfungen<br />

Abgefragt wurden Prüfungen im Zeitraum vom<br />

01.07.2009 bis zum 10.09.2010. In der Hälfte der<br />

Ein rich tungen fanden in diesem Zeitraum sowohl<br />

eine MDK- als auch eine Heimaufsichtsprüfung<br />

statt. 20 bzw. 27 Heime wurden lediglich vom<br />

MDK oder von der Heimaufsicht geprüft. D.h.,<br />

dass in fast 70 Prozent der Einrichtungen bereits<br />

eine MDK-Qualitätsprüfung stattgefunden hatte.<br />

Dauer für Nacharbeiten<br />

bis 50 Plätze<br />

51 - 100<br />

Plätze<br />

> 100 Plätze Durchschnitt<br />

MDK-Prüfung 6,1 12,5 16,5 11,3<br />

Heimaufsicht 5,8 7,9 10 7,6

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